Förderung

Die Projektkommission entscheidet über die eingereichten Projekte (selektive Förderung) für Stoff- und Projektentwicklungen sowie Herstellungen.

 

Hier finden Sie Informationen zur Projektkommission, das Mission Statement und die aktuellen Mitglieder.
Außerdem finden Sie hier die Allgemeine Information zu den Inklusions-Checks.

 

Statement der Projektkommission für 2024-2026

Großes Kino für die große Leinwand!

Wir fördern Kino-Filme, Spiel- und Dokumentarfilme, die für die große Leinwand gedacht und gemacht sind.

Bei der Auswahl der Projekte sind wir um eine Balance zwischen künstler­ischer Exzellenz und populärkultureller Qualität bemüht. Unter diesem Gesichts­punkt entwickeln wir ein Jahresportfolio an Projekten aus allen Genres und orien­tieren uns dabei an einem Kriterienkatalog, der als Beurteilungsmaßstab für die Förderentscheidungen herangezogen wird (Details siehe unten).

Vorrangiges Ziel ist immer das Erreichen eines größtmöglichen Publikums und die Stärkung der „Marke“ des heimischen Films, national wie international, worin letztlich auch die Legitimation der Filmförderung liegt.

Inhaltlich sind wir um die Förderung einer Diversität von Themen und Geschichten bemüht, die vielfältige Lebenswirklichkeiten widerspiegelt und unsere Gesellschaft zeit­gemäß kritisch wie unter­haltend reflektiert. Strukturelles Ziel dabei ist die  Repräsentation und Inklusion aller in Österreich lebenden Menschen vor und hinter der Kamera.

Die Gleichstellung aller Geschlechter ist aufgrund ihrer gesellschaftlichen Relevanz für uns selbstverständlich, um das gesamte Potential des heimischen Filmschaffens und des Publikums ausschöpfen zu können.

Unser Ziel ist es, ein jährliches Förderportfolio in allen Förderbereichen aufzubauen, das sowohl die inter­nationale „Marke“ des ö Films auf den Key-Festivals, als auch den Markt­anteil im nationalen Kino gleichermaßen bedient.

Im Bereich der Herstellung liegt der Zielwert in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Spiel- und Dokumentarfilmen entsprechend den aktuellen budgetären Möglichkeiten bei rund 25 Filmen.

Gemäß unserem in § 2 Filmförderungsgesetz (FFG) sehr breit formuliertem gesetz­lichem Auftrag streben wir bei der Entwicklung des jährlichen Förderportfolios Förderentscheidungen an, die folgende Bereiche bestmöglich abdecken:

  • Genre-Filme, vor allem Komödien (da hohes Publikumspotential) für ein breiteres Publikum und innovative Genre-Filme (Thriller/Horror) vor allem für ein junges Publikum, qualitäts­volles Family-Entertainment und Kinderfilme (vorzugsweise basierend auf originären ö Geschichten)

Ziel: abhängig von der allgemeinen Entwicklung des Kinomarktes, ein nationaler Marktanteil von zumindest 6,5 % (entspricht in etwa rund 800.000 Besucher*innen pro Jahr) sowie größtmögliche weltweite Verwertung (Verkäufe) aufgrund inter­natio­naler Markt­fähigkeit der geförderten Filme

  • Arthouse-Filme (Autor*innen-Filme) von besonderer künstlerischer Relevanz und Qualität

Ziel: Stärkung nationaler und internationaler künstlerischer Anerkennung des ö Films in Form relevanter Festival-Beteiligungen (vor allem auf A-Festivals) und größt­möglich­­er Ausstrahlung durch weltweite Verkäufe

Dokumentarfilme in einem ausgewogenen Verhältnis von Publikums­orientierung (national und international) und künstlerischer Anerkennung (international) auf relevanten Festivals und durch weltweite Verkäufe

  • Koproduktionen sind für ein kleines Filmland wie Österreich unverzichtbar, nicht nur aus Finanzierungs­gründen, sondern auch aus Gründen des kreativen Austauschs und der damit verbundenen Internationalisierung und Professional­i­­sierung heimischen Filmschaffens mit einem offenen Blick in die Welt. Bei (aus Ö Sicht) minoritären Koproduktionen wird insbesondere der wirtschaftliche und künstlerische Anteil / Effekt durch die Beteiligung ö Film­schaffender am Projekt, sowie das ö Markt­potential (Kino) und das Potential für internationale Verkäufe und auf (Key-) Festivals als Grundlage für die Ent­scheidung herangezogen.

Kriterienkatalog für Förderentscheidungen:

Bei der Beurteilung der eingereichten Projekte orientieren wir uns im Wesentlichen an den nach­folgenden Kriterien.

Die Veröffentlichung dieser Kriterien soll zur Orientierung der Einreich­er*innen dienen und zur Transparenz der Grundlagen der Förder­entscheidung­en beitragen.

Beurteilungskriterien

Reihung alphabetisch und nicht nach Gewichtung (kein Punkte-System)  

  •  Kontinuität
  • Originalität
  • Professionalität
  • Relevanz
  • Verwertungspotential
  • Visualität

 

Kontinuität: 

Darunter verstehen wir das strategische Ziel, objektiv erfolgreichen Film­schaffenden und Produzent/innen eine größtmögliche Kontinuität und Etablierung in ihrem Filmschaffen zu ermöglich­en und dadurch zur Stärkung des ö Films insgesamt beizu­tra­gen.

Originalität

Darunter verstehen wir Projekte, die eine starke eigene Handschrift haben, die nicht kopieren, sondern neu interpretieren, Riskantes wagen und klare Alleinstellungsmerkmale erkennen lassen.

Professionalität

Darunter verstehen wir das Beherrschen des produzentischen wie kreativen Hand­werks, dass sich – abgesehen von der vorab objektiv zu prüfenden Qualifikation nach Art und Umfang des Projekts – auch durch Art und Inhalt der Einreichung manifestiert.

Relevanz

Darunter verstehen wir den „Need“ des Themas, der nicht unbedingt in einer Aktualität liegen muss, aber nach einer Notwendigkeit des Erzählens in filmischer Form fürs Kino („die große Leinwand“) verlangt.

Verwertungspotential

Darunter verstehen wir die Analyse der Zielgruppe(n) und der Marktchancen im Kino (national), auf relevanten (A-) Festivals (international) bzw. einer für das individuelle Projekt schlüssigen internationalen Festival-Strategie, sowie allgemein das Potential, ein möglichst großes Publikum zu erreichen.

Der Kino-Markt ist dabei, sich zu erholen und wächst kontinuierlich. Dennoch wird die Verwertung von Filmen im Kino zunehmend selektiver und kompetitiver. Das Marketing für eine Kinoverwertung muss daher noch überzeugend­er und innovativer sein als bisher, um ein Publikum dazu zu bewegen, ins Kino zu gehen.

Auch der Festival-Markt hat sich verändert. Erfolge auf relevanten Festivals lassen sich noch schwerer als bisher in Kinoerfolge umlegen, ungeachtet der filmkulturellen Wirkung einer Festival-Präsenz. Auch hier wird es daher nötig sein, mit innovativen Marketing-Strategien und individuellen Verwertungsmaßnahmen wie zB zielgruppen­spezifisch­en Sondervorführungen zu einer bestmöglichen Ver­breitung der Filme im Kino beizutragen.

Visualität

Darunter verstehen wir die Kraft / Vision der visuellen filmischen, bildgestaltenden Umsetzung des geschriebenen Drehbuchs.

 

März 2024, Die Projektkommission des Österreichischen Filminstituts

Open Terms of Trade

OPEN TERMS OF TRADE

Das Österreichische Filminstitut sieht in der Kooperation mit Streaming-Plattformen / VoD-Anbietern eine Chance, als innovativer Partner für den DACH-Markt die Finanzierung und Verbreitung ö Filme signifikant zu erhöhen. Dazu bedarf es einer dynami­schen Zusammen­arbeit auf Augenhöhe, die in unterschiedlichen Varianten erfolgen kann.

Diese Open Terms of Trade sind nicht formeller Teil der RL, dienen jedoch als verbindliche Be­urteilungskriterien für selektive Förderentscheidungen der Projektkommission und wurden vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Streamer / Plattformen als Ko-Produzenten

Wesentliches Element im Rahmen einer Koproduktion mit Streamern ist die Stärkung der/des unab­hängigen österreichischen Produzenten/in und die Berücksichtigung der Interessen unseres Vertrags­partners ORF im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens, insbesondere auch unter Berücksichtigung zu­künftiger Änderungen hinsichtlich erweiterter Online-Verwertungsrechte des ORF („ORF-Player“).

Die Unabhängigkeit einer Produktion ist gegeben, wenn sichergestellt ist, dass die/der ö Pro­du­zent/in angemessen an den Erlösen beteiligt wird und nach marktüblicher Frist ein vollständiger Rechterückfall erfolgt. Verstöße dagegen führen zu einer voll­ständigen Rückzahlung sämtlicher Förderungsmittel (gem. Punkt 15.1.1. der RL).

Auch inhaltlich muss die ö Produktion in der Lage sein, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen bzw. gleichberechtigt in inhaltliche Entscheidungen eingebunden werden.

Um die Zugänglichkeit zu geförderten Filmen im Kino für das heimische Publikum zu gewährleisten, hat eine angemessene Kinoauswertung in Ö (auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Er­langung von Referenz­mitteln) im Einklang mit dem geltenden Filmförderungsgesetz (FFG) und den Förderungs­richtlinien (RL) zu erfolgen.

Die derzeit in Geltung befindliche Regelung gem. Punkt 11.3.2. RL sieht vor, dass eine Auswertung über Plattformen frühestens 3 Monate ab Kinostart erfolgen kann. In ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann diese Frist vom Aufsichtsrat weiter verkürzt werden, wenn dies für die best­mögliche Verwertung des Films erforderlich ist und die Kinoauswertung (als „Grundform“) in Ö dadurch nicht gefährdet wird.

Eine zumindest einmalige Festival-Auswertung gem. aktueller Festival-Liste (Anhang D der RL) hat darüber hinaus ebenfalls möglich sein, um insbesondere die künstlerische Stellung und kulturelle Ausstrahlung des ö Films im Aus­land zu gewährleisten.

Streamer / Plattformen als Lizenznehmer

Vorrangiges Ziel im Rahmen der Beteiligung von Streaming-Plattformen / VoD-Anbietern als Lizenz­nehmer ist die Erweiterung der Vertriebsmöglichkeiten und damit die Steigerung der weltweiten Sichtbarkeit des ö Films.

Die Lizenzdauer für die VoD-Auswertung bei Lizenz-Verkäufen nach Drehende (bei Rohschnitt) hat (unter Berück­sichtigung ob exklusiv oder nicht exklusiv) mit der Höhe der Lizenzzahlung angemessen und marktüblich zu korrespondieren, wobei eine exklusive VoD Verwertung nur zulässig ist, wenn die Lizenzzahlung mind. in der doppelten Höhe des im Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenanteils (inkl. Lizenz, MG, etc.) der Produzentin / des Produzenten liegt.

Auch im Falle eines Lizenzerwerbs ist eine angemessene reguläre Kinoauswertung in Ö zu gewähr­leisten. Es gelten dieselben Bedingungen wie für Koproduktionen.  Demgemäß ist auch grundsätzlich eine zumindest einmalige Festival-Auswertung gem. aktueller Festival-Liste (Anhang D) zu ermöglich­en.

Dezember 2021

Allgemeine Information zu den Inklusions-Checks

Checkliste Intimtitätskoordination

Der Berufsverband Intimitätskoordination hat eine Checkliste erstellt, anhand derer Drehbücher auf die Notwendigkeit einer Intimitätskoordination überprüft werden können. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie dient zur Veranschaulichung, Hilfestellung und ersten Orientierung.

Diese Checkliste wird regelmäßig überarbeitet. Unter diesem Link steht die aktuelle Version zum Download zur Verfügung: https://b-ik.art/infomaterial