
Förderung
Projektkommission
Entscheidungen über die eingereichten Projekte (selektive Förderung) werden von der Projektkommission getroffen.
Hier finden Sie Informationen zur Projektkommission, das Mission Statement und die aktuellen Mitglieder.
Außerdem finden Sie hier die Allgemeine Information zu den Inklusions-Checks.
Statement der Projektkommission für 2021-2023 und Beurteilungskriterien
MIT ZUVERSICHT IN DIE NEUE ZEIT – NEUE HERAUSFORDERUNGEN – NEUE CHANCEN!
Wir fördern Kino-Filme, Spiel- und Dokumentarfilme, die für die große Leinwand gedacht und gemacht sind, sind aber gleichzeitig offen für die Veränderungen des Marktes, insbesondere im VoD-Bereich und im Hinblick auf alternative Verwertungsformen. (siehe dazu auch die „open terms of trade“ als Richtschnur für Kooperationen mit Streamern / Plattformen)
Nicht jeder Film muss daher eine konventionelle Kino-Verwertung erhalten (selektiver Kinostart, insbesondere im Hinblick auf den massiv veränderten Markt nach Corona). Vielmehr liegt unser Augenmerk auf Verwertungskonzepten, die eine individuelle Auswertungsstrategie gerade im Bereich der VoD-Verwertung als Chance für ein noch breiteres nationales und internationales Publikum erkennen lassen (siehe dazu auch Anmerkung zur Verwertung am Ende des Dokuments).
Bei der Auswahl der Projekte sind wir um eine gesunde Balance zwischen künstlerischer Exzellenz und populärkultureller Qualität bemüht und orientieren uns dabei an einem Kriterienkatalog, der als Beurteilungsmaßstab für die Förderentscheidungen herangezogen wird (Details siehe unten).
Vorrangiges Ziel ist dabei aber immer das Erreichen eines größtmöglichen Publikums, worin letztlich auch die Legitimation der Filmförderung liegt.
Inhaltlich sind wir um die Förderung jener Diversität von frischen Themen und Geschichten bemüht, die unsere Lebenswirklichkeit widerspiegelt und unsere Gesellschaft zeitgemäß kritisch wie unterhaltend reflektiert. Strukturelles Ziel ist die Repräsentation aller in Österreich lebenden Menschen.
Ebenso legen wir ein gezieltes Augenmerk auf die Gleichstellung der Geschlechter, um sämtliche Potentiale des heimischen Films ausschöpfen zu können. Wir wünschen uns daher auch ausdrücklich mehr Einreichungen als bisher von Projekten mit substantieller weiblicher Beteiligung vor und hinter der Kamera.
Produktionsseitig ist uns das Thema Green-Filming ein besonderes Anliegen aus der Überzeugung heraus, dass der Ressourcen-intensive Prozess einer Filmproduktion in allen Stadien nachhaltig und umweltschonend erfolgen sollte.
Unser Ziel ist es, ein jährliches Förderportfolio aufzubauen, das sowohl die internationale „Marke“ des ö Films auf den Key-Festivals, als auch den nationalen Marktanteil gleichermaßen bedient – Im Idealfall (aber nicht im Regelfall) sind Filme auf Festivals und besuchermäßig in Ö gleichermaßen erfolgreich.
Ziel des Förderportfolios für 2021 im Bereich der Herstellung ist gemäß den aktuellen budgetären Möglichkeiten die Förderung von rund 25 Filmen in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Spiel- und Dokumentarfilmen.
Gemäß unserem in § 2 Filmförderungsgesetz (FFG) sehr breit formulierten gesetzlichen Auftrag streben wir bei der Entwicklung des jährlichen Förderportfolios eine Ausgewogenheit in den Förderentscheidungen an, die im Wesentlichen folgende Bereiche und Aspekte berücksichtigen:
- Genre-Filme, vor allem Komödien (da hohes Publikumspotential) für ein breiteres Publikum und innovative Genre-Filme (Thriller/Horror) vor allem für ein junges Publikum, qualitätsvolles Family-Entertainment und Kinderfilme (vorzugsweise basierend auf originären ö Geschichten)
Ziel: abhängig von der allgemeinen weiteren Entwicklung des Kinomarktes, ein nationaler Marktanteil von zumindest 6.5 % (entspricht in etwa rund 850.000 Besucher*innen pro Jahr) sowie größtmögliche weltweite Verwertung (Verkäufe) aufgrund internationaler Marktfähigkeit der geförderten Filme
- Arthouse-Filme (Autor*innen-Filme) von besonderer künstlerischer Relevanz und Qualität
Ziel: Stärkung nationaler und internationaler künstlerischer Anerkennung des ö Films in Form relevanter Festival-Beteiligungen (vor allem auf A-Festivals) und größtmöglicher Ausstrahlung durch weltweite Verkäufe sowie Stärkung der heimischen „Marke“ durch qualitative Vielfalt für alle Zielgruppen
- Dokumentarfilme in einem ausgewogenen Verhältnis von Publikumsorientierung (national und international) und künstlerischer Anerkennung (international) auf relevanten Festivals und durch Verkäufe
- Koproduktionen sind für ein kleines Filmland wie Österreich unverzichtbar, nicht nur aus Finanzierungsgründen, sondern auch aus Gründen des kreativen Austauschs und der damit verbundenen Weiterentwicklung, Internationalisierung und Professionalisierung heimischen Filmschaffens durch einen offenen Blick in die Welt.
Bei (aus Ö Sicht) minoritären Koproduktionen wird insbesondere der wirtschaftliche und künstlerische Anteil / Effekt durch die Beteiligung ö Filmschaffender am Projekt, sowie das ö Marktpotential (Kino) und das Potential für internationale Verkäufe und auf (Key-) Festivals als Grundlage für die Entscheidung herangezogen.
Kriterienkatalog für Förderentscheidungen:
Bei der Beurteilung der eingereichten Projekte orientieren wir uns im Wesentlichen an den nachfolgenden Kriterien. Die Veröffentlichung dieser Kriterien soll auch zur Orientierung der Einreicher*innen dienen und zur besseren Transparenz der Grundlagen der Förderentscheidungen beitragen.
Beurteilungskriterien
Reihung alphabetisch und nicht nach Gewichtung (kein Punkte-System); diese erfolgt im Rahmen der Gesamtbeurteilung eines Projekts individuell.
- Kontinuität
- Originalität
- Professionalität
- Relevanz
- Verwertungspotential
- Visualität
Kontinuität: darunter verstehen wir das strategische Ziel, objektiv erfolgreichen Filmschaffenden und Produzent/innen eine größtmögliche Kontinuität bzw. Etablierung in ihrem Filmschaffen zu ermöglichen, um dadurch zur Weiterentwicklung aller nachfolgenden Kriterien und damit zur Stärkung des ö Films insgesamt beizutragen.
Originalität: darunter verstehen wir Projekte, die eine große Eigenständigkeit und eine starke eigene Handschrift erkennen lassen, die nicht kopieren, sondern allenfalls interpretieren, Neues, Riskantes wagen und die klare Alleinstellungsmerkmale (zB im Cast und/oder in der Erzählform) erkennen lassen.
Professionalität: darunter verstehen wir schlicht das Beherrschen des produzentischen wie kreativen Handwerks, das sich – abgesehen von der vorab objektiv zu prüfenden Qualifikation nach Art und Umfang des Projekts – auch durch Art und Inhalt der Einreichung manifestiert.
Relevanz: darunter verstehen wir den „Need“ des Themas, der nicht unbedingt in einer Aktualität liegen muss, aber nach einer Notwendigkeit des Erzählens in filmischer Form fürs Kino („die große Leinwand“) verlangt.
Verwertungspotential: darunter verstehen wir die Analyse der Zielgruppe(n) und der Marktchancen im Kino (national), auf relevanten (A-) Festivals (international) bzw. einer für das individuelle Projekt schlüssigen internationalen Festival-Strategie, sowie allgemein das Potential, ein möglichst großes Publikum (zB auch durch VoD-Verwertung) zu erreichen.
Visualität: darunter verstehen wir die Kraft / Vision der visuellen filmischen, bildgestaltenden Umsetzung des geschriebenen Drehbuchs.
Anmerkung zur Verwertung von geförderten Filmen (Verwertungsförderung)
No more „business as usual”
COVID-19 hat die Veränderungen des Kino-Marktes und die Marktverschiebung in den VoD-Bereich drastisch beschleunigt. Diese Veränderungen sind nachhaltig und bedürfen daher einer Änderung der Strategien bei der Herausbringung von Filmen.
Die Verwertung von Filmen im Kino wird noch selektiver und kompetitiver. Das Marketing für eine Kinoverwertung muss daher noch überzeugender und innovativer sein als bisher, um ein Publikum dazu zu bewegen, ins Kino zu gehen.
Auch der Festival-Markt hat sich verändert und wird Zeit brauchen, sich zu erholen und/oder neu zu definieren. Selbst Erfolge auf (derzeit eingeschränkt / virtuell stattfindenden) Festivals werden sich daher noch schwerer als bisher in Kinoerfolge umlegen lassen, ungeachtet der filmkulturellen Wirkung einer Festival-Präsenz. Auch hier wird es daher nötig sein, mit innovativen Marketing-Strategien und individuellen Verwertungsmaßnahmen zu einer größtmöglichen Verbreitung dieser Filme beizutragen.
November 2020
Die Projektkommission des Österreichischen Filminstituts
Open Terms of Trade
OPEN TERMS OF TRADE
Das Österreichische Filminstitut sieht in der Kooperation mit Streaming-Plattformen / VoD-Anbietern eine Chance, als innovativer Partner für den DACH-Markt die Finanzierung und Verbreitung ö Filme signifikant zu erhöhen. Dazu bedarf es einer dynamischen Zusammenarbeit auf Augenhöhe, die in unterschiedlichen Varianten erfolgen kann.
Diese „Open Terms of Trade“ sind nicht formeller Teil der RL, dienen jedoch als verbindliche Beurteilungskriterien für selektive Förderentscheidungen der Projektkommission und wurden vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Streamer / Plattformen als Ko-Produzenten
Wesentliches Element im Rahmen einer Koproduktion mit Streamern ist die Stärkung der/des unabhängigen österreichischen Produzenten/in und die Berücksichtigung der Interessen unseres Vertragspartners ORF im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens, insbesondere auch unter Berücksichtigung zukünftiger Änderungen hinsichtlich erweiterter Online-Verwertungsrechte des ORF („ORF-Player“).
Die Unabhängigkeit einer Produktion ist gegeben, wenn sichergestellt ist, dass die/der ö Produzent/in angemessen an den Erlösen beteiligt wird und nach marktüblicher Frist ein vollständiger Rechterückfall erfolgt. Verstöße dagegen führen zu einer vollständigen Rückzahlung sämtlicher Förderungsmittel (gem. Punkt 15.1.1. der RL).
Auch inhaltlich muss die ö Produktion in der Lage sein, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen bzw. gleichberechtigt in inhaltliche Entscheidungen eingebunden werden.
Um die Zugänglichkeit zu geförderten Filmen im Kino für das heimische Publikum zu gewährleisten, hat eine angemessene Kinoauswertung in Ö (auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Erlangung von Referenzmitteln) im Einklang mit dem geltenden Filmförderungsgesetz (FFG) und den Förderungsrichtlinien (RL) zu erfolgen.
Die derzeit in Geltung befindliche Regelung gem. Punkt 11.3.2. RL sieht vor, dass eine Auswertung über Plattformen frühestens 3 Monate ab Kinostart erfolgen kann. In ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann diese Frist vom Aufsichtsrat weiter verkürzt werden, wenn dies für die bestmögliche Verwertung des Films erforderlich ist und die Kinoauswertung (als „Grundform“) in Ö dadurch nicht gefährdet wird.
Eine zumindest einmalige Festival-Auswertung gem. aktueller Festival-Liste (Anhang D der RL) hat darüber hinaus ebenfalls möglich sein, um insbesondere die künstlerische Stellung und kulturelle Ausstrahlung des ö Films im Ausland zu gewährleisten.
Streamer / Plattformen als Lizenznehmer
Vorrangiges Ziel im Rahmen der Beteiligung von Streaming-Plattformen / VoD-Anbietern als Lizenznehmer ist die Erweiterung der Vertriebsmöglichkeiten und damit die Steigerung der weltweiten Sichtbarkeit des ö Films.
Die Lizenzdauer für die VoD-Auswertung bei Lizenz-Verkäufen nach Drehende (bei Rohschnitt) hat (unter Berücksichtigung ob exklusiv oder nicht exklusiv) mit der Höhe der Lizenzzahlung angemessen und marktüblich zu korrespondieren, wobei eine exklusive VoD Verwertung nur zulässig ist, wenn die Lizenzzahlung mind. in der doppelten Höhe des im Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenanteils (inkl. Lizenz, MG, etc.) der Produzentin / des Produzenten liegt.
Auch im Falle eines Lizenzerwerbs ist eine angemessene reguläre Kinoauswertung in Ö zu gewährleisten. Es gelten dieselben Bedingungen wie für Koproduktionen. Demgemäß ist auch grundsätzlich eine zumindest einmalige Festival-Auswertung gem. aktueller Festival-Liste (Anhang D) zu ermöglichen.
Dezember 2021
Allgemeine Information zu den Inklusions-Checks
Die Projektkommission betont in ihrem Mission-Statement ihr Bemühen um „Diversität (…), die unsere Lebenswirklichkeit widerspiegelt und unsere Gesellschaft zeitgemäß kritisch wie unterhaltend reflektiert. Ziel ist die Repräsentation aller in Österreich lebender Menschen.“ Gezieltes Augenmerk wird ebenso auf die Gleichstellung der Geschlechter gelegt, „um sämtliche Potentiale des heimischen Films ausschöpfen zu können.“
Daher werden den Mitgliedern der Projektkommission zu den eingereichten Projekten regelmäßig standardisierte Inklusions-Checks (ohne Ranking und/oder Förderempfehlung) zur Verfügung gestellt, die Drehbücher und -konzepte ausschließlich nach Gender- und Diversitäts-Kriterien beleuchten und als ein zusätzliches Element in die Diskussion einfließen. Die Kriterien wurden vom Filminstitut in Zusammenarbeit mit internationalen Expert*innen erarbeitet und laufend weiterentwickelt. Anfänglich (2017) wurden nur Inklusions-Checks für zur Herstellungsförderung eingereichte Spielfilmdrehbücher erstellt; auf Wunsch der Projektkommission wurde dies um die Projektentwicklungen erweitert und Anfang 2021 auch um Dokumentarkonzepte ergänzt.
Aufbau der Spielfilm-Inklusions-Checks:
- GENDER-BIAS
o Bechdel–Wallace–Test
o Mako Mori-Test
- GENDER-REPRÄSENTATION
o Präsenz, Alter, soziale Situation
- DIVERSITÄT
o Chaves Perez-Test
- GEWALT
o Strukturelle und sexualisierte Gewalt
- INKLUSIONSKRITERIEN:
o Geschlechter-Gleichstellung bei weiblichen und männlichen Figuren
– Anzahl von weiblichen und männlichen Figuren, ihre Screen-Time und Sprechzeit, Lead, differenzierte versus stereotype Darstellung, Thematisierung unterrepräsentierter Inhalte, Reflexion über strukturelle Benachteiligung
o Sexismusfreiheit
– Körperliche Diversität, Beurteilungsfreiheit in Bezug auf Körper und Handeln, Stereotypisierungsfreiheit, Subjektivierung versus Objektivierung, Komplexität und Entwicklung der Figuren
o Diversität
– Diversität von Gender und Begehren, Altersdiversität, Anti-Ableismus, plurales Gesellschaftsbild, Repräsentanz unterrepräsentierter Gruppen, differenzierte Darstellungen von Reproduktions- und Care-Arbeit
o Diskriminierungsfreiheit
– Reflexive Darstellung von Ungleichverhältnissen, differenzierte Darstellung benachteiligter Gruppen, Stereotypisierungsfreiheit, reflexive Darstellung von Gewalt und sexualisierter Gewalt, selbstreflexive und komplexe Darstellungsweise
Erreicht ein Drehbuch in allen Bereichen mindestens 50% der Kriterien, erfüllt es eine „inklusive Praxis“.
Bechdel-Wallace-Test
* Gibt es zwei Frauen mit Namen,
* die miteinander sprechen
* über etwas anderes als Männer?
Mako Mori-Test
* Gibt es eine weibliche Figur
* mit einem eigenen Handlungsbogen,
* der nicht der Unterstützung des Erzählbogens einer männlichen Figur dient?
Chaves Perez-Test
* Gibt es zwei nicht weiße Figuren oder Figuren mit Migrationshintergrund, die einen Namen haben,
* die miteinander sprechen
* über etwas anderes, als ein Verbrechen?
Aufbau der Dokumentarfilm-Inklusions-Checks:
- INKLUSIONSKRITERIEN
o Geschlechter-Gleichstellung bei weiblichen und männlichen Protagonist*innen
– Anzahl von weiblichen und männlichen Protagonist*innen, Expert*innen, Hauptprotagonist*innen, Erzähler*innen, Thematisierung weiblicher Identität, Reflexion struktureller Ungleichheit
o Sexismusfreiheit
– Subjektivierung versus Objektivierung, stereotypenfreie Darstellung bezahlter und unbezahlter Arbeit, körperliche Diversität, Reflexion sexualisierter Kontexte
o Diversität
– Altersdiversität, plurales Gesellschaftsbild, Diversität von Gender und Begehren, Anti-Ableismus, differenzierte Darstellung benachteiligter und unterrepräsentierter Gruppen
o Diskriminierungsfreiheit
– Differenzierte Darstellung unterrepräsentierter Gruppen und Personen, Reflexion systemischer Barrieren, Reflexion intersektionaler Diskriminierung, selbstreflexive und komplexe Darstellungsweise
Erreicht ein Drehkonzept in allen Bereichen mindestens 50% der Kriterien, erfüllt es eine „inklusive Praxis“.
Checkliste Intimtitätskoordination
Der Berufsverband Intimitätskoordination hat eine Checkliste erstellt, anhand derer Drehbücher auf die Notwendigkeit einer Intimitätskoordination überprüft werden können. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie dient zur Veranschaulichung, Hilfestellung und ersten Orientierung.
Diese Checkliste wird regelmäßig überarbeitet. Unter diesem Link steht die aktuelle Version zum Download zur Verfügung: https://b-ik.art/infomaterial