Förderung
Referenzfilmförderung
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.
Den Direktlink zum Formular finden Sie folgend:
Referenzmittelbindung
Aufgrund eines erfolgreichen, den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden Kinofilms (Referenzfilm) fördert das Filminstitut die Herstellung und Entwicklung neuer Filme in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Referenzmittel).
Voraussetzung ist, dass der Referenzfilm mindestens 40.000 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauer*innenerfolg (Besuche) im Inland sowie Teilnahmen und Preisen an international bedeutsamen Festivals ermittelt. Siehe Festivalliste unten bzw. Anlage D der Förderungsrichtlinien.
Die Berechnung der Referenzmittel erfolgt gemäß jenen Förderungsrichtlinien, die zum Zeitpunkt des ersten referenzmittelauslösenden Ereignisses gültig sind: dem gewerblichen Kinostart in Österreich bzw. dem Datum der Festivalteilnahme bzw. der Auszeichnung (Aktuelle Richtlinien).
Für die Berechnung der Referenzmittel steht in der Sidebar ein Tool zur Verfügung. Ein Referenzpunkt entspricht einem Kinobesuch im Inland gegen Entgelt. Werden pro Eintritt weniger als der durchschnittliche österreichische Kartenpreis des Vorjahres, abzüglich der Preise für Filme in 3D und Filme mit Überlänge abgerechnet, so errechnen sich die Eintritte aus den Einnahmen geteilt durch diese Basis. Der Durchschnittskartenpreis beträgt 8,63 Euro für das Jahr 2021 und 9,01 Euro für 2022.
Mindestens 40.000 Referenzpunkte müssen erreicht werden, um Referenzmittel auszulösen, für Kinder-, Nachwuchs- und Dokumentarfilme gelten erleichterte Zugangsbedingungen; 40.000 Referenzpunkte entsprechen 300.000 Euro. Mit dem “Auslands-Oscar” oder der “Goldenen Palme” der Filmfestspiele von Cannes werden 260.000 Punkte ausgelöst, dies entspricht 800.000 Euro, der Obergrenze an Referenzmitteln, die mit einem Film erreicht werden kann.
Um Referenzmittel auszulösen, muss ein Film mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Österreichische Regie (Hauptverantwortung)
- Österreichische Mehrheitsbeteiligung (wobei der künstlerische und technische Anteil dem finanziellen Anteil jedenfalls zu entsprechen hat)
- Österreichische Hauptverantwortung in zumindest zwei der drei Bereiche Drehbuch, Kamera, Schnitt.
Referenzmittel werden auf Antragstellung durch den*die Produzent*in zur Verfügung gestellt. Dazu steht das Antragsformular Bindung von Referenzmittel zur Verfügung. Spätestens bis 15. Jänner des Jahres, in dem der Abruf geplant ist, sind diese Anträge abzugeben. Nicht rechtzeitig angemeldete Referenzmittel können für das jeweilige Jahr nicht zur Verfügung gestellt werden. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Produzent*innen die schriftliche Zuerkennung.
Referenzmittel für Produzent*innen
Referenzmittel sind widmungsgemäß für die Herstellung eines neuen Kinofilms zu verwenden. Bis zu maximal 80.000 Euro davon können für Stoffentwicklung (1. und 2. Stufe), Projektentwicklung sowie für sämtliche Maßnahmen der Verwertung verwendet werden.
Die Anträge für die konkrete Projekte können frühestens nach Kinostart gestellt werden und müssen innerhalb von 36 Monaten ab Kinostart mittels Fördervertrag verwendet werden. Nicht innerhalb der Frist abgerufene Referenzmittel erlöschen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Anträge für konkrete Projekte ausschließlich mit Referenzmittel können mit den entsprechenden Formularen jederzeit gestellt werden, sie sind an keinen Einreichtermin gebunden. Alle Unterlagen sind in einfacher Ausführung vorzulegen.
Anträge für Projekte mit selektiven Fördermitteln und Referenzmitteln müssen zu den Antragsterminen gestellt werden.
Es sind die Antragsformulare des jeweiligen Förderbereichs zu verwenden: Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung und an einreichung@filminstitut.at zu senden.
Referenzmittel für Autor*innen und Regisseur*innen („incentive funding“)
Zusätzlich zu Referenzmitteln für Produzent*innen fördert das Filminstitut auch die Entwicklung neuer Stoffe („incentive funding“), antragsberechtigt sind die*der Autor*in und die*der Regisseur*in des Referenzfilms. Pro Referenzfilm werden dafür Autor*innen und Regisseur*innen jeweils 24.000 Euro, Autorenfilmer*innen 36.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich stehen Autor*innen und Regisseur*innen jeweils bis zu 6.000 Euro und Autorenfilmer*innen bis zu 9.000 Euro für das Hinzuziehen einer dramaturgischen Beratung zur Verfügung, wobei davon pro Antrag max. 3.000 Euro abgerufen werden können. Waren mehrere Autor*innen und/oder Regisseur*innen am Referenzfilm beteiligt, wird aliquot geteilt.
Das Filminstitut informiert die Regisseur*innen und Autor*innen über die Zuerkennung und die Höhe der Referenzmittel.
Die Anträge auf Stoffentwicklung können frühestens nach Kinostart, spätestens 24 Monate danach gestellt werden, danach erlischt die Zusage und damit die Bindung dieser Mittel.
Anträge für eine Stoffentwicklung aus Referenzmitteln können jederzeit gestellt werden, sie sind an keinen Einreichtermin gebunden, alle Unterlagen sind in einfacher Ausführung vorzulegen. Es sind die Antragsformulare für die Stoffentwicklung zu verwenden und einreichung@filminstitut.at zu senden.
Für Fragen zur Referenzfilmförderung wenden Sie sich bitte an
Mag.a Lucia Schrenk.
Festivalliste
ANHANG D (Richtlinien) Jänner 2023
Kategorie | Preise | Teilnahmen |
---|---|---|
Kategorie 1 260.000 | Berlin, Cannes, Venedig: Bester Film* im Hauptwettbewerb Oscars *Berlin | Goldener Bär, Cannes | Palme d’or, Venedig | Leone d’Oro | |
Kategorie 2 220.000 | Berlin, Cannes, Venedig Hauptwettbewerb: offizielle Preise Sektionsübergreifend: Bester Erstlingsfilm*, Bester Dokumentarfilm Sundance | Bester Dokumentarfilm European Film Awards Golden Globes, BAFTAs, Césars Best Foreign Language Film *Berlin | GFF Best First Feature Award, Cannes | Camera d’or, Venice | Premio Opera Prima Luigi De Laurentiis | Oscars | Nominierung |
Kategorie 3 150.000 | Berlin, Cannes, Venedig Nebenwettbewerb*: Bester Film IDA | Documentary Award for Best Feature *Encounters, Un Certain Regard, Orizonti | Berlin, Cannes, Venedig Hauptwettbewerb Golden Globes, BAFTAs, Césars Best Foreign Language Film Nominierung |
Kategorie 4 110.000 | Berlin, Cannes, Venedig Nebenwettbewerb*: offizielle Preise Nebensektion**: Bester Film Sektionsübergreifend: Bester Queer Film*** Bester Film im Hauptwettbewerb: Amsterdam, Annecy, Karlovy Vary (Fiction + Doc), Locarno, Rotterdam, San Sebastian, Sundance (Fiction), Toronto **Encounters, Un Certain Regard, Orizonti ***Berlin | Panorama, Forum, Generation, Cannes | Quinzaine, Semaine, Venedig | Settimana, Giornate ***Berlin |Teddy Award, Cannes | Queer Palm, Venedig | Queer Lion | |
Kategorie 5 80.000 | Berlin, Cannes, Venedig Nebensektion*: offizielle Preise *Berlin | Panorama, Forum, Generation, Cannes | Quinzaine, Semaine, Venedig | Settimana, Giornate | Berlin, Cannes, Venedig Nebenwettbewerb* *Encounters, Un Certain Regard, Orizonti |
Kategorie 6 60.000 | Karlovy Vary, Locarno, Rotterdam, San Sebastian Hauptwettbewerb: offizielle Preise Nebenwettbewerb: Hauptpreis Hauptpreis Busan, Hong-Kong, London BFI (fiction + doc), Mar Del Plata, Saarbrücken (fiction + doc), Shanghai (fiction + doc), Tokyo, Tribeca Film Festival (fiction + doc) Dokumentarfilmfestivals | Hauptpreis: Kopenhagen CPH:DOX, Dok-Leipzig, Marseille Doc, Dokfest München, Nyon, Paris-Cinéma du Réel, Sheffield doc, Thessaloniki (doc), Toronto Hot Docs, Yamagata. Key-Kinderfilmfestivals | Hauptpreis Amsterdam, Chicago, Gera, Giffoni, Zlin | Berlin, Cannes, Venedig | Nebensektion* Nominierung European Film Awards Hauptwettbewerb Amsterdam, Annecy, Karlovy Vary (fiction + doc), Locarno (Piazza wenn Premiere), Rotterdam, San Sebastian, Sundance (fiction + doc), Toronto *Berlin (Panorama, Forum, Generation), Cannes (Quinzaine, Semaine), Venedig (Settimana, Giornate) |
Kategorie 7 35.000 | Frauenfilmfestivals | Hauptpreis Créteil, Dortmund, Salé, Seoul | San Sebastian, Locarno | Nebenwettbewerb New York FF, New York Tribeca Wettbewerb (fiction + doc) Telluride Key-Kinderfilmfestivals: Wettbewerb Amsterdam, Chicago Dokumentarfilmfestivals | Hauptwettbewerb: Kopenhagen CPH:DOX, Dokfest Leipzig, Nyon, Toronto Hot Docs |
Kategorie 8 30.000 | Frauenfilmfestivals | Hauptwettbewerb: Créteil, Dortmund, Salé, Séoul |
Redaktioneller Hinweis: Preise und Teilnahmen für Spielfilme gelten für Dokumentar- und Kinderfilme. Weiters wird klargestellt, dass eine Teilnahme “Out of Competition” am Wettbewerb von Cannes, Berlin oder Venedig einer “regulären” Wettbewerbsteilnahme gleichgestellt ist (siehe Pkt. 7.3.).
*Die angeführten Namen von Festivals, -schienen und Preisen wurden im Original übernommen und entsprechen daher nicht in allen Fällen der Genderpolitik des Österreichischen Filminstituts. Selbstverständlich sind bei der Nennung von männlichen Bezeichnungen auch weibliche Filmschaffende angesprochen.
Stoffentwicklung je Referenzfilm ("incentive funding")
- Autor*in 24.000 EUR (exkl. Dramaturgie je max. 3.000 EUR)
- Regisseur*in 24.000 EUR (exkl. Dramaturgie je max. 3.000 EUR)
- Regisseur*in (wenn auch Autor*in) 36.000 EUR (exkl. Dramaturgie je max.3.000 EUR)