Förderung

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Den Direktlink zum Formular finden Sie folgend:
Referenzmittelbindung

Aufgrund eines erfolgreichen, den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden Kinofilms (Referenzfilm) fördert das Filminstitut die Herstellung und Entwicklung neuer Filme in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Referenzmittel).

Voraussetzung ist, dass der Referenzfilm mindestens 40.000 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauer*innenerfolg (Besuche) im Inland sowie Teilnahmen und Preisen an international bedeutsamen Festivals ermittelt. Siehe Festivalliste unten bzw. Anlage D der Förderungsrichtlinien.

Die Berechnung der Referenzmittel erfolgt gemäß jenen Förderungsrichtlinien, die zum Zeitpunkt des ersten referenzmittelauslösenden Ereignisses gültig sind: dem gewerblichen Kinostart in Österreich bzw. dem Datum der Festivalteilnahme bzw. der Auszeichnung (Aktuelle Richtlinien).

Für die Berechnung der Referenzmittel steht in der Sidebar ein Tool zur Verfügung. Ein Referenzpunkt entspricht einem Kinobesuch im Inland gegen Entgelt. Werden pro Eintritt weniger als der durchschnittliche österreichische Kartenpreis des Vorjahres, abzüglich der Preise für Filme in 3D und Filme mit Überlänge abgerechnet, so errechnen sich die Eintritte aus den Einnahmen geteilt durch diese Basis. Der Durchschnittskartenpreis beträgt 8,63 Euro für das Jahr 2021 und 9,01 Euro für 2022.

Mindestens 40.000 Referenzpunkte müssen erreicht werden, um Referenzmittel auszulösen, für Kinder-, Nachwuchs- und Dokumentarfilme gelten erleichterte Zugangsbedingungen; 40.000 Referenzpunkte entsprechen 300.000 Euro. Mit dem “Auslands-Oscar” oder der “Goldenen Palme” der Filmfestspiele von Cannes werden 260.000 Punkte ausgelöst, dies entspricht 800.000 Euro, der Obergrenze an Referenzmitteln, die mit einem Film erreicht werden kann.

Um Referenzmittel auszulösen, muss ein Film mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Österreichische Regie (Hauptverantwortung)
  • Österreichische Mehrheitsbeteiligung (wobei der künstlerische und technische Anteil dem finanziellen Anteil jedenfalls zu entsprechen hat)
  • Österreichische Hauptverantwortung in zumindest zwei der drei Bereiche Drehbuch, Kamera, Schnitt.

Referenzmittel werden auf Antragstellung durch den*die Produzent*in zur Verfügung gestellt. Dazu steht das Antragsformular Bindung von Referenzmittel zur Verfügung. Spätestens bis 15. Jänner des Jahres, in dem der Abruf geplant ist, sind diese Anträge abzugeben. Nicht rechtzeitig angemeldete Referenzmittel können für das jeweilige Jahr nicht zur Verfügung gestellt werden. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Produzent*innen die schriftliche Zuerkennung.

Referenzmittel für Produzent*innen
Referenzmittel sind widmungsgemäß für die Herstellung eines neuen Kinofilms zu verwenden. Bis zu maximal 80.000 Euro davon können für Stoffentwicklung (1. und 2. Stufe), Projektentwicklung sowie für sämtliche Maßnahmen der Verwertung verwendet werden.

Die Anträge für die konkrete Projekte können frühestens nach Kinostart gestellt werden und müssen innerhalb von 36 Monaten ab Kinostart mittels Fördervertrag verwendet werden. Nicht innerhalb der Frist abgerufene Referenzmittel erlöschen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Anträge für konkrete Projekte ausschließlich mit Referenzmittel können mit den entsprechenden Formularen jederzeit gestellt werden, sie sind an keinen Einreichtermin gebunden. Alle Unterlagen sind in einfacher Ausführung vorzulegen.

Anträge für Projekte mit selektiven Fördermitteln und Referenzmitteln müssen zu den Antragsterminen gestellt werden.

Es sind die Antragsformulare des jeweiligen Förderbereichs zu verwenden: StoffentwicklungProjektentwicklungHerstellungVerwertung und an einreichung@filminstitut.at zu senden.

Referenzmittel für Autor*innen und Regisseur*innen („incentive funding“)
Zusätzlich zu Referenzmitteln für Produzent*innen fördert das Filminstitut auch die Entwicklung neuer Stoffe („incentive funding“), antragsberechtigt sind die*der Autor*in und die*der Regisseur*in des Referenzfilms. Pro Referenzfilm werden dafür Autor*innen und Regisseur*innen jeweils 24.000 Euro, Autorenfilmer*innen 36.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich stehen Autor*innen und Regisseur*innen jeweils bis zu 6.000 Euro und Autorenfilmer*innen bis zu 9.000 Euro für das Hinzuziehen einer dramaturgischen Beratung zur Verfügung, wobei davon pro Antrag max. 3.000 Euro abgerufen werden können. Waren mehrere Autor*innen und/oder Regisseur*innen am Referenzfilm beteiligt, wird aliquot geteilt.

Das Filminstitut informiert die Regisseur*innen und Autor*innen über die Zuerkennung und die Höhe der Referenzmittel.

Die Anträge auf Stoffentwicklung können frühestens nach Kinostart, spätestens 24 Monate danach gestellt werden, danach erlischt die Zusage und damit die Bindung dieser Mittel.

Anträge für eine Stoffentwicklung aus Referenzmitteln können jederzeit gestellt werden, sie sind an keinen Einreichtermin gebunden, alle Unterlagen sind in einfacher Ausführung vorzulegen. Es sind die Antragsformulare für die Stoffentwicklung zu verwenden und einreichung@filminstitut.at zu senden.

Für Fragen zur Referenzfilmförderung wenden Sie sich bitte an
Mag.a Lucia Schrenk.

 

 

Festivalliste

ANHANG D (Richtlinien) Jänner 2023

 

KategoriePreiseTeilnahmen
Kategorie 1
260.000
Berlin, Cannes, Venedig:
Bester Film* im Hauptwettbewerb
Oscars

*Berlin | Goldener Bär, Cannes | Palme d’or, Venedig | Leone d’Oro
Kategorie 2
220.000
Berlin, Cannes, Venedig
Hauptwettbewerb: offizielle Preise
Sektionsübergreifend: Bester Erstlingsfilm*, Bester Dokumentarfilm

Sundance | Bester Dokumentarfilm

European Film Awards

Golden Globes, BAFTAs, Césars Best Foreign Language Film

*Berlin | GFF Best First Feature Award, Cannes | Camera d’or, Venice | Premio Opera Prima Luigi De Laurentiis
Oscars | Nominierung
Kategorie 3
150.000
Berlin, Cannes, Venedig
Nebenwettbewerb*: Bester Film

IDA | Documentary Award for Best Feature

*Encounters, Un Certain Regard, Orizonti
Berlin, Cannes, Venedig
Hauptwettbewerb

Golden Globes, BAFTAs, Césars
Best Foreign Language Film Nominierung
Kategorie 4
110.000
Berlin, Cannes, Venedig Nebenwettbewerb*: offizielle Preise
Nebensektion**: Bester Film
Sektionsübergreifend: Bester Queer Film***

Bester Film im Hauptwettbewerb:
Amsterdam, Annecy, Karlovy Vary (Fiction + Doc), Locarno, Rotterdam, San Sebastian, Sundance (Fiction), Toronto

**Encounters, Un Certain Regard, Orizonti
***Berlin | Panorama, Forum, Generation, Cannes | Quinzaine, Semaine, Venedig | Settimana, Giornate
***Berlin |Teddy Award, Cannes | Queer Palm, Venedig | Queer Lion
Kategorie 5
80.000
Berlin, Cannes, Venedig
Nebensektion*: offizielle Preise

*Berlin | Panorama, Forum, Generation, Cannes | Quinzaine, Semaine, Venedig | Settimana, Giornate
Berlin, Cannes, Venedig Nebenwettbewerb*

*Encounters, Un Certain Regard, Orizonti
Kategorie 6
60.000
Karlovy Vary, Locarno, Rotterdam, San Sebastian
Hauptwettbewerb: offizielle Preise
Nebenwettbewerb: Hauptpreis

Hauptpreis Busan, Hong-Kong, London BFI (fiction + doc), Mar Del Plata, Saarbrücken (fiction + doc), Shanghai (fiction + doc), Tokyo, Tribeca Film Festival (fiction + doc)

Dokumentarfilmfestivals | Hauptpreis:
Kopenhagen CPH:DOX, Dok-Leipzig, Marseille Doc, Dokfest München, Nyon, Paris-Cinéma du Réel, Sheffield doc, Thessaloniki (doc), Toronto Hot Docs, Yamagata.

Key-Kinderfilmfestivals | Hauptpreis
Amsterdam, Chicago, Gera, Giffoni, Zlin
Berlin, Cannes, Venedig | Nebensektion*

Nominierung European Film Awards

Hauptwettbewerb Amsterdam, Annecy, Karlovy Vary (fiction + doc), Locarno (Piazza wenn Premiere), Rotterdam, San Sebastian, Sundance (fiction + doc), Toronto

*Berlin (Panorama, Forum, Generation), Cannes (Quinzaine, Semaine), Venedig (Settimana, Giornate)
Kategorie 7
35.000
Frauenfilmfestivals | Hauptpreis
Créteil, Dortmund, Salé, Seoul
San Sebastian, Locarno | Nebenwettbewerb

New York FF, New York Tribeca Wettbewerb (fiction + doc) Telluride

Key-Kinderfilmfestivals: Wettbewerb Amsterdam, Chicago

Dokumentarfilmfestivals | Hauptwettbewerb: Kopenhagen CPH:DOX, Dokfest Leipzig, Nyon, Toronto Hot Docs
Kategorie 8
30.000
Frauenfilmfestivals | Hauptwettbewerb:
Créteil, Dortmund, Salé, Séoul
Stand 01.01.2023

 

Redaktioneller Hinweis: Preise und Teilnahmen für Spielfilme gelten für Dokumentar- und Kinderfilme. Weiters wird klargestellt, dass eine Teilnahme “Out of Competition” am Wettbewerb von Cannes, Berlin oder Venedig einer “regulären” Wettbewerbsteilnahme gleichgestellt ist (siehe Pkt. 7.3.).

*Die angeführten Namen von Festivals, -schienen und Preisen wurden im Original übernommen und entsprechen daher nicht in allen Fällen der Genderpolitik des Österreichischen Filminstituts. Selbstverständlich sind bei der Nennung von männlichen Bezeichnungen auch weibliche Filmschaffende angesprochen.

Stoffentwicklung je Referenzfilm ("incentive funding")

  • Autor*in 24.000 EUR (exkl. Dramaturgie je max. 3.000 EUR)
  • Regisseur*in 24.000 EUR (exkl. Dramaturgie je max. 3.000 EUR)
  • Regisseur*in (wenn auch Autor*in) 36.000 EUR (exkl. Dramaturgie je max.3.000 EUR)