Förderung
Referenzfilmförderung
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.
Den Direktlink zum Antragsformular finden Sie folgend:
Anträge zur jährlichen Referenzmittelbindung können nur mehr online gestellt werden.
Aufgrund eines erfolgreichen, den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden Kinofilms (Referenzfilm) fördert das Filminstitut die Herstellung und Entwicklung neuer Filme in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Referenzmittel).
Voraussetzung ist, dass der Referenzfilm mindestens 40.000 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauer*innen-Erfolg (Besuche) im Inland sowie Teilnahmen und Preisen an international bedeutsamen Festivals ermittelt. Siehe Festivalliste unten Anlage D der Förderungsrichtlinien.
Die Berechnung der Referenzmittel erfolgt gemäß jenen Förderungsrichtlinien, die zum Zeitpunkt des ersten referenzmittelauslösenden Ereignisses gültig sind: dem gewerblichen Kinostart in Österreich oder dem Datum der Festivalteilnahme bzw. der Auszeichnung.
Für die Berechnung der Referenzmittel steht ein Tool zur Verfügung. Ein Referenzpunkt entspricht einem Kinobesuch im Inland gegen Entgelt. Werden pro Eintritt weniger als der durchschnittliche österreichische Kartenpreis des Vorjahres, abzüglich der Preise für Filme in 3D und Filme mit Überlänge abgerechnet, so errechnen sich die Eintritte aus den Einnahmen geteilt durch diese Basis. Der Durchschnittskartenpreis beträgt 9,01 Euro für das Jahr 2022 und 9,49 Euro für 2023.
Mindestens 40.000 Referenzpunkte müssen erreicht werden, um Referenzmittel auszulösen, für Kinder-, Nachwuchs- und Dokumentarfilme gelten erleichterte Zugangsbedingungen; 40.000 Referenzpunkte entsprechen 300.000 Euro. Mit dem „Auslands-Oscar“ oder der „Goldenen Palme“ der Filmfestspiele von Cannes werden 260.000 Punkte ausgelöst, dies entspricht 800.000 Euro, der Obergrenze an Referenzmitteln, die mit einem Film erreicht werden kann.
Einen Anspruch auf Referenzmittel lösen nur Projekte aus, bei denen eine österreichische Mehrheitsbeteiligung an der Finanzierung und/oder Federführung (delegate producer[1]) besteht und bei denen zumindest 3 der folgenden 4 Positionen mit Personen gemäß Punkt 3.1.1 besetzt sind und die Hauptverantwortung tragen: Regie, Drehbuch, Kamera, Schnitt.
[1] Als delegate producer ist die Trägerin des wirtschaftlichen Gesamtrisikos und des Letztentscheidungsrechts gemäß Koproduktionsvertrag zu verstehen.
Referenzmittel dürfen jedenfalls nur für Filmvorhaben verwendet werden, die den Voraussetzungen gem. 7.6. entsprechen.
Projekte, an denen eine finanzielle Beteiligung von zumindest 20% besteht und die darüber hinaus die Kriterien von Punkt 7.6. betreffend 3 von 4 Positionen erfüllen, haben Anspruch auf Referenzmittel (ausgenommen Incentive Funding), wenn sie die Kategorie 1 gem. aktueller Festival-Liste (Anhang D) erfüllen.
Erfüllt der Film nicht das Erfordernis der österreichischen Mehrheitsbeteiligung an der Finanzierung und/oder Federführung (delegate producer), aber dennoch 3 der 4 Positionen gem 7.6., wird für die Referenzfilmförderung nur der wirtschaftliche Erfolg des Films berücksichtigt, wofür im Inland eine Mindestbesuchszahl von 60.000 nachzuweisen ist. Das Erreichen dieser Mindestbesuchszahl gilt auch für Filme mit ansonsten erleichterten Förderungsvoraussetzungen (Kinder-, Nachwuchs- oder Dokumentarfilme).
Filme, die vom Filminstitut nicht in der Herstellung im Rahmen der Projekt- und/oder Referenzfilmförderung gefördert wurden, können die halben Referenzmittel erhalten, wenn sie vom Aufsichtsrat als besonders förderungswürdig erachtet werden.
Referenzmittel werden nach Antragstellung durch den*die Produzent*in zur Verfügung gestellt. Dazu steht das Antragsformular Referenzmittelbindung zur Verfügung. Bis spätestens 15. Jänner des Jahres, in dem der Abruf (d.h. die Verwendung der zuerkannten Referenzmittel zur Finanzierung neuer Projekte) geplant ist, sind diese Anträge abzugeben. Nicht rechtzeitig angemeldete Referenzmittel können für das jeweilige Jahr nicht zur Verfügung gestellt werden. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Produzent*innen die schriftliche Zuerkennung.
Die den Produzent*innen zuerkannten Referenzmittel sind widmungsgemäß für die Herstellung eines neuen Kinofilms zu verwenden. Bis zu maximal 80.000 Euro davon können für Stoffentwicklung (1. und 2. Stufe), Projektentwicklung sowie für sämtliche Maßnahmen der Verwertung verwendet werden.
Die Anträge für die Verwendung in konkreten Projekten kann frühestens nach Kinostart – aber erst nach Anmeldung durch die Produktionsfirma (Antrag auf Referenzmittelbindung) und Zuerkennung der Referenzmittel durch das Filminstitut gestellt werden. Die Mittel sind innerhalb von 36 Monaten ab Kinostart mittels Fördervertrag zu verwenden. Nicht innerhalb der Frist abgerufene Referenzmittel erlöschen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Anträge für konkrete Projekte ausschließlich mit Referenzmittel-Finanzierung können mit den entsprechenden Formularen jederzeit gestellt werden. Sie sind an keinen Einreichtermin gebunden.
Anträge für Projekte mit selektiven Fördermitteln und Referenzmitteln müssen zu den Einreichterminen gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über die Online-Formulare der jeweiligen Förderschiene: Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung.
Referenzmittel für Autor*innen und Regisseur*innen („incentive funding“)
Zusätzlich zu Referenzmitteln für Produzent*innen fördert das Filminstitut auch die Entwicklung neuer Stoffe („incentive funding“), antragsberechtigt sind die*der Autor*in und die*der Regisseur*in des Referenzfilms. Pro Referenzfilm werden dafür Autor*innen und Regisseur*innen jeweils 24.000 Euro, Autorenfilmer*innen 36.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich stehen Autor*innen und Regisseur*innen jeweils bis zu 6.000 Euro und Autorenfilmer*innen bis zu 9.000 Euro für das Hinzuziehen einer dramaturgischen Beratung zur Verfügung, wobei davon pro Antrag max. 3.000 Euro abgerufen werden können. Waren mehrere Autor*innen und/oder Regisseur*innen am Referenzfilm beteiligt, wird aliquot geteilt.
Nach Prüfung des Antrags auf Referenzmittelbindung durch die Produktionsfirma werden die Regisseur*innen und Autor*innen des Referenzfilms automatisch über die Zuerkennung und Höhe der Referenzmittel informiert.
Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge zur Verwendung gestellt werden. Allerdings müssen die zugesprochenen Referenzmittel aus dem incentive funding spätestens 24 Monate nach Kinostart des Referenzfilms mittels Fördervertrag an konkrete Projekte gebunden sein. Alle nicht bis dahin gebundenen Mittel erlöschen. Eine Fristverlängerung ist ausnahmslos nicht möglich.
Anträge für eine Stoffentwicklung aus Referenzmitteln (incentive funding) können jederzeit gestellt werden, sie sind an keinen Einreichtermin gebunden. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsformular für Stoffentwicklung
Für Fragen zur Referenzfilmförderung wenden Sie sich bitte an
Dipl.-BW (BA) Heide Semmelrock
Stoffentwicklung je Referenzfilm ("incentive funding")
- Autor*in 24.000 EUR (exkl. Dramaturgie je max. 3.000 EUR)
- Regisseur*in 24.000 EUR (exkl. Dramaturgie je max. 3.000 EUR)
- Regisseur*in (wenn auch Autor*in) 36.000 EUR (exkl. Dramaturgie je max.3.000 EUR)