Förderung

Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauf folgenden Sitzung behandelt. Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung.

Einreich- und Sitzungstermine 2024

Einreichungen für Verwertungsförderungen (Kinostarts, Festivalteilnahmen) sowie für berufliche Weiterbildungen können terminunabhängig eingebracht werden. Unterlagen, die zwei Wochen vor Sitzungsbeginn eintreffen, werden in der folgenden Sitzung behandelt, später eintreffende in der darauf folgenden Sitzung.

Alle Projekte sind ausschließlich über das jeweilige Online Formular einzureichen.

Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Filminstituts über und können zum Zweck der Analyse sowie für statistische Auswertungen vom Filminstitut verwendet werden.

Zu Herstellungseinreichungen kann die Projektkommission zu Hearings einladen, die jeweils am ersten Sitzungstag stattfinden.

Für alle Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an
Mag.a Iris Zappe-Heller