Förderung

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Die Direktlinks zu den Formularen finden Sie folgend:
Kinostart
Festivalteilnahme
Sonstige Verbreitung

Um insbesondere die vom Filminstitut in der Entstehung geförderten Filme zu vermarkten, fördert das Filminstitut Maßnahmen zu deren Verbreitung, wie Kinostart, Teilnahmen an Festivals und Messen etc.

Die Antragstellung für alle Verwertungen ist an keinen Einreichtermin gebunden.

Kinostart
Antragsberechtigt ist die*der Verleiher*in oder die*der Hersteller*in.

Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Zusatzbetrag zusammen. Der Grundbetrag liegt bei maximal 40.000 EUR und ist nicht rückzahlbar. Der Zusatzbetrag ist mit 50.000 EUR begrenzt, erfolgsbedingt rückzahlbar und setzt voraus, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe eingebracht wird. Es wird empfohlen, ein detailliertes Marketingkonzept vorzulegen.

Festivalteilnahme
Ist ein geförderter Film zu einem Festival eingeladen, kann das Filminstitut die Teilnahme fördern. Prioritär wird die Teilnahme an Festivals der Festivalliste gefördert. Wenn es der Vermarktung des Films dienlich ist, kann auch für die Teilnahme weiterer Festivals eingereicht werden.

Antragsberechtigt ist die*der Hersteller*in.

Die Förderung beträgt bis zu 20.000 EUR und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.

Für Fragen zur Förderung von Kinostarts und Festivalteilnahmen wenden Sie sich bitte an Mag.a Claudia Fischer.

Sonstige Verbreitungsmaßnahmen
Das Filminstitut fördert Maßnahmen, die der Verbreitung und dem Image des österreichischen Films im In- und Ausland dienlich sind. Darunter fallen gezielte Marketingmaßnahmen wie auch Fremdsprachenversionen.

Antragsberechtigt ist die*der Rechteinhaber*in.

Aktueller Hinweis: Im Einvernehmen zwischen dem BMKÖS und dem Österreichischen Filminstituts (ÖFI) wird über sämtliche Anträge auf Förderung von Film-Festivals, die ab dem 01.01.2021 stattfinden, nur mehr ausschließlich vom BMKÖS (Filmabteilung) direkt entscheiden. Entsprechend sind auch alle Förderanträge ab sofort ausschließlich im BMKÖS (und nicht mehr im ÖFI) einzubringen.

Für Fragen zur Förderung von Sonstigen Verbreitungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an Mag.a Iris Zappe-Heller.