Institut
Film/Fernseh-Abkommen
Mit dem Film/Fernseh-Abkommen unterstützt der Österreichische Rundfunk die Produktion einheimischer Kinofilme. Voraussetzung für die Mit-Finanzierung einer Herstellung durch den ORF ist eine Förderzusage des Österreichischen Filminstituts oder, im Rahmen der Innovations- und Nachwuchsförderung, einer anderen österreichischen Filmförderstelle (BKA oder Länder). Entscheidungen über die Mittelvergabe werden von der Gemeinsamen Kommission des Film/Fernseh-Abkommens getroffen, die mit je drei Vertreter*innen des ORF und des Österreichischen Filminstituts besetzt ist.
Anträge zum Film/Fernseh-Abkommen haben dem Filmförderungsgesetz und dem ORF-Gesetz zu entsprechen und sind beim Österreichischen Filminstitut abzugeben.
Für Fragen zum Film/Fernseh-Abkommen wenden Sie sich bitte an das Film/Fernseh-Abkommen