Förderung
Green Filming Förderung
Green Filming ist dem Österreichischen Filminstitut ein wesentliches Anliegen. Grünes Produzieren ist wesentlicher Bestandteil von österreichischen Förderregularien und Filmförderungsgesetzten (im In- und Ausland) im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Einsparung von CO2eq-Emmissionen.
Die spezifischen Förderungsrichtlinien und das Filmförderungsgesetz sind die rechliche Basis für die Umsetzung und Etablierung von ökologisch nachhaltigem Produzieren. Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zu den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen als zeitgemäßer Qualitätsstandard für vom Österreichischen Filminstitut in der Herstellung geförderte Filme dar.
Seit 2021 ist ein Abschlussbericht FINAL GREEN REPORT verpflichtender Bestandteil der Abschlussprüfung von ALLEN in der Herstellung geförderten Kinofilme (Spielfilm, Dokumentation, Animation). Mit der Einführung des Green-Bonus ÖFI+ von 5% und den bereits etablierten Regelungen zur Umsetzung von nachhaltigem Produzieren stellt das Österreichische Filminstitut derzeit folgende Kriterienkataloge zur Umsetzung zur Verfügung:
- Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+ (Sielfilm und Dokumentation)
- Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+// ANIMATION
- Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+
Alle Informationen, wie die darin formulierten MUSS- und SOLL-Vorgaben zu berücksichtigen sind, finden sie hier:
PROJEKTENTWICKLUNG
Laut aktueller Richtlinie sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Lt. Punkt 5.1. Das Filminstitut empfiehlt, die Maßnahmen für Green Filming des Filminstituts, die auf der Richtlinie UZ76 Österreichisches Umweltzeichen „Green Producing in Film und Fernsehen“ basieren, bereits in der Phase der Projektentwicklung zu berücksichtigen, ein „Green Concept“ zu erstellen und eine fachkundige Person (z.B. „Green Film Consultant“) einzubeziehen.
Ein Merkblatt zum Abschlussbericht „Green Concept“ befindet sich am Seitenende zum Download.
HERSTELLUNG ÖFI/ÖFI+
Der Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI / ÖFI+, in Zusammenarbeit mit dem Evergreen Prisma/LAFC und dem Verband der Green Film Consultants Austria (VGFCA), basierend auf dem Österreichischen Umweltzeichen UZ76, wurde im Interesse einer transnationalen Harmonisierung, in Anlehnung an die „Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online / VoD Produktionen“ entwickelt.
Der Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+ befindet sich am Seitenende als Download.
Laut aktueller Richtlinie sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Lt. Punkt 6.1.3 Die Förderung setzt voraus, dass für das Filmvorhaben eine Stellungnahme des*der Produzent*in zur geplanten Umsetzung von Green Filming abzugeben ist.
Lt. Punkt 6.1.7 Die Förderung setzt voraus, dass die Kriterien des Filminstituts für Green Filming, basierend auf der Richtlinie UZ76 Österreichisches Umweltzeichen „Green Producing in Film und Fernsehen“, von der*dem Förderungswerber*in eingehalten werden.
Der GREEN FILMING CHECK ist integraler Bestandteil der Förderungseinreichung und des Förderungsvertrags. Damit können Produktionen vorab testen, ob sie die erforderliche Anzahl der MUSS-VORGABEN erfüllen können. Diese werden dann vertraglich verankert.
Zusätzlich zum verpflichtenden Abschlussbericht „Final Green Report“ wird der IST Stand des GREEN FILMING CHECKs dem Abschlussbericht beigelegt. Alle Unterlagen und verpflichtende VORLAGEN bzw. Angaben zu den Nachweisen sind als Download verfügbar.
GREEN BONUS ÖFI+: Da der Green-Bonus ÖFI+ Teil der Finanzierung ist, ist nach dem GREEN FILMING CHECK zu entscheiden ob dieser beantragt werden kann oder nicht.
Dabei sind die MUSS-Vorgaben wie folgt einzuhalten:
- Berechnungs-Schema ÖFI/ÖFI+ : Minimum 20 von 25 MUSS-Kriterien (Umsetzung empfohlen, Abschlussbericht verpflichtend – 6 verpflichtende Grundkriterien, andere MUSS-Vorgaben sind wählbar)
- Berechnungs-Schema ÖFI+ GREEN BONUS : Minimum 17 von 19 MUSS-Kriterien (verpflichtend umzusetzen – 6 verpflichtende Grundkriterien, andere MUSS-Vorgaben sind wählbar)
Weitere Informationen zum Green-Bonus ÖFI+ finden sie in den Punkten 6a.8; 6a.9 und 6a.12. der aktuellen Förderungsrichtlinien hier.
Eine Kalkulationsvorlage inkl. der Möglichkeit zur Kalkulation der Green Filming MEHRKOSTEN ist ebenfalls zu berücksichtigen. Bitte beachten sie dazu die Informationen auf dieser Seite zu „Green Filming Mehrkosten“.
Zur Information: Die Zertifizierung durch das Österreichische Umweltzeichen (UZ76) sowohl der Produktionsfirma als auch der Produktion selbst ist nicht zwingend vorgesehen. Allerdings ersetzt die Zertifizierung und der daraus erarbeitete Abschlussbericht (TEIL B) den Abschlussbericht „Green Report“ des Österreichischen Filminstituts – dieser gilt ebenfalls als Nachweis, neben der erfolgreichen Zertifizierung, für den Green Bonus (ÖFI+). Zusätzlich dazu ist eine Gesamt SOLL/IST CO2eq-Bilanz mit einem filmspezifischen Rechner abzugeben und ein Green Film Consultant verpflichtend einzusetzen.
HERSTELLUNG ÖFI/ÖFI+ / REGELUNGEN konkret für ANIMATIONSFILME
Der Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI / ÖFI+// ANIMATION, wurde in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Green Film Consultants aus dem Animationsbereich, Barbara Galante (GFC&VFX, AT) und Elena Pfändler (GFC, D) entwickelt. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass derzeit gültige Green Filming Kriterienkataloge keine Rücksicht auf die Besonderheiten des Animationsfilms nehmen. Auch die RL des Österreichischen Umweltzeichens UZ76 schließt den Animationsfilm derzeit aus der Zertifizierung aus, da es sich nicht um eine „REALFILM-Produktion“ handelt.
Die MUSS und SOLL Kriterien des vorliegenden Kriterienkatalogs für Animationsfilm bilden die nötigen Bedürfnisse ab und ermöglichen auch hier das Augenmerk einer nachhaltigen, und lt. Österreichischem Filmförderungsgesetz gewünschten, Produktionsweise.
Der Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+ / ANIMATION befindet sich am Seitenende als Download.
Laut aktueller Richtlinie sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Lt. Punkt 6.1.3 Die Förderung setzt voraus, dass für das Filmvorhaben eine Stellungnahme des*der Produzent*in zur geplanten Umsetzung von Green Filming abzugeben ist.
Lt. Punkt 6.1.7 Die Förderung setzt voraus, dass die Kriterien des Filminstituts für Green Filming, basierend auf der Richtlinie UZ76 Österreichisches Umweltzeichen „Green Producing in Film und Fernsehen“, von der*dem Förderungswerber*in eingehalten werden.
Der GREEN FILMING CHECK ist integraler Bestandteil der Förderungseinreichung und des Förderungsvertrags. Damit können Produktionen vorab testen, ob sie die erforderliche Anzahl der MUSS-VORGABEN erfüllen können. Diese werden dann vertraglich verankert.
Zusätzlich zum verpflichtenden Abschlussbericht „Final Green Report“ wird der IST Stand des GREEN FILMING CHECKs dem Abschlussbericht beigelegt. Alle Unterlagen und verpflichtende VORLAGEN bzw. Angaben zu den Nachweisen sind als Download verfügbar.
GREEN BONUS ÖFI+: Da der Green-Bonus ÖFI+ Teil der Finanzierung ist, ist nach dem GREEN FILMING CHECK zu entscheiden ob dieser beantragt werden kann oder nicht.
Dabei sind die MUSS-Vorgaben wie folgt einzuhalten:
- Berechnungs-SchemaÖFI/ÖFi+: Minimum 15 von 19 MUSS-Kriterien (Umsetzung empfohlen, Abschlussbericht verpflichtend – 6 verpflichtende Grundkriterien, andere MUSS-Vorgaben sind wählbar)
- Berechnungs-Schema ÖFI+ GREEN BONUS: Minimum 17 von 19 MUSS-Kriterien (verpflichtend umzusetzen – 6 verpflichtende Grundkriterien, andere MUSS-Vorgaben sind wählbar)
Weitere Informationen zum Green-Bonus ÖFI+ finden sie in den Punkten 6a.8; 6a.9 und 6a.12. der aktuellen Förderungsrichtlinien hier.
Eine Kalkulationsvorlage inkl. der Möglichkeit zur Kalkulation der Green Filming MEHRKOSTEN ist ebenfalls zu berücksichtigen. Bitte beachten sie dazu die Informationen auf dieser Seite zu „Green Filming Mehrkosten“.
Zur Information: Die Zertifizierung durch das Österreichische Umweltzeichen (UZ76) ist nach der neuen Fassung Jänner 2025 für Animationsfilm nicht möglich.
Green Filming Mehrkosten und Green Bonus Berechnung - ÖFI-KALKULATIONSVORLAGE
Der Green Bonus ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Green Filming MEHRKOSTEN. Diese Mehrkosten sind in einem gesonderten Beiblatt „Green Filming Mehrkosten“ sowohl für ÖFI als auch für ÖFI+(Green Bonus) in Zusammenarbeit mit den Green Film Consultants im Zuge der Projektbeantragung auszuweisen. Wichtig dabei ist, dass diese Mehrkosten ebenfalls Bestandteil der Hauptkalkulation sind! Anders als im Beiblatt „ILV“, die einen Auszug aller in der Kalkulation enthaltenen bewerteten Eigenleistungen umfassen, sind hier nur die MEHRKOSTEN anzusetzen (z.B. Produktionskoordination 13 Wochen Gesamttätigkeit, 1 Woche davon Mehraufwand aufgrund von Green Filming Aktivitäten, d.h. 1 Woche zur geplanten Wochenpauschale im Beiblatt eingeben; aliquote Lohnnebenkosten berechnen sich automatisch).
Die meisten Budgetbereiche in diesem Beiblatt sind frei gestaltet und in Zusammenarbeit mit dem Green Consultant zu budgetieren.
Kalkulation der zu erwartenden Mehrkosten:
Etwaige Mehrkosten für die Einhaltung der Maßnahmen im Rahmen der Filmherstellung sind grundsätzlich förderfähig (vorbehaltlich einer Überprüfung) und können in den Herstellungskosten entsprechend kalkuliert werden. Als Mehrkosten gelten unter anderem auch die Kosten für die*den verpflichtenden Green Film Consultant.
Neben fixen Positionen wie zum Beispiel eines*r Green Film Consultant und Green Runner* können zusätzliche Stabsmitglieder über Drop-Down-Listen ausgewählt werden. Wochen und Wochengagen müssen gesondert eingegeben werden, die anteiligen Lohnnebenkosten werden alteilsmäßig automatisch berechnet, sofern sie das Kästchen „Anstellung“ aktivieren.
Der Green Bonus berechnet sich automatisch, wenn Sie im Finanzierungsplan die entsprechende Checkbox anklicken. Den Kriterienkatalog zum Green Bonus sowie den verpflichtenden Green Filming Check_ÖFI_ÖFI+ finden Sie als Download am Seitenende.
Wenn eine Zertifizierung mit dem Österreichischen Umweltzeichen für das Projekt geplant wird, können auch die Zertifizierungskosten für das UZ76 und dessen Beraterkosten anerkannt werden. (Sofern eine Zertifizierung angestrebt wird, ersuchen wir diese extra in der Kalkulation auszuweisen).
Zu inhaltlichen Fragen bezüglich Green Filming wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Nina Hauser oder Herrn Christian Ruthner BSc unter: greenfilming@filminstitut.at
Informationen zum FINAL GREEN REPORT / Zwischen- und Abschlussbericht ÖFI/ÖFI+ / PRÜFUNG
Seit 2021 ist der FINAL GREEN REPORT verpflichtender Bestandteil der Abschlussprüfung von ALLEN in der Herstellung geförderter Kinofilme (Spielfilm, Dokumentation, Animation).
Der Abschlussbericht enthält alle für die Prüfung relevante Informationen. Dahinterliegend wurde ein konkretes Prüfprozedere bzw. eine Nachweisführung der geforderten MUSS- und SOLL-Kriterien erarbeitet, die konkrete Nachweise für die vorgegebenen Kriterien vorgeben.
Die Nachweisführung des vorliegenden Abschlussberichts FINAL Green Report wurde in Anbetracht einer länderübergreifenden Kooperation, mit der Filmförderungsanstalt FFA, Prof. Philip Gassmann und dem Österreichischen Filminstitut ÖFI abgestimmt.
Weitere Informationen zur Kooperation der verschiedenen Länder können HIER nachgelesen werden.
Die VORLAGEN der Abschlussberichte FINAL GREEN REPORT (HE, HE ANIMATION und KINOSTART) zu den verschiendenen Kriterienkatalogen stehen zum Download inklusive eines vorgeschriebenen Ordnertemplates (für Nachweise) zur Verfügung!
Möglichkeit zum ZWISCHENBERICHT:
Für Projekte die die Umsetzung im Abspann sichtbar machen möchten, gibt es die Möglichkeit einen Zwischenbericht abzugeben. Dafür ist ab Drehende mit dem Green Filming Department Kontakt aufzunehmen.
PRÜFUNG:
Im Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfung der Herstellung wird der eventuelle Zwischen- und Abschlussbericht „Final Green Report“ mit allen Unterlagen und Belegen geprüft, statistisch dokumentiert und ausgewertet. Alle Unterlagen, sind ausgefüllt und kommentiert bei Abschluss der Dreharbeiten und spätestens bei Endabrechnung des Projekts abzugeben inkl. dem befüllten Ordner-Template.
Nach positiver Prüfung durch das Österreichische Filminstitut wird der Produktion der Green Bonus freigegeben. Wird das Projekt negativ geprüft entfällt der Green Bonus. Ein verpflichtender Abschlussbericht „Final Green Report“ ist verpflichtend auch ohne der Beantragung eines Green Bonus vollumfänglich zu erarbeiten und abzugeben.
REGELUNGEN für nationale und internationale KO-PRODUKTIONEN
Für das Österreichische Filminstitut ist die nachhaltige Umsetzung eines Kinofilmprojektes nicht nur im Inland wichtig, sondern auch im Ausland.
Nach Abstimmung und Beschluss im Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts im Dezember 2023 wurden folgende Regelungen für Ko-Produktionen festgelegt:
Majoritäre oder nationale Ko-Produktionen inkl. Green Bonus 5%:
22 von 25 MUSS-Kriterien (dies gilt für alle DT in In- und Ausland)
Minoritäre Ko-Produktionen inkl. Green Bonus 5%:
22 von 25 MUSS-Kriterien (dies gilt für alle DT in Österreich)
20 von 25 MUSS-Kriterien (dies gilt für alle DT im Ausland)
Die Auslandsregelungen gelten hauptsächlich für Länder die derzeit noch keine eigenen, rechtlich und gesetzlich verankerten Regelungen haben. Diese fallen auf die Regelungen des Österreichischen Filminstitut zurück. (Alle Unterlagen inklusive der Kriterienkataloge und Vorlagen der Abschlussberichte sind daher auch auf englisch erhältlich)
Für Länder wie Deutschland (FFA) und Südtirol (IDM) gibt es dahingend bereits konkrete, enge Abstimmungen für länderübergreifende Projekte.
Sollten sie Fragen dazu haben melden sie sich bitte unter greenfilmg@filminstitut.at Weitere Informationen zu länderübergreifenden Abstimmungen finden Sie hier.
VERWERTUNG ÖFI+ // KINOSTART
Den Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+ finden Sie am Seitenende zum Download.
9a.3. Der Zuschuss beträgt 30% der förderfähigen Verleih- und/oder Vertriebsvorkosten. Die Definition förderfähiger Verleih- und/oder Vertriebsvorkosten folgt Pkt. 6a.7.1. (personengebundene Leistungen) und Pkt. 6a.7.2. (unternehmensgebundene Leistungen). Zusätzlich kann ein 5%iger Green-Bonus für einen ökologisch nachhaltigen Kinostart beantragt werden. Der Green-Bonus ist Teil der Finanzierung und kann nur gewährt werden, sofern das Vorhaben in seiner Umsetzung den vom Filminstitut vorgegebenen ökologischen Nachhaltigkeitsmaßstäben entspricht.
Hierzu wurde vom Österreichischen Filminstitut um den Grünen Bonus ÖFI+ beantragen zu können ein Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+ entwickelt.
Die Mindeststandards für österreichische Verwertungsförderungen (Kinostart) sind erste grundsätzliche Maßnahmen zur Implementierung nachhaltigen Denkens bei der Umsetzung von Kinostarts. Diese sollen weiter evaluiert und gemeinsam mit den Verleih-Unternehmen weiterentwickelt werden.
Zertifizierung mit dem Österreichisches Umweltzeichen - Label (Richtlinie UZ76) frei wählbar
Umweltzeichen UZ 76
Seit 2017 ist es in Österreich möglich, eine Filmproduktion mittels Zertifizierung für Green Producing und der Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens durch das Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) auszeichnen zu lassen.
Die Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens UZ76
Mit dem Österreichischen Umweltzeichen werden spezifische Filmproduktionen, nicht eine einzelne Produktionsfirma, ausgezeichnet. Die Produktionsfirma wird damit ausschließlich zur Lizenznehmerin und ist nicht ausgezeichnet.
Dabei müssen die ökologischen Anforderungen entlang der gesamten Herstellungskette einer Filmproduktion erfüllt werden.
Eine Filmproduktion ist wie folgt definiert: die Herstellung von Kino-, Werbe-, Dokumentar- oder Fernsehfilmen, Serien, Shows (wenn der Aspekt des Aufzeichnens im Vordergrund steht) oder Reportagen, die sich in die Phasen Projektentwicklung, Vorproduktion, Dreharbeiten, Postproduktion und Filmverwertung gliedert.
Die Richtlinie beinhaltet für die spezifische Filmproduktion Kriterien in den Bereichen Mobilität und Klimaschutz, Set, Materialien für Bauten, Szenenbild und Requisiten, Kostüm und Maske, Technik, Catering und Unterkünfte. Obwohl die spezifische Filmproduktion ausgezeichnet wird, sind darüber hinaus auch Kriterien festgelegt, die von der Produktionsfirma erfüllt werden müssen. Diese müssen bei der Umweltzeichen Erstprüfung nachgewiesen werden.
Die aktuelle Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens UZ76 und alle dazugehörigen Informationen finden sie hier: https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/filmproduktion