Förderung
Herstellung
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.
Die Direktlinks zum Formular, der Kalkulation und Green Filming finden Sie folgend:
→ Herstellung
→ Kalkulationshilfe
→ Gender Incentive – Stabliste
Gefördert werden abendfüllende österreichische Kinofilme unterschiedlicher Genres mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) bzw. 45 Minuten (Nachwuchsfilme).
Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die eine aktuelle Filmographie vorweisen können.
Zur Antragstellung ist ein herstellungsreifes Drehbuch bzw -konzept, die Liste der Stabs- und der Castmitglieder sowie die detaillierte Kalkulation samt Finanzierungsplan und Angaben zu allen beteiligten Produktionsfirmen vorzulegen. Eine Überschreitungsreserve in Höhe von 5-8% ist einzukalkulieren. Es steht Ihnen eine jährlich angepasste Kalkulationshilfe zur Verfügung.
Internationale Koproduktionen und Kofinanzierungen sind österreichischen Filmen gleichgestellt, sofern diese die Bedingungen der jeweiligen Filmabkommen oder des Europäischen Übereinkommens über Koproduktionen von Kinofilmen erfüllen. Förderbar ist nur der österreichische Anteil an der Koproduktion. Bei Koproduktionen wird erwartet, dass zusätzlich auch Fördermittel des Koproduktionsfonds des Europarates EURIMAGES eingeplant werden.
GREEN FILMING
Alle Informationen zum Thema GREEN FILMING ÖFI/ÖFI+ und GREEN BONUS finden Sie hier:
https://filminstitut.at/foerderung/green-filming
Es stehen Ihnen die Unterlagen zum Download zur Verfügung.
Für Fragen zum Thema GREEN FILMING (Einreichung und Abschlussbericht GREEN REPORT) wenden Sie sich bitte an: greenfilming@filminstitut.at
Nachwuchs - Regie
Als Nachwuchsfilm gilt die erste und/oder zweite alleinverantwortliche Regiearbeit an einem abendfüllenden Kinofilm.
Bei Erstlingsfilmen müssen die in Anhang B der FÖRDERUNGSRICHTLINIEN 01.01.2023 aufgelisteten Richtsätze für Drehbuch- und Regiegagen um 30% unterschritten werden, wenn Buch und Regie in Personalunion geführt werden, ansonsten jeweils 15%.
Erleichterte Förderungsvoraussetzungen im Rahmen der Referenzfilmförderung (siehe Pkt. 7.5.1. der Förderungsrichtlinien) sind nur für Nachwuchsfilme anwendbar, deren Gesamtherstellungskosten im Rahmen der budgetären Grenzen von Werkstattprojekten gem. §19 KV-Filmschaffende in der jeweils geltenden Fassung liegen.
Nachwuchs - Produktion
Ersteinreichenden Produktionsfirmen (ohne Filmographie) steht Mag. Werner Zappe als Betreuer des produzentischen Nachwuchses zur Verfügung.
Nachwuchs - Werkstattprojekte
Zur Aus- und Weiterbildung von Filmschaffenden können rein österreichische Nachwuchsprojekte als Werkstattprojekte eingereicht werden.
Für die Anerkennung als Werkstattprojekt sind neben der Nachwuchs-Regie mindestens zwei Nachwuchskräfte bei Spielfilmen, und eine Nachwuchskraft bei Dokumentarfilmen aus den kreativen Bereichen Kamera, Schnitt, Ton, Kostüm und Maske als Arbeitnehmer*innen zu beschäftigen. Bei programmfüllenden Langfilmen können nur Werkstattprojekte eingereicht werden, deren Gesamtherstellungskosten 1,57 Mio. Euro nicht überschreiten (nähere Details dazu siehe weiter unten zum Download Kollektivertrag Filmberufe 2022 §19 Werkstattprojekte). (Es wird einen KV 2023 geben)
Kinderschutz
Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauf folgenden Sitzung behandelt. Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung.
Für Fragen zur Einreichung von Herstellungen wenden Sie sich bitte an:
Für Fragen zu Nachwuchs- bzw. Werkstattprojekten sowie zur Kalkulation wenden Sie sich bitte an Mag. Werner Zappe.
Allgemeine Fragen zum Thema Einreichung bitte an: einreichung@filminstitut.at