Förderung

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Die Direktlinks zum Formular, der Kalkulation und Green Filming finden Sie folgend:

Herstellung
Kalkulationshilfe
Gender Incentive – Stabliste

Gefördert werden abendfüllende österreichische Kinofilme unterschiedlicher Genres mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) bzw. 45 Minuten (Nachwuchsfilme).

Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die eine aktuelle Filmographie vorweisen können.

 

Zur Antragstellung ist ein herstellungsreifes Drehbuch bzw -konzept, die Liste der Stabs- und der Castmitglieder sowie die detaillierte Kalkulation samt Finanzierungsplan und Angaben zu allen beteiligten Produktionsfirmen vorzulegen. Eine Überschreitungsreserve in Höhe von 5-8% ist einzukalkulieren. Es steht Ihnen eine jährlich angepasste Kalkulationshilfe zur Verfügung.

Internationale Koproduktionen und Kofinanzierungen  sind österreichischen Filmen gleichgestellt, sofern diese die Bedingungen der jeweiligen Filmabkommen oder des Europäischen Übereinkommens über Koproduktionen von Kinofilmen erfüllen. Förderbar ist nur der österreichische Anteil an der Koproduktion.  Bei Koproduktionen wird erwartet, dass zusätzlich auch Fördermittel des Koproduktionsfonds des Europarates EURIMAGES eingeplant werden.

GREEN FILMING

Alle Informationen zum Thema GREEN FILMING ÖFI/ÖFI+ und GREEN BONUS finden Sie hier:
https://filminstitut.at/foerderung/green-filming

Es stehen Ihnen die Unterlagen zum Download zur Verfügung.

Für Fragen zum Thema GREEN FILMING (Einreichung und Abschlussbericht GREEN REPORT) wenden Sie sich bitte an: greenfilming@filminstitut.at

Nachwuchs - Regie

Als Nachwuchsfilm gilt die erste und/oder zweite alleinverantwortliche Regiearbeit an einem abendfüllenden Kinofilm.

Bei Erstlingsfilmen müssen die in Anhang B der FÖRDERUNGSRICHTLINIEN 01.01.2023 aufgelisteten Richtsätze für Drehbuch- und Regiegagen um 30% unterschritten werden, wenn Buch und Regie in Personalunion geführt werden, ansonsten jeweils 15%.

Erleichterte Förderungsvoraussetzungen im Rahmen der Referenzfilmförderung (siehe Pkt. 7.5.1. der Förderungsrichtlinien) sind nur für Nachwuchsfilme anwendbar, deren Gesamtherstellungskosten im Rahmen der budgetären Grenzen von Werkstattprojekten gem. §19 KV-Filmschaffende in der jeweils geltenden Fassung liegen.

Nachwuchs - Produktion

Ersteinreichenden Produktionsfirmen (ohne Filmographie) steht Mag. Werner Zappe als Betreuer des produzentischen Nachwuchses zur Verfügung.

Nachwuchs - Werkstattprojekte

Zur Aus- und Weiterbildung von Filmschaffenden können rein österreichische Nachwuchsprojekte als Werkstattprojekte eingereicht werden.

Für die Anerkennung als Werkstattprojekt sind neben der Nachwuchs-Regie mindestens zwei Nachwuchskräfte bei Spielfilmen, und eine Nachwuchskraft bei Dokumentarfilmen aus den kreativen Bereichen Kamera, Schnitt, Ton, Kostüm und Maske als Arbeitnehmer*innen zu beschäftigen. Bei programmfüllenden Langfilmen können nur Werkstattprojekte eingereicht werden, deren Gesamtherstellungskosten 1,57 Mio. Euro nicht überschreiten (nähere Details dazu siehe weiter unten zum Download Kollektivertrag Filmberufe 2022 §19 Werkstattprojekte). (Es wird einen KV 2023 geben)

Kinderschutz

Kinderschutz ist ein besonderes Anliegen des Österreichischen Filminstituts. Um die größtmögliche Sicherheit für diese besonders schutzbedürftige und vulnerable Gruppe am Set, egal ob im In- oder im Ausland und bei Koproduktionen zu gewährleisten, ist einem Förderantrag zu einem Projekt, das die Beteiligung von Kindern vorsieht, ein ausgefüllter Fragebogen zum Kinderschutz beizulegen. Eine Beteiligung von Kindern besteht bereits bei der Durchführung eines entsprechenden Castings. Als Kinder gelten gemäß der gesetzlichen Schutzbestimmungen Personen, die das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben.

 

Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauf folgenden Sitzung behandelt. Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung.

Für Fragen zur Einreichung von Herstellungen wenden Sie sich bitte an:

Mag.a Iris Zappe-Heller.

Für Fragen zu Nachwuchs- bzw. Werkstattprojekten sowie zur Kalkulation wenden Sie sich bitte an Mag. Werner Zappe.

Allgemeine Fragen zum Thema Einreichung bitte an: einreichung@filminstitut.at