Förderung
Projektentwicklung
Die Förderung der Projektentwicklung umfasst sämtliche Maßnahmen (Vorkosten),
die den Dreharbeiten vorausgehen:
- Zusammenstellung des Stabs
- Casting und Motivsuche
- Erstellung der Letztfassung des Drehbuches oder des Drehkonzepts (Ein Drehbuch/Drehkonzept muss dem Antrag beiliegen.)
- Erarbeitung eines produktionswirtschaftlichen Konzepts
- Marketingtechnische Maßnahmen
Antragsberechtigt ist die Produktionsfirma.
Gefördert werden:
- Bis zu 50% dieser Vorkosten (in Ausnahmefällen bis zu 80%) bis maximal
50.000 EUR als nicht rückzahlbarer Zuschuss. - Bei Animationsfilmen kann diese Obergrenze überschritten werden
Bitte beachten Sie die Hinweise im Antragsformular.
Für Fragen zur Projektentwicklung wenden Sie sich bitte an Mag.a Iris Zappe-Heller.
Für Fragen zum Antragsformular oder Einreichunterlagen wenden Sie sich bitte an Mag.a Nina Hauser.
Projektentwicklungs-Einreichungen müssen dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr per Mail vollständig übermittelt werden.
Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet.