Förderung

ab 2025

Unter Einbeziehung der Ergebnisse des Dritten Österreichischen Film Gender Reports beschloss der Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts das mit 01.01.2025 in Kraft tretende Gender Incentive ab 2025. Die Evaluierung zeigte, dass in nahezu allen Stabspositionen, die Gender-Incentive-Punkte brachten, der Anteil von Frauen gestiegen ist.

30.000 Euro, automatisches Gender Incentive
Wird der Herstellungs-Vertrag eines selektiv geförderten, referenzmittelfähigen° Projekts erstellt, das einen signifikanten Anteil an weiblichen Beschäftigten als Head of Department in den Stabstellen Produktion, Regie, Drehbuch, Kamera, Herstellungsleitung, Schnitt, Dramaturgie, Szenenbild, Musik, Orignal-Ton, Sound Design, Tonmischung, Color Grading, Licht, VFX und Animation aufweist, erhält die Produktionsfirma automatisch zusätzliche Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro, die für die Stoff- und Projektentwicklung von neuen Projekten mit weiblicher Besetzung in zumindest zwei der drei Departments Produktion, Regie, Drehbuch verwendet werden können. Der Nachweis der Besetzung der Stabstellen erfolgt durch die Credits.

Im Rahmen der Online-Herstellungs-Einreichung füllen die Antragstellenden die Gender-Incentive-Stabliste zur Ermittlung der Gender-Punkte aus. Einen Anspruch auf Gender Incentive erwirbt die Produktionsfirma nach selektiver Förderzusage und dem Erreichen des Punkte-Zielwertes schließlich mit Erstellung des Herstellungs-Vertrages. Die Gender-Incentive-Mittel können ab Vertragsdatum innerhalb einer Frist von zwei Jahren in eine neue Stoff- oder Projektentwicklung reinvestiert werden. Nach Ablauf der Frist erlöschen die Fördermittel unwiderruflich. Die entsprechenden Anträge sind nicht an Einreichtermine gebunden. Bitte reichen Sie online für die Stoffentwicklung im Team bzw. die Projektentwicklung ein.

10% Plus, erfolgsbedingtes Gender Incentive
Zusätzlich werden bei Filmen, die den Zielwert gemäß Anhang F der Förderrichtlinien erreicht und einen Anspruch auf erfolgsbedingte Referenzmittel erworben haben, diese automatisch um 10% erhöht. Diese zusätzlichen Mittel stehen der*dem Produzent*in im Rahmen der allgemeinen Regeln der Referenzfilmförderung für neue Projekte mit weiblicher Besetzung in zumindest zwei der drei Departments Produktion, Regie, Drehbuch zur Verfügung.

°Ein Projekt ist referenzmittelfähig, wenn es (1) über eine österreichische Mehrheitsbeteiligung an der Finanzierung und/oder Federführung (delegate producer) verfügt und (2) zumindest drei der vier Positionen Regie, Drehbuch, Kamera, Schnitt von Personen besetzt sind, die entweder österreichische Staatsbürger*innen sind, einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben oder als Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV, des EWR oder der Schweiz gleichgestellt sind. Wird die österreichische Mehrheitsbeteiligung an der Finanzierung und/oder Federführung (delegate producer) nicht erreicht, ist ein Film dennoch referenzmittelfähig, sofern besondere wirtschaftliche oder Festivalerfolge gemäß den Förderrichtlinien 7.6.2 und 7.5.3 vorliegen.

Alle Details zum aktuellen Gender Incentive ab 2025 finden Sie hier.