Förderung

ab 2023

Unter Einbeziehung der Ergebnisse des Zweiten Österreichischen Film Gender Reports beschloss der Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts das mit 01.01.2023 in Kraft tretende Gender Incentive ab 2023. Die Evaluierung zeigte, dass in nahezu allen Stabspositionen, die Gender-Incentive-Punkte brachten, der Anteil von Frauen gestiegen ist.

30.000 Euro, automatisches Gender Incentive
Wird der Herstellungs-Vertrag eines referenzmittelfähigen° Projekts erstellt, das einen signifikanten Anteil an weiblichen Beschäftigten in den Stabstellen Produktion, Regie, Drehbuch, Herstellungsleitung, Produktionsleitung, Kamera, Schnitt, Dramaturgie, Szenenbild, Musik, Ton, Sound Design, Tonmischung, Color Grading, Licht, VFX, Animation aufweist, erhält die Produktionsfirma automatisch zusätzliche Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro, die für die Stoff- und Projektentwicklung von neuen Projekten mit weiblicher Besetzung in zumindest zwei der drei Departments Produktion, Regie, Drehbuch verwendet werden können. Der Nachweis der Besetzung der Stabstellen erfolgt durch die Credits.

Den Anspruch auf diese Fördermittel erwirbt die Produktionsfirma mit Erstellung des Herstellungs-Vertrages. Die Gender-Incentive-Mittel können ab Unterzeichnung des Gender-Incentive-auslösenden Herstellungs-Vertrages innerhalb einer Frist von zwei Jahren in eine neue Stoff- oder Projektentwicklung reinvestiert werden. Nach Ablauf der Frist erlöschen die Fördermittel unwiderruflich. Die entsprechenden Anträge sind nicht an Einreichtermine gebunden. Bitte reichen Sie online für die Stoffentwicklung im Team bzw. die Projektentwicklung ein.

10% Plus, erfolgsbedingtes Gender Incentive
Zusätzlich werden bei Filmen, die den Zielwert gemäß Anhang F der Förderrichtlinien erreicht und einen Anspruch auf erfolgsbedingte Referenzmittel erworben haben, diese automatisch um 10% erhöht. Diese zusätzlichen Mittel stehen der*dem Produzent*in im Rahmen der allgemeinen Regeln der Referenzfilmförderung für neue Projekte mit weiblicher Besetzung in zumindest zwei der drei Departments Produktion, Regie, Drehbuch zur Verfügung.

Gender-Budgeting
Seit 2017 werden darüber hinaus alle Einreichungen einem Gender-Budgeting unterzogen: Bei der Einreichung von Herstellungsförderungen muss in der Kalkulation dargestellt werden, welcher Anteil der kalkulierten Personalkosten jeweils an weibliche und an männliche Filmschaffende fließt.

°mindestens zwei der folgenden drei Kriterien sind erfüllt: 1) österreichische Mehrheitsbeteiligung, 2) österreichische Regie 3) zumindest zwei der drei Bereiche Drehbuch, Kamera oder Schnitt werden von Österreicher*innen geleitet.

Alle Details zum aktuellen Gender Incentive ab 2023 finden Sie hier.