Förderung
Berufliche Weiterbildung
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.Die Direktlinks zum Formular und der Kalkulation finden Sie folgend:
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Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) zur Weiterbildung.
Antragsberechtigung:
Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) zur Weiterbildung.
Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der*des Förderungswerber*in. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen. Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Fortbildungen im Bereich TV/Serie und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind damit ausgeschlossen.
Die*der Förderungswerber*in muss ihren*seinen ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Inland haben.
Gefördert werden (gültig bis 31.12.2024)
- 2/3 der Gesamtkosten der Weiterbildung
- Diese sind Teilnahmekosten, Reisekosten, Unterkunft und eventuelle Kursmaterialien
– Keine Verpflegung, keine Diäten (Detailinformationen dazu entnehmen sie bitte den Hinweisen im Antragsformular) - Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungen im Bereich TV/Serien und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind ausdrücklich
nicht Gegenstand der Förderung. - Der im Rahmen der Berufsförderung gewährte Zuschuss ist gemäß § Abs. 2 FFG von der Einkommenssteuer befreit.
Ab 1. Januar 2025 gelten neue Förderrichtlinien für Berufliche Weiterbildung – die wichtigsten Eckpunkte:
- in der Regel 50 % der anerkannten Weiterbildungskosten (Beihilfenhöchstsatz).
- Anerkannte Weiterbildungskosten sind ausschließlich: Teilnahmegebühr, Unterkunftskosten, Reisekosten (keine vor-Ort-Kosten) und Übersetzungskosten.
- Antragsberechtigt sind nur jene Förderansuchen, die vor Beginn der Maßnahme/Teilnahme eingebracht wurden.
Für allgemeine Fragen zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung
wenden Sie sich bitte an Clara Schreiner, BA
Einreichungen für die berufliche Weiterbildung sind nicht an Einreichtermine gebunden.