Förderung

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.Die Direktlinks zum Formular und der Kalkulation finden Sie folgend:
Berufliche Weiterbildung
Kalkulation Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) oder deren Interessenvertretungen zur Weiterbildung.

 

Antragsberechtigung:
Die*der Förderungswerber*in muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren*seinen Wohnsitz im Inland haben.
Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV (EU) und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.

 

Gefördert werden:

  • 2/3 der Gesamtkosten der Weiterbildung
  • Diese sind Teilnahmekosten, Reisekosten, Unterkunft und eventuelle Kursmaterialien
    – Keine Verpflegung (Detailinformationen dazu entnehmen sie bitte den
    Hinweisen im Antragsformular)
  • Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungen für TV sind ausdrücklich
    nicht Gegenstand der Förderung.
  • Der im Rahmen der Berufsförderung gewährte Zuschuss ist gemäß § Abs. 2 FFG von der Einkommenssteuer befreit.

Für allgemeine Fragen zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung
wenden Sie sich bitte an Mag.a Iris Zappe-Heller

Für Fragen rund um den Antrag und die Kalkulation der Beruflichen
Weiterbildung wenden Sie sich bitte an Birgit Bachler

Einreichungen für die berufliche Weiterbildung sind nicht an Einreichtermine gebunden.