Förderung
Berufliche Weiterbildung
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.Die Direktlinks zum Formular und der Kalkulation finden Sie folgend:
→ Berufliche Weiterbildung
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Antragsberechtigung:
Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch). Gefördert wird die filmberufliche Fortbildung durch nicht rückzahlbare (von der Einkommensteuer befreite) Zuschüsse.
Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der*des Förderungswerber*in. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen. Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Fortbildungen im Bereich TV/Serie und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind damit ausgeschlossen.
Die*der Förderungswerber*in muss ihren*seinen ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Inland haben.
Antragsberechtigt sind nur jene Förderansuchen, die vor Beginn der Maßnahme/Teilnahme eingebracht wurden.
Gefördert werden:
- Gefördert werden in der Regel 50% der anerkannten Weiterbildungskosten (Beihilfenhöchstsatz).
- Anerkannte Weiterbildungskosten sind: Teilnahmegebühr, Unterkunftskosten, Reisekosten und Übersetzungskosten – keine Verpflegung, keine Diäten, keine anderweitigen Kosten.
- Als Reisekosten anerkannt werden Fahrten (2. Klasse/Economy) per Zug, Flugzeug oder Bus von Abreiseort zum Zielort und zurück. Keine vor-Ort-Kosten wie Taxi, U-Bahn, Straßenbahnen und öffentlicher Bus (weder am Abreiseort noch am Zielort).
- Unterkunftskosten (bis 120 EUR/Nacht) werden ausschließlich für die Kursdauer übernommen.
- Nicht Gegenstand der Förderung sind:
- Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen
- Weiterbildungen im Bereich TV/Serien und Kurzfilm (ausgenommen Animation)
- Angebote, die hauptsächlich auf eine projektbezogene Stoff- und Projektentwicklung abzielen und weniger der beruflichen Fortbildung dienen.
Förderungen im Bereich Berufliche Weiterbildung können nach budgetärer Verfügbarkeit ausgesprochen werden.
Der im Rahmen der Berufsförderung gewährte Zuschuss ist gemäß § Abs. 2 FFG von der Einkommenssteuer befreit.
Einreichungen für Berufliche Weiterbildung sind nicht an Einreichtermine gebunden, jedoch vor Beginn der Maßnahme einzubringen.
Für allgemeine Fragen zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung wenden Sie sich bitte an Clara Schreiner, BA