Förderung

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.Die Direktlinks zum Formular und der Kalkulation finden Sie folgend:
Berufliche Weiterbildung
Kalkulation

Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) zur Weiterbildung.

 

Antragsberechtigung:

Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) zur Weiterbildung.

Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der*des Förderungswerber*in. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen. Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Fortbildungen im Bereich TV/Serie und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind damit ausgeschlossen.

Die*der Förderungswerber*in muss ihren*seinen ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Inland haben.

Gefördert werden (gültig bis 31.12.2024)

  • 2/3 der Gesamtkosten der Weiterbildung
  • Diese sind Teilnahmekosten, Reisekosten, Unterkunft und eventuelle Kursmaterialien
    – Keine Verpflegung, keine Diäten (Detailinformationen dazu entnehmen sie bitte den Hinweisen im Antragsformular)
  • Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungen im Bereich TV/Serien und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind ausdrücklich
    nicht Gegenstand der Förderung.
  • Der im Rahmen der Berufsförderung gewährte Zuschuss ist gemäß § Abs. 2 FFG von der Einkommenssteuer befreit.

Ab 1. Januar 2025 gelten neue Förderrichtlinien für Berufliche Weiterbildung – die wichtigsten Eckpunkte:

  • in der Regel 50 % der anerkannten Weiterbildungskosten (Beihilfenhöchstsatz).
  • Anerkannte Weiterbildungskosten sind ausschließlich: TeilnahmegebührUnterkunftskostenReisekosten (keine vor-Ort-Kosten) und Übersetzungskosten.
  • Antragsberechtigt sind nur jene Förderansuchen, die vor Beginn der Maßnahme/Teilnahme eingebracht wurden.

Für allgemeine Fragen zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung

wenden Sie sich bitte an Clara Schreiner, BA

Einreichungen für die berufliche Weiterbildung sind nicht an Einreichtermine gebunden.