Förderung
Berufliche Weiterbildung
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.Die Direktlinks zum Formular und der Kalkulation finden Sie folgend:
→ Berufliche Weiterbildung
→ Kalkulation Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) oder deren Interessenvertretungen zur Weiterbildung.
Antragsberechtigung:
Die*der Förderungswerber*in muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren*seinen Wohnsitz im Inland haben.
Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV (EU) und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.
Gefördert werden:
- 2/3 der Gesamtkosten der Weiterbildung
- Diese sind Teilnahmekosten, Reisekosten, Unterkunft und eventuelle Kursmaterialien
– Keine Verpflegung (Detailinformationen dazu entnehmen sie bitte den
Hinweisen im Antragsformular) - Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungen für TV sind ausdrücklich
nicht Gegenstand der Förderung. - Der im Rahmen der Berufsförderung gewährte Zuschuss ist gemäß § Abs. 2 FFG von der Einkommenssteuer befreit.
Für allgemeine Fragen zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung
wenden Sie sich bitte an Mag.a Iris Zappe-Heller
Für Fragen rund um den Antrag und die Kalkulation der Beruflichen
Weiterbildung wenden Sie sich bitte an Birgit Bachler
Einreichungen für die berufliche Weiterbildung sind nicht an Einreichtermine gebunden.