Förderung
Berufliche Weiterbildung
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.Die Direktlinks zum Formular und der Kalkulation finden Sie folgend:
→ Berufliche Weiterbildung
→ Kalkulation Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) zur Weiterbildung.
Antragsberechtigung:
Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) zur Weiterbildung.
Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der*des Förderungswerber*in. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen. Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Fortbildungen im Bereich TV/Serie und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind damit ausgeschlossen.
Die*der Förderungswerber*in muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren*seinen Wohnsitz im Inland haben.
Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV (EU) und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.
Gefördert werden:
- 2/3 der Gesamtkosten der Weiterbildung
- Diese sind Teilnahmekosten, Reisekosten, Unterkunft und eventuelle Kursmaterialien
– Keine Verpflegung, keine Diäten (Detailinformationen dazu entnehmen sie bitte den Hinweisen im Antragsformular) - Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungen im Bereich TV/Serien und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind ausdrücklich
nicht Gegenstand der Förderung. - Der im Rahmen der Berufsförderung gewährte Zuschuss ist gemäß § Abs. 2 FFG von der Einkommenssteuer befreit.
Für allgemeine Fragen zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung
wenden Sie sich bitte an Mag.a Iris Zappe-Heller
Für Fragen rund um den Antrag und die Kalkulation der Beruflichen
Weiterbildung wenden Sie sich bitte an Birgit Bachler
Einreichungen für die berufliche Weiterbildung sind nicht an Einreichtermine gebunden.