Institut

§ 1. Das Österreichische Filminstitut als bundesweite Filmförderungseinrichtung fördert den Kinofilm als kulturelles Gut und Kunstform und trägt dadurch zur Stärkung des österreichischen Filmwesens, des Filmstandorts Österreich und der kreativ-künstlerischen Qualität des österreichischen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland bei. Es ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien. Das Geschäftsjahr des Filminstitutes ist das Kalenderjahr..

Ziele

§ 2. (1) Ziel der Filmförderung ist es,
a) einen Beitrag zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes Europas und der weiteren Entfaltung der europäischen Kultur mit ihrer nationalen und regionalen Vielfalt unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Identität zu leisten,
b) die Herstellung, Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, die Qualität, Eigenständigkeit und kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens zu steigern,
c) die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Filmstandorts Österreich zu steigern,
d) die kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und internationalen Belange des österreichischen Filmschaffens zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Nachwuchsförderung sowie durch Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsberichts,
e) die internationale Orientierung des österreichischen Filmschaffens und damit die Grundlagen für die Verbreitung des österreichischen Films im Inland und seine kulturelle Ausstrahlung und Verwertung im Ausland zu verbessern, insbesondere durch die Förderung der Präsentation des österreichischen Films im Ausland,
f) österreichisch-ausländische Koproduktionen zu unterstützen,
g) die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms zu unterstützen,
h) Anreize zu ökologisch nachhaltiger Filmproduktion zu schaffen,
i) einen Beitrag zur Chancengleichheit aller Geschlechter im Filmschaffen zu leisten sowie
j) auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder (Regionalförderungen) hinzuwirken.

Aufgabe

Aufgabe des Filminstitutes ist es, die in Abs. 1 genannten Ziele durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch die Gewährung von finanziellen Förderungen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens oder durch fachlich-organisatorische Hilfestellungen als Kompetenzzentrum zu verwirklichen.

Zu diesem Zweck fördert das Filminstitut insbesondere die Herstellung von Filmen nach dem Projekt-, Erfolgs– (Referenzfilmförderung) und Standortprinzip. Darüber hinaus kann das Filminstitut auch an filmfördernden Maßnahmen Dritter und an Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens, die sich aus der Mitgliedschaft Österreichs in internationalen und supranationalen Organisationen ergeben, mitwirken.  Aufgabe des Filminstitutes ist es weiters, die Bundesregierung und andere öffentliche Stellen in zentralen Fragen der Belange des österreichischen Films zu beraten, insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung filmkultureller und filmwirtschaftlicher Interessen und auf die Harmonisierung der Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

Filmförderungsgesetz in der Fassung vom 10.01.2023