Förderung

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Die Direktlinks zu den Online-Anträgen finden Sie folgend:
Drehbuch und Konzeptentwicklung (Antragstellung durch Autor*innen)
Drehbuch und Konzeptentwicklung im Team (Antragstellung durch Filmhersteller*innen)
Stoffentwicklung 2. Stufe für Autor*innen
Stoffentwicklung 2. Stufe für Filmhersteller*innen

Zwischengespeicherte Anträge finden Sie in Ihrem persönlichen Userkonto.

Das Filminstitut fördert die Verfassung von Drehbüchern (Spielfilm) und Drehkonzepten (Dokumentarfilm) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Dieser Betrag kann zur Weiterentwicklung des Drehbuches in einer 2. Stufe nochmals beantragt werden.

Der Antrag kann von einer oder mehreren an dem Buch beteiligten, qualifizierten Autor*innen (mit nachzuweisender Berufserfahrung) oder von einer qualifizierten Herstellungsfirma eingebracht werden.

Die*der Autor*in muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren*seinen Wohnsitz im Inland haben. Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV (EU) und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.

Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauf folgenden Sitzung behandelt. Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung.

Für Fragen zur Einreichung von Stoffentwicklungen wenden Sie sich bitte an Mag. Jakob Widmann.

Die jeweiligen Förderstufen der Stoffentwicklung richten sich nach der*dem Antragsteller*in und dem Entwicklungsstadium des einzureichenden Stoffes:

Weitere Info

Stoffentwicklung 1. Stufe

Drehbuch- und Konzeptentwicklung

Der Antrag wird von einer oder mehreren natürlichen Personen gestellt. Die Förderung ist für den*die Antragsteller*in von der Einkommensteuer befreit.

Zur Entscheidungsfindung sind an inhaltsbeschreibenden Unterlagen für Spielfilme eine ca. einseitige Synopsis sowie ein (in der Regel +/- 20-seitiges) Treatment mit ein bis zwei ausgearbeiteten Dialogszenen oder ein Drehbuch vorzulegen. Bei Dokumentarfilmen sollte neben der inhaltlichen Beschreibung in Form eines ausführlichen Treatments/Konzepts (ein 1-2 seitiges Exposé genügt nicht) insbesondere der Zugang der Autorin*des Autors/der Regisseurin*des Regisseurs zum Thema sowie die geplante dramaturgische Umsetzung klar hervorgehen.

  • Der Antrag kann von einer*einem oder mehreren Autor*innen eingebracht werden; die Qualifikation wird durch den Nachweis der Verfilmung eines Drehbuches erbracht. Es kann Förderung bis zu einer Höhe von 12.000 EUR (bei einzelnen Autor*innen) und bis zu einer Höhe von 15.000 Euro (bei zwei oder mehreren Autor*innen) gewährt werden.  Ist der Nachweis der Verfilmung eines Drehbuches durch den*die Autor*innen nicht gegeben, muss ein Interessenschreiben (Letter of Intent) einer österreichischen Produktionsfirma beigelegt werden.
  • Der Antrag kann auch von Autor*innen mit der Produktionsfirma gemeinsam vorgelegt werden. Förderung ist bis zu 12.500 EUR möglich.
  • Der Antrag kann auch von Autor*innen mit der Produktionsfirma gemeinsam mit Dramaturg*innen und/oder Regisseur*innen vorgelegt werden. Förderung ist in diesem Fall bis zu 15.000 EUR möglich.

Drehbuch- und Konzeptentwicklung im Team

Der Antrag wird von der Produktionsfirma gestellt. Es kann Förderung bis zu einer Höhe von 15.000 EUR gewährt werden.
Für die Kalkulation steht Ihnen ein Exceltool zur Verfügung.

Die Projektkommission benötigt auch in dieser Stufe der Stoffentwicklung an inhaltsbeschreibenden Unterlagen eine ca. einseitige Synopsis sowie ein Treatment mit ein bis zwei ausgearbeiteten Dialogszenen oder ein Drehbuchs. Bei Dokumentarfilmen sollte auch hier neben der ausführlichen inhaltlichen Beschreibung insbesondere der Zugang der Autorin*des Autors / der Regisseurin*des Regisseurs zum Thema sowie die geplante dramaturgische und visuelle Umsetzung klar hervorgehen.

Stoffentwicklung 2. Stufe

Diese Förderstufe setzt eine im Vorfeld zugesagte und bereits abgerechnete Förderung der Drehbuch- bzw. Konzeptentwicklung (Stoffentwicklung 1. Stufe) durch das Filminstitut voraus. Eingereicht wird das in der 1. Stufe erstellte Drehbuch bzw. Drehkonzept. Einreichkonstellationen und Förderungshöhen gelten analog den Stoffentwicklungen der 1. Stufe; ein ausführliches Interessensschreiben (LOI) einer Produktionsfirma ist beizulegen.