Förderung

 

Das Österreichische Filminstitut startet gemeinsam mit dem Filmfonds Wien ein neues Förderprogramm für den Filmnachwuchs: Talent LAB. Das Talent LAB bietet aufstrebenden Filmteams die Chance, mit klarer Budgetvorgabe (Gesamtherstellungskosten: max. 1,2 Mio EUR für Spielfilme, max. 280.000 EUR für Dokumentarfilme) in einem betreuten Rahmen schneller ihre ersten Kinofilme (erster und zweiter Langfilm für zumindest Buch, Regie, Produktion) zu realisieren.

Das Förderprogramm richtet sich an Nachwuchsfilmschaffende mit Erfahrung im Filmbereich. Antragsteller*innen müssen in den jeweiligen Gewerken, in denen sie sich für eine Teilnahme am Talent LAB bewerben, einschlägige Erfahrung mitbringen (nachzuweisen mittels Bio-/Filmografie inkl. Referenzfilm).

Das Talent LAB ist in zwei Stufen aufgebaut: Entwicklung und (darauf aufbauend) Herstellung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein knapp einjähriges Curriculum, in dem die teilnehmenden Nachwuchsteams in engem Austausch untereinander ihre Projekte über Workshops, Informationsveranstaltungen und individuellen Mentorings unabhängig entwickeln und für eine professionelle Filmherstellung vorbereiten. Im ersten Talent LAB sollen fünf Projekte in der Entwicklung und mindestens drei davon in der Herstellung gefördert werden. Die Filme, die im Rahmen des Talent LAB entstehen, sollen innerhalb von zwei Jahren fertiggestellt werden können.

Bei Antragstellung zur ersten Stufe (Entwicklung) ist ein Drehbuch (Spielfilm) bzw. ein ausführliches Drehkonzept (Dokumentarfilm) vorzulegen. Untenstehend findet ihr alle Einreichinformationen.

Die Einreichfrist für das erste Talent LAB endet am Dienstag, 24. September. Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch mit der Abteilung Talents & Training verpflichtend. Beratungsgespräche für die Einreichung eines konkreten Projekts sind ab August möglich und bis spätestens Montag, 2. September anzufragen. Bitte sendet uns dazu ein E-Mail unter Angabe des Projekttitels sowie des Teams (Buch, Regie, Nachwuchs-Produktion).

Allgemeine Anfragen beantworten wir gerne telefonisch oder per E-Mail. Viele Informationen findet ihr bereits in den Fragen unten beantwortet sowie im Merkblatt (siehe Downloads weiter unten).

Bei Fragen und für Terminvereinbarung wendet euch bitte an: talents-training@filminstitut.at

Eure Ansprechpartner*innen sind: Clara Schreiner, Dominik Tschütscher, Jakob Widmann

 

Das müsst ihr wissen:

 

Wie funktioniert das Talent LAB?

Im Talent LAB gibt es zwei Stufen: Entwicklung und Herstellung. In der ersten Stufe (Entwicklung) ist ein verpflichtendes Curriculum (siehe Downloads weiter unten) wesentlicher Bestandteil des Förderprogrammes.

Es werden voraussichtlich fünf Projekte in der Entwicklung gefördert und daraus drei in der Herstellung.

Wie hoch ist die Förderhöhe?

In der ersten Stufe (Entwicklung) beträgt die Förderhöhe pro Projekt 40.000 EUR.

Die Gesamtherstellungskosten dürfen max. 1,2 Mio. EUR für Spielfilme und max. 280.000 EUR für Dokumentarfilme betragen. Die Finanzierung der Projekte erfolgt ausschließlich durch das Talent LAB.

Können für Talent LAB Projekte zusätzliche Fördermittel eingebracht werden?

Die Finanzierung der Projekte erfolgt ausschließlich durch das Talent LAB. Die Förderung ist nicht kumulierbar mit weiteren Mitteln. Es können keine Referenzmittel eingebracht werden. Talent LAB Projekte dürfen keine internationalen Koproduktionen sein.

Welche Filme können im Rahmen des Talent LAB gefördert werden?

Im Rahmen des Programms können auf kleinere Budgets ausgelegte innovative Kinofilme von Nachwuchsfilmschaffenden (erster/zweiter Langfilm) mit einer Mindestlaufzeit von 70 Minuten gefördert werden. Gesamtherstellungskosten: max. 1,2 Mio. EUR für Spielfilme, max. 280.000 EUR für Dokumentarfilme.

Wer ist antragsberechtigt?

In der ersten Stufe (Entwicklung) kann der Antrag entweder von einem Team natürlicher Personen (Nachwuchs-Drehbuch, -Regie, -Produktion) oder von einer österreichischen Nachwuchs-Produktionsfirma oder von einer etablierten Produktionsfirma mit Nachwuchs-Producer*in eingebracht werden.

In der zweiten Stufe (Herstellung) kann der Antrag nur von einer österreichischen Nachwuchs-Produktionsfirma oder von einer etablierten Produktionsfirma mit Nachwuchs-Producer*in eingebracht werden. Voraussetzung ist die direkt vorangegangene Absolvierung der ersten Stufe (Entwicklung) im Rahmen des Talent LAB.

Das Förderprogramm richtet sich an Nachwuchsfilmschaffende mit Erfahrung im Filmbereich. Antragsteller*innen müssen in den jeweiligen Gewerken, in denen sie sich für eine Teilnahme am Talent LAB bewerben, einschlägige Erfahrung mitbringen (nachzuweisen mittels Bio-/Filmografie inkl. Referenzfilm).

Ich habe (k)eine Produktionsfirma. Kann ich einreichen?

Anträge zur ersten Stufe (Entwicklung) können auch ohne Produktionsfirma gestellt werden (siehe „Wer ist antragsberechtigt?“). Nachwuchs-Produzent*innen, die in der ersten Stufe als Teil eines Teams ohne Produktionsfirma einreichen, können zur zweiten Stufe (Herstellung) als für das Projekt verantwortliche*r Producer*in mit einer etablierten Produktionsfirma oder mit eigener Produktionsfirma einreichen.

Nachwuchs-Produzent*innen mit eigener Nachwuchs-Produktionsfirma (erster und zweiter Langfilm) sind für beide Stufen des Talent LAB (Entwicklung und Herstellung) antragsberechtigt.

Etablierte Produzent*innen mit Produktionsfirma (ab dem dritten Langfilm) sind für beide Stufen des Talent LAB (Entwicklung und Herstellung) antragsberechtigt, sofern sie eine*n für das eingereichte Projekt verantwortliche*n Nachwuchs-Producer*in einsetzen.

Für welche Team-Positionen muss das Projekt der erste oder zweite Langfilm sein?

Immer für Drehbuch und Regie und Produktion (Produzent*in bzw. Producer*in) (ausschließlich mit Nachwuchsfilmschaffenden besetzt) sowie bei

  • Spielfilm: für mind. 5 von 12 Positionen in leitender Funktion: Bildgestaltung, Montage, Szenenbild, Kostümbild, Maskenbild, Ton, Sounddesign, Musik, Oberbeleuchter*in, Produktionsleitung, 1. Regieassistenz, Visual Effects Supervisor (bei entsprechendem künstlerischen Anteil)
  • Dokumentarfilm: für mind. 2 von 4 Positionen in leitender Funktion: Bildgestaltung, Montage, Ton, Sounddesign

Bei Einreichung zur ersten Stufe (Entwicklung) müssen zumindest folgende Positionen feststehen: Drehbuch, Regie, Produktion (Produzent*in bzw. Producer*in). Personalunion ist grundsätzlich möglich.

Was zählt als erster oder zweiter Langfilm?

Als Langfilme gezählt werden professionell hergestellte Filme mit einer Laufzeit von mind. 70 Minuten, die nicht im Rahmen einer Ausbildung entstanden. Professionell hergestellte Filme sind jedenfalls Filme, die

  • vom Österreichischen Filminstitut in der Herstellung gefördert wurden oder
  • von TV-Anstalten, Streaming, usw. beauftragt wurden oder
  • von einer Produktionsfirma hergestellt wurden.
Wie kann ich einen Antrag einbringen?

Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch verpflichtend, bei dem wir eure Einreichung individuell besprechen. Bitte vereinbart bis spätestens 2. September einen Termin unter Angabe des Projekttitels sowie des Teams (Buch, Regie, Nachwuchs-Produktion) mit uns. Allgemeine Anfragen beantworten wir gerne telefonisch oder auch per E-Mail. Ihr erreicht uns unter: talents-training@filminstitut.at

Die Frist für die Antragstellung endet am 24. September 2024.

Was benötige ich für die Antragstellung?

Für die Einreichung zur ersten Stufe (Entwicklung) ist bei Spielfilmen ein Drehbuch und bei Dokumentarfilmen ein ausführliches Drehkonzept (mind. erste Fassung) erforderlich. Weitere notwendige Unterlagen sind im Merkblatt aufgeführt (siehe Downloads weiter unten).

Die Einreichung zur zweiten Stufe (Herstellung) wird im Zuge des Curriculums erarbeitet.

Wer entscheidet über die Aufnahme ins Talent LAB?

In der ersten Stufe (Entwicklung) die Projektkommission des Österreichischen Filminstituts. In der zweiten Stufe (Herstellung) die jeweiligen Entscheidungsgremien des Österreichischen Filminstituts sowie des Filmfonds Wien.

Kann ein Projekt mehrmals beim Talent LAB eingereicht werden (z.B. nach Ablehnung)?

In der ersten Stufe (Entwicklung) ist eine Wiedervorlage bei wesentlichen Änderungen einmalig möglich.

Bei Ablehnung in der zweiten Stufe (Herstellung) können Projekte eine herkömmliche Finanzierung anstreben, eine Wiedereinreichung im Rahmen des Talent LAB Programmes ist jedoch ausgeschlossen.

Ich habe schon eine Förderung im Bereich der Stoffentwicklung erhalten. Darf ich einreichen?

Ja, das ist möglich.

Projekte, die auf Bundesebene oder vom Filmfonds Wien bereits eine Förderung im Bereich der Projektentwicklung oder Herstellung erhalten haben, können jedoch nicht eingereicht werden.

Ich mache derzeit eine Ausbildung im Filmbereich. Darf ich einreichen?

Das Förderprogramm richtet sich an Nachwuchsfilmschaffende mit Erfahrung im Filmbereich. Filmschaffende dürfen in Ausbildung sein, Talent LAB Projekte dürfen aber nicht gleichzeitig Projekte im Rahmen einer Ausbildung sein (es dürfen keine Ressourcen von Ausbildungsstätten benutzt werden).

Kann ich mehrmals am Talent LAB teilnehmen?

  • Regisseur*innen können in derselben Funktion nur einmalig am Talent LAB teilnehmen (1. oder 2. Langfilm).
  • Drehbuchautor*innen und Produzent*innen/Producer*innen können bis zu zweimal am Talent LAB teilnehmen (1. und 2. Langfilm).
  • Die anderen Team-Positionen (siehe oben) können beliebig oft mit derselben Person besetzt, jedoch max. zweimal (1. und 2. Langfilm) als Nachwuchsfilmschaffende angerechnet werden.
Wann findet das nächste Talent LAB statt?

Einreichungen sind voraussichtlich wieder im 2. Quartal 2025 möglich. Die erste Stufe (Entwicklung) mit dem verpflichtenden Curriculum ist zwischen Oktober 2025 und Mai 2026 geplant (Änderungen vorbehalten).

 

Grafik: Bierdeckel-Aktion „Lasst uns an einem Strang ziehen!“ 2024 von FC Gloria in Kooperation mit Diagonale, Gestaltung: Gabriele Mathes, Sophie Bösker und Karolin Ohrnberger / Karo Oh (© Illustration)