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TANDEM – Fortbildung für Frauen* als Head of Department
Bist du auf dem Sprung, das erste Mal als Head of Department bei einem Film zu arbeiten? Oder ist es für dich der zweite Film als Head in deinem Fachbereich? Dann ist das TANDEM-Programm auf dich zugeschnitten.
Am 1. Februar 2023 ist ein neues Fortbildungsprogramm zur Stärkung und weiteren Professionalisierung von Frauen* als Head of Department in allen Gewerken gestartet.
TANDEM-Antrag | Formulare zum Download
TANDEM FAQ | Details & Fragen zu Einreichung, Fristen & Fördersummen siehe unten
TANDEM-Antrag per Mail an: tandem@fc-gloria.at
Ziel des TANDEMS
Die Antragstellerin* wird durch eine kompetente und erfahrene Kollegin oder Kollegen aus demselben Gewerk mit Fachwissen unterstützt und gecoacht. Dieser spezifische, fachliche Support wird mit einem Betrag von 5.000,- Euro pro Einreichung und TANDEM gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass die Antragstellerin* bei einem ersten oder zweiten Film als Head eines Departments für ein anfinanziertes Projekt in Vorverhandlung ist oder bereits vertraglich verpflichtet wurde. Neu dabei ist, dass der Umstieg von Dokumentarfilm in Spielfilm und umgekehrt in allen Gewerken als Neueinstieg gewertet wird. Die Antragstellerin kann den fachlichen Support einer* erfahrenen Kolleg*in aus demselben Fachbereich entweder in der Vor- bzw Nachbereitung oder während eines Filmprojekts in Anspruch nehmen. Der Zeitraum für ein TANDEM ist auf fünf bis maximal zehn Tage begrenzt.
Als Abgeltung für den zeitlichen Aufwand und den fachlichen Wissenstransfer werden 5.000,- Euro netto pro Tandem und Einreichung ausschließlich und direkt an die Tandem-Partner*in ausbezahlt. Diese Abgeltung ist nicht Teil der Finanzierung eines Filmprojekts.
Zusammensetzung des TANDEMS
TANDEM TEAM = 1 Antragssteller*in als Head of Department + 1 Tandempartner*in als fachlicher Support
Die Antragstellerin* hat freie Hand in der Wahl der Tandempartner*in. Das gilt sowohl für die Frage, in welchem Land die Tandempartner*in arbeitet und lebt, als auch für Sprache, Alter und Geschlecht. Voraussetzung ist die ausreichende Qualifikation der unterstützenden Tandempartner*in sowie, dass der fixe Betrag von 5.000,- Euro netto, der für die fachliche Leistung der Tandem Partner*in vorgesehen ist, nicht überschritten werden darf. Etwaige Reise- und Übernachtungskosten für die Dauer des Tandems können mit einem zusätzlichen Betrag von max 1.000,- Euro brutto abgegolten.
Antragsstellung bei FC Gloria
Die Filmschaffende beantragt die Förderung eines Tandems direkt bei FC Gloria. Der Antrag wird von einem Dreierteam aus unterschiedlichen Gewerken gelesen und in weiterer Folge auch von FC Gloria begleitet.
Finanziert und unterstützt wird das TANDEM vom Österreichischen Filminstitut, inhaltlich konzipiert und organisatorisch abgewickelt wird es von FC Gloria Frauen* Vernetzung Film.
15 TANDEMS für 2023: 15 x 5.000 EUR für Frauen* als Head of Department im Film
Was wir uns von dem TANDEM erwarten
Filmschaffende wissen selbst am besten, welche Art von Support sie brauchen. Das TANDEM ermöglicht innerhalb eines klaren Rahmens individuell zu entscheiden, wessen Expertise in welcher Phase ihrer Karriere hilfreich ist. Die Möglichkeit, im Zuge des TANDEMS internationale Kontakte zu knüpfen, wird vielen Filmschaffenden helfen, sich künftig auf einem internationalisierten Filmmarkt besser zu positionieren.
Das TANDEM-Projekt dient als begleitende Maßnahme des Österreichischen Filminstituts zur Gleichstellung der Geschlechter und soll helfen, die nach wie vor bestehende Vertrauenshürde seitens mancher Produktionen gegenüber Frauen als Head of Department abzubauen. Dem Argument, der fehlenden Erfahrung als Head of Department, wird durch das TANDEM mit erfahrenen Filmschaffenden* begegnet.
Die inhaltliche Begleitung und finanzielle Abwicklung des TANDEM-Projekts durch FC Gloria ist eine Weiterentwicklung des erfolgreichen Mentoringprogramms. Das TANDEM Programm steht allen Frauen* im Film offen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen.
Ein Fortbildungsprogramm von FC Gloria Frauen* Vernetzung Film – finanziert und gefördert durch das Österreichische Filminstitut.
TANDEM FAQ
Das TANDEM ist ein Fortbildungsprogramm für Frauen* als Head of Department bei ihrem ersten oder zweiten Langfilm. Das Programm gilt für Filmprojekte, die vom ÖFI gefördert werden, und wird von FC Gloria administriert und inhaltlich begleitet.
1. An wen richtet sich das TANDEM Programm?
Das Programm richtet sich an filmschaffende Frauen*, die bei einem ersten oder zweiten Langfilm als Head eines Departments für ein Projekt in Vorverhandlung stehen oder bereits vertraglich verpflichtet wurden.
2. Was ist das Ziel des TANDEM Programms?
Die Antragstellerin* wird durch den fachlichen Support einer/s erfahrenen Kolleg*in aus demselben Fachbereich der Antragstellerin* in der Vor- oder Nachbereitung oder während eines Drehs unterstützt. Diese Fachberatung ist zeitlich begrenzt und wird finanziell zur Gänze über das TANDEM Programm abgewickelt.
3. Wie lauten die Einreichbedingungen?
Die Filmschaffende kann das Tandemangebot nur im Zuge eines bestehenden oder eines in Vorbereitung befindlichen Filmprojekts beantragen, das vom ÖFI gefördert wird. Eine erste Förderzusage für die Herstellung des Projekts muss zum Antragszeitpunkt bereits vorliegen. Nachdem in manchen Departments die Vorbereitung vor dem Abschluss der Finanzierung startet, kann hier bereits in der Projektentwicklungsphase (mit erster Förderzusage für die Projektentwicklung des Projekts bei Antragszeitpunkt) das Tandem beantragt und auch in Anspruch genommen werden. Dies betrifft vor allem die Departments Produktion, Regie, Drehbuch, Casting.
4. Wie setzt sich das TANDEM Team zusammen?
TANDEM TEAM = 1 Antragssteller*in als Head of Department + 1 Tandempartner*in als fachlicher Support.
Die Antragstellerin* hat freie Hand in der Wahl der Tandempartner*in. Das gilt sowohl für die Frage, in welchem Land die/der Tandempartner/in arbeitet und lebt, als auch für Sprache, Alter und Geschlecht. Voraussetzung ist eine ausreichende Qualifikation der unterstützenden Tandempartner*in im jeweiligen Gewerk.
5. Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersumme beträgt 5.000,- Euro netto pro Tandem. Diese Summe wird als Abgeltung für den zeitlichen Aufwand und den fachlichen Wissenstransfers ausschließlich und direkt an die oder den Tandempartner*in ausbezahlt.
6. Werden Zusatzkosten übernommen?
Etwaige Reise- und Übernachtungskosten für die Dauer des Tandems können mit einem zusätzlichen Betrag bis zu max. 1.000,- Euro brutto gefördert werden.
7. Was ist der Zeitrahmen für ein TANDEM?
Der zeitliche Rahmen für ein Tandem ist auf 5 bis maximal 10 Tage begrenzt, auch um etwaigen Urheberrechtsproblemen und Arbeitsteilungen vorzugreifen. Wie die Tandempartner*innen die Zeit aufteilen, ob als ein Block oder aufgeteilt über einen längeren Zeitraum, bleibt ihnen überlassen. Ob die beiden Tandempartner*innen außerhalb des Tandemvertrags eine gemeinsame Arbeit fortsetzen, bleibt selbstverständlich ihnen überlassen; dies ist jedoch kein Ziel des Tandem-Projekts.
8. Was benötigt die Antragstellerin* für die Einreichung?
Die Filmschaffende* beantragt die Förderung eines Tandems direkt bei FC Gloria. Für den Antrag sind die Projekteckdaten des betreffenden Filmprojekts anzugeben, sowie der Nachweis einer ersten Projektfinanzierungszusage durch die ausführende Produktion beizulegen, außerdem Angaben zur gewünschten Tandempartner*in inklusive ausführlicher Filmografie und Letter of Intent, der die Verfügbarkeit und den Zeitraum für die Zusammenarbeit belegt. Die Antragsteller*in stellt zudem in einem kurzen Motivationsschreiben mit einer knappen Beschreibung das gewünschte Ziel und einen Zeitplan für die Zusammenarbeit dar. Seitens der Produktionsfirma des betreffenden Projekts braucht es aus rechtlichen Gründen eine Einverständniserklärung. (siehe Formulare bei Einreichung)
9. Gibt es Einreichfristen?
Einreichungen sind laufend möglich. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Prinzip: First come, first serve. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist der Nachweis einer geschlossenen Herstellungsfinanzierung (oder einer geschlossenen Projektentwicklungsfinanzierung, siehe PUNKT 3)
10. Muss die jeweilige Produktionsfirma über ein Tandem informiert werden?
Ja. Siehe Informationen unter Punkt 7.
11. Gibt es eine Verschwiegenheitsklausel?
Die Tandempartner*innen verpflichten sich, über interne Angelegenheiten der laufenden Produktion, an der die Antragstellerin* arbeitet, Stillschweigen zu bewahren.
12. Wie oft kann eine Filmschaffende* das TANDEM Programm in Anspruch nehmen?
Eine Tandempartner*in soll nicht mehr als maximal zwei Mal pro Jahr in Tandems aufscheinen.
13. Für wieviel unterschiedliche Tandems können Tandempartner*innen innerhalb eines Jahres herangezogen werden?
Eine Tandempartner*in soll nicht mehr als maximal zwei Mal pro Jahr in Tandems aufscheinen.
14. Wie viele Tandems können innerhalb eines Filmprojekts von unterschiedlichen Gewerken eingereicht werden?
Pro Film können aus zwei unterschiedlichen Gewerken Anträge für ein TANDEM gestellt werden.
15. Wer bearbeitet die Anträge bei FC Gloria
Der Antrag wird nach Einlangen von der FC Gloria Geschäftsführung auf Vollständigkeit überprüft und an ein Team aus drei Mitgliedern von FC Gloria weitergeleitet.
Dieses Dreierteam setzt sich aus zwei fixen Mitgliedern bzw. deren beiden Ersatzmitgliedern zusammen, die aus den Bereichen Produktion, Regie und Drehbuch kommen. Das dritte Mitglied kommt jeweils aus dem Gewerk, für das die Antragstellerin* eingereicht. Dieses Dreierteam betreut das TANDEM inhaltlich und hat eine beratende Funktion für die Antragstellerin*.
16. Abschluss eines TANDEM Teams
Nach abgeschlossenem Tandem verpflichtet sich die Antragstellerin* gegenüber FC Gloria und den Fördergeber*innen einen kurzen Abschlussbericht abzugeben, der als Video und/oder One-Pager verfasst werden und auf den Webseiten aller beteiligten Partner*innen veröffentlicht werden kann. Es geht dabei in erster Linie darum, Erfahrungsberichte mit dem Tandem-Projekt mit anderen Kolleginnen* zu teilen und das Programm dadurch wachsen zu lassen.
17. Rechnungslegung
Die Rechnungslegung und Auszahlung der Fördersumme erfolgt direkt zwischen der unterstützenden Tandempartner*in und FC Gloria.