Förderung

Der Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts hat in der Sitzung am 21.12.2016 einen Maßnahmenkatalog zur verstärkten Beschäftigung weiblicher Filmschaffender beschlossen.

Hauptpunkt des Maßnahmenkatalogs ist das Gender Incentive: Weist ein Projekt bei Erstellung des Herstellungsvertrages einen signifikanten Anteil an weiblichen Beschäftigten in den Stabstellen Produktion, Regie, Drehbuch, Kamera, Schnitt, Ton, Kostüm sowie Szenenbild auf, erhält die Produktionsfirma automatisch zusätzliche Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro, die für die Stoff- und Projektentwicklung von neuen Projekten mit einem entsprechenden Frauenanteil verwendet werden können. Die Besetzung der Stabstellen muss durch die jeweiligen Credits belegt werden.

Den Anspruch auf diese Fördermittel erwirbt die Produktionsfirma mit der Erstellung des Herstellungsvertrages des Projekts. Die Anträge können jedoch erst unmittelbar nach Unterzeichnung des Herstellungsvertrages vorgelegt werden und sind nicht an Einreichtermine gebunden. Bitte verwenden Sie die entsprechenden Antragsformulare für die Stoffentwicklung bzw. die Projektentwicklung.

Zusätzlich werden bei Filmen, die den Zielwert gemäß F der Förderrichtlinien erreicht und einen Anspruch auf erfolgsbedingte Referenzmittel erworben haben, diese automatisch um 10% erhöht. Diese zusätzlichen Mittel stehen der*dem Produzent*in im Rahmen der allgemeinen Regeln der Referenzfilmförderung für neue Projekte mit weiblicher Besetzung in zumindest einem der drei Departments Produktion, Regie, Drehbuch zur Verfügung.

Seit 2017 werden darüber hinaus alle Einreichungen einem Gender-Budgeting unterzogen: Bei der Einreichung von Herstellungsförderungen muss dargestellt werden, welcher Anteil der kalkulierten Personalkosten jeweils an weibliche und an männliche Filmschaffende fließt.

Details zu den neuen Maßnahmen finden Sie weiter unten als Download.

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