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Frequently Asked Questions

 

 

Was ist die Expert*innen-Einordnung?

Die Expert*innen-Einordnung ist Teil des Inklusions-Checks des ÖFI. Die eingereichten Drehbücher und -konzepte der Projektentwicklung und Herstellung werden von externen Expert*innen nach standardisierten Gender- und Diversitäts-Kriterien analysiert. Diese Kriterien wurden vom ÖFI in Zusammenarbeit mit internationaler Fachexpertise entwickelt und werden kontinuierlich aktualisiert.

Neben der Expert*innen-Einordnung umfasst der Inklusions-Check auch die Selbstreflexion: Hier beantworten Einreichende im Rahmen der Online-Antragstellung Fragen zu Diversität und Inklusion in ihrem Projekt.

Warum gibt es die Expert*innen-Einordnung?

Die Expert*innen-Einordnung bietet eine standardisierte, unabhängige Analyse der eingereichten Projekte in Bezug auf Gender- und Diversitätsaspekte. Die Expert*innen-Einordnung wird der Projektkommission zur Verfügung gestellt, um die Berücksichtigung dieser Themen zusätzlich zu den fachlichen Schwerpunkten (Drehbuch, Regie, Produktion und Vertrieb) auf einer strukturierten und standardisierten Basis zu gewährleisten und eine fundierte qualitative Diskussion darüber anzuregen.

Die Kriterien der Expert*innen-Einordnung sind allerdings keine Voraussetzung für eine positiven Förderbescheid. Förderentscheidungen trifft ausschließlich die Projektkommission.

Was sind die Kriterien?

Die Analyse stützt sich auf anerkannte Tests wie den Bechdel-Wallace-Test und den Mako-Mori-Test sowie auf zusätzliche festgelegte Inklusionskriterien. Diese Kriterien umfassen vier Bereiche: Geschlechtergleichstellung, Diskriminierungsfreiheit, Sexismusfreiheit und Diversität. Für jeden Bereich wurden sechs Hauptkriterien definiert. Projekte, die mindestens die Hälfte der Kriterien eines Bereichs erfüllen, werden in diesem Bereich als inklusiv eingestuft.

Ein Dokument mit allen Kriterien für Spielfilme und Dokumentarfilme steht auf der Website des ÖFI zum Download bereit.

Ist die Expert*innen-Einordnung ein Sensitivity Reading?

Nein. Sensitivity Readings überprüfen individuelle Texte auf die Sensibilität ihrer Darstellungen und weisen auf verletzende oder missverständliche Darstellungen hin. Bei der Expert*innen-Einordnung handelt es sich dagegen um eine standardisierte Analyse nach festgelegten Kriterien.

Wie wurde die Expert*innen-Einordnung entwickelt?

Die Expert*innen-Einordnung basiert auf anerkannten Untersuchungsmodellen des Swedish Film Institute, BFI und Eurimages sowie internationalen Studienergebnissen. Die Kriterien wurden 2016 entwickelt und seither regelmäßig überarbeitet, um den neuesten Erkenntnissen zu Gender-Bias, Diversität und Inklusion zu entsprechen.

Wer sind die Expert*innen?

Die Expert*innen verfügen über eine akademische Ausbildung in Filmwissenschaft mit einem Schwerpunkt auf Gleichstellungs- oder Genderfragen oder über eine vergleichbare Qualifikation. Um Unabhängigkeit zu gewährleisten, darf niemand im Team im ÖFI einreichen oder mit Filmschaffenden arbeiten, die im ÖFI einreichen oder in einer anderen Form von der Tätigkeit profitieren. In der Zusammensetzung des Teams wird Diversität angestrebt, um verschiedene Perspektiven innerhalb des Teams diskutieren zu können.

Wie lange sind die Expert*innen bestellt?

Die Bestellung ist nicht zeitlich befristet. Bei jeder Expert*innen-Einordnung werden jedoch Supervisionen und Gegenchecks durchgeführt. Solange die Qualität der Arbeit gewährleistet ist, werden die Expert*innen weiter beauftragt.

Was ist der zeitliche Ablauf?

Nach den Einreichterminen werden die Drehbücher an das Expert*innen-Team weitergeleitet. Nach Abschluss der Arbeit wird die Einordnung etwa eine Woche vor den Sitzungen der Projektkommission an das ÖFI übermittelt, das sie den den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung stellt.

Zusammen mit der Expert*innen-Einordnung erhalten die Mitglieder der Projektkommission auch die Selbstreflexion, die von den Einreichenden im Rahmen der Online-Antragstellung ausgefüllt wird. Diese beiden Elemente – Selbstreflexion und Expert*innen-Einordnung – bilden gemeinsam den sogenannten Inklusions-Check.

Wird mein Film bewertet?

Die Expert*innen-Einordnung ist kein Bewertungsmaßstab für filmische Qualität. Sie stellt eine zusätzliche Perspektive auf die eingereichten Projekte dar, um dem Mission Statement der Projektkommission nachzukommen, sich für mehr Diversität und Inklusion auf der Leinwand und hinter der Kamera einzusetzen.

Ziel ist es, alle eingereichten Projekte in Bezug auf Diversität und Inklusion vergleichbar zu machen und die Projektkommission in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. Das Erreichen abgefragter Kriterien in der Expert*innen-Einordnung ist keine Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung. Förderentscheidungen trifft ausschließlich die Projektkommission.

Kann ich die Expert*innen-Einordnung meines Projekts einsehen?

Ja, auf Anfrage können Antragsteller*innen die Einordnung ihres Projekts einsehen. Senden Sie hierzu eine E-Mail an: equality@filminstitut.at

Enthält die Expert*innen-Einordnung einen schriftlichen Kommentar zu meinem Projekt?

Nein, die Expert*innen-Einordnung enthält keinen schriftlichen Kommentar zum Projekt. Alle Kriterien, die im Rahmen der Expert*innen-Einordnung erhoben werden, sind auf der ÖFI-Website abrufbar.