Green Filming

Hier finden sie nach Themenbereichen FAKTEN und oft gestellte Fragen zu den REGELUNGEN des Österreichischen Filminstitut hinsichtlich Green Filming.

Bei ALLEN Unsichterheiten oder Fragen die über die FAQs hinaus gehen ersuchen wir um Kontaktaufnahme!

greenfilming@filminstitrut.at

Herzlichen Dank,

Das Green Filming Department

 

GREEN FILMING IM ÖFI - ALLGEMEINE THEMEN

Wo finde ich alle relevanten Informationen und Regelungen hinsichtlich Green Filming im Österreichischen Filminstitut?

Hier finden sie alle relevanten Informationen zu Green Filming und des Green Bonus auf englisch und deutsch:

https://filminstitut.at/foerderung/green-filming

 

Wo finde ich die derzeit gültigen Richtlinien?

https://filminstitut.at/foerderung/richtlinien

 

Wo finde ich das derzeit gültige Filmförderungsgesetz?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009500

 

Wohin wende ich mich, wenn es Unklarheiten hinsichtlich Green Filming & Funding im Österreichischen Filminstitut gibt?

Bitte wenden sie sich bei allen Fragen an das Green Filming Departement.

Kontakt: greenfilming@filminstitut.at

https://filminstitut.at/green-filming/green-filming-department-oefi-oefi

 

Wo finde ich alle allgemeinen Informationen und NEWS zu Green Filming im Österreichischen Filminstitut?

Alle allgemeinen Informationen, Kooperationen und News finden sie hier:

https://filminstitut.at/green-filming

 

Wo finde ich die Tätigkeitsberichte des Green Filming Departments?

https://filminstitut.at/green-filming/green-filming-taetigkeitsberichte

 

UNTERLAGEN GREEN FILMING - EINREICHUNG EINES PROJEKTES

Welche Unterlagen sind bei Einreichung zur Projektentwicklung hinsichtlich Green Filming zu berücksichtigen?

Alle Informationen zur Projektentwicklung finden sie hier:

https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/projektentwicklung

https://filminstitut.at/foerderung/green-filming

Ein Merkblatt zum Abschlussbericht „Green Concept“ befindet sich jeweils am Seitenende zum Download.

 

Welche Unterlagen sind bei Einreichung zur Herstellung hinsichtlich Green Filming zu berücksichtigen?

Diese Informationen entnehmen sie bitte dem Anlagenverzeichnis der Herstellung.

Download- PDF am Seitenende finde Sie hier:

https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/herstellung

ÖFI+ GREEN BONUS

Was ist der Green Bonus?

Der Green Bonus kann im Rahmen der Beantragung von ÖFI+ als Finanzierungsbaustein von 5% mitbeantragt werden.

Es ist KEIN zusätzlicher BONUS oder als Incentive für das nächste Projekt zu verstehen.

Wann wird der Green Bonus ausbezahlt?

Die 5% der Finanzierung werden bis zum Abschluss des Projektes und spätestens bis zur Prüfung des Abschlussberichtes „Final Green Report“ einbehalten.

Vorbehaltlich einer positiven Prüfung des Abschlussberichts „Final Green Report“ wird der Green Bonus freigegeben.

 

Ist der Green Bonus verpflichtend?

Nein. Die Beantragung des Green Bonus ist nicht verpflichtend.

 

Gibt es auch bei der selektiven Förderung einen Green Bonus?

Nein. Den Green Bonus gibt es nur bei Beantragung der automatischen Förderung ÖFI+.

 

Welche Regelungen muss ich berücksichtigen, wenn ich keinen Green Bonus beantrage?

Alle Informationen dazu finden sie hier:

https://filminstitut.at/foerderung/green-filming

Welche Regelungen gilt es zu berücksichtigen, wenn ich ein Projekt in Kombination mit einer Förderung des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport habe und dann ÖFI+ mit Green Bonus beantrage?

Sofern nach der Förderung des BMWKMS die automatische Förderung ÖFI+ inkl. Green Bonus beantragt wird, sind die Regelungen des Österreichischen Filminstituts hinsichtlich Green Filming anzuwenden.

KRITERIEN & GREEN FILMING CHECK

Welche Kriterienkataloge gibt es im Österreichischen Filminstitut?

Derzeit:

  • Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+ (Spielfilm und Dokumentation)
  • Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+// ANIMATION
  • Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+

Alle Informationen und Downloads (am Seitenende) finden sie hier: https://filminstitut.at/foerderung/green-filming

Wieviel MUSS oder SOLL-Kriterien sind zu erfüllen?

Alle Informationen dazu finden sie bezugnehmend auf den jeweiligen Kriterienkatalog hier:

https://filminstitut.at/foerderung/green-filming

Was ist der Green Filming Check?

Der Green Filming Check ist eine Übersicht zum jeweiligen Kriterienkatalog für Herstellungsprojekte.

Dieser muss bei Einreichung abgegeben werden und stellt die Planung des vorliegenden Projektes dar.

Der Green Filming Check ist Anlage des Förderungsvertrags und bildet die Ausgangsbasis der praktischen Umsetzung.

Was sind „Nicht zutreffende“ Kriterien?

„Nicht zutreffend“ bezeichnet Kriterien die für das vorliegende Projekt nicht zutreffen.

Beispielsweise sind bei Dokumentarfilmen viele der Kriterien oft „nicht zutreffend“ wie zum Beispiel die Nutzung von Generatoren oder einem beauftragten Catering.

Diese Kriterien werden in der Planung als „Nicht zutreffend“ angekreuzt, aber dennoch in der Gesamtbewertung der Punkte mitgezählt um auch diesen Projekten die Möglichkeit zu geben, die volle Punktezahl zu erreichen.

Welche Regelungen gelten für die „Produktzertifizierung“ des Österreichischen Umweltzeichens?

Um ein Projekt zertifizieren zu lassen und Lizenznehmerin des Österreichischen Umweltzeichens zu werden, wenden Sie sich bitte an:

https://www.umweltzeichen.at/de/zertifizierung/der-weg-zum-umweltzeichen/antragsinfos-zur-richtlinie-uz-76-green-producing-in-film-und-fernsehen

Eine Zertifizierung ist bei geförderten Projekten NICHT verpflichtend und für den*die Förderungsnehmer*in frei wählbar.

Bis zum Vertrag ist die Entscheidung zu treffen ob nach den Kriterien des Österreichischen Filminstituts umgesetzt werden soll oder ob eine Zertifizierung auf Grundlage der Richtlinie UZ76 angestrebt wird.

Bei Abschluss des Projektes ist das Zertifikat, der jeweilig erarbeitete Abschlussbericht und die Gesamt-CO2-Bilanzierung anhand des filmspezifischen Rechners als Nachweis der Umsetzung abzugeben.

ABSCHLUSSBERICHT "FINAL GREEN REPORT" & ZWISCHENBERICHT

Wo finde ich die Vorlage für den Abschlussbericht „Final Green Report“?

Die Vorlagen für die Abschlussberichte zu den jeweiligen Kriterienkatalogen gibt es hier zum DOWNLOAD:

https://filminstitut.at/foerderung/green-filming

 

Welche Nachweise sind für die produktionsbezogenen Kriterien abzugeben?

Die jeweiligen Nachweise pro Kriterium finden sie in der VORLAGE des Abschlussberichts. Diese sind geordnet nach Themenberichten in das „Ordner-Template“ des Österreichischen Filminstituts abzuspeichern und gemeinsam mit dem ausgefüllten Word-Dokument des Abschluss- und/oder Zwischenberichts abzugeben.

 

Was ist ein Zwischenbericht für Herstellungen?

Der Zwischenbericht für Herstellungsprojekte kann bereits ab Drehende abgegeben werden.

Dieser bietet die Möglichkeit zur Freigabe für den Passus in den Credits des vorliegenden Projektes.

Ohne Prüfung des Zwischenberichts ist eine Nennung in den Credits nicht möglich und kann nicht freigegeben werden.

Fällt der Zwischenbericht in der Prüfung negativ aus, können alle fehlenden Unterlagen bis zum Abschlussbericht nachgereicht werden.

In diesem Fall kann der Passus in den Credits nicht freigegeben werden.

Hier ersucht das Green Filming Department um ZEITGERECHTE Kontaktaufnahme und Abgabe des Zwischenberichts.

 

Wo finde ich die Vorlage für den Zwischenbricht bei Herstellung?

Für den Zwischenbericht kann bereits die Vorlage für den Abschlussbericht berücksichtigt werden.

Dieser stellt die Basis für den Abschlussbericht dar und erarbeitet die Unterlagen bereits so, dass diese prüfbar sind. Der Zwischenbericht ist ausschließlich dann abzugeben, wenn eine Berücksichtigung in den Credits erfolgen soll. Ohne Prüfung ist die Freigabe für die Credits nicht möglich.

Wir ersuchen hier zu berücksichtigen, dass der Zwischenbericht NICHT als „Vorabbericht“ oder „Informationsbericht“ gilt. Wir ersuchen auch davon Abstand zu nehmen einen „Zwischenbericht“ abzugeben der nicht alle Unterlagen enthält, nur um zu sehen wie weit man selbst damit ist. Dafür hat das Green Filming Department keine Kapazitäten.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an das Green Filming Department unter: greenfilming@filminstitut.at

GREEN FILMING MEHRKOSTEN

Alle Informationen zu den Green Filming Mehrkosten finden sie hier:

https://filminstitut.at/foerderung/green-filming

Unter der Rubrik:

„Green Filming Mehrkosten und Green Bonus Berechnung – ÖFI-KALKULATIONSVORLAGE“

PRÜFUNG DER PROJEKTE

Wer prüft die Projekte im Österreichischen Filminstitut?

In Zusammenarbeit mit dem*der jeweiligen Projektbetreuer*in aus der Projektabteilung wird das Projekt von der Einreichung bis zur Abrechnung betreut.

Hinsichtlich Green Filming wird das Projekt ab der Einreichung bis zum Vertrag vom Green Filming Department geprüft. Dabei werden die Einreichungsunterlagen und der Green Filming Check geprüft. Eventuelle Rückfragen oder fehlende Unterlagen werden vom jeweiligen Projektbetreuer nachgefordert.

Der Zwischenbericht und der Abschlussbericht wird vom Green Filming Department in einem detaillierten Auditing geprüft.

Das Prüfungsergebnis wird der Produktion mit einem offiziellen Mail mitgeteilt.

Der Abschlussbericht des Green Filming Departments fließt als Anlage in den offiziellen Gesamtabschlussbericht des Projektes nach Abrechnung und Abschluss des Projektes ein.

DREHEN IM AUSLAND UND REGELUNGEN FÜR KO-PRODUKTIONEN

An wen wende ich mich, wenn ich eine internationale Ko-Produktion betreue oder umsetze hinsichtlich aller dazu auftretenden Fragen?

Bei Fragen wenden sie sich bitte an das Green Filming Department unter: greenfilming@filminstitut.at

 

Wo finde ich alle derzeit gültigen Regelungen bezüglich Green Filming hinsichtlich minoritären oder majoritären Ko-Produktionen?

Alle dafür benötigten Informationen finden sie unter „REGELUNGEN für nationale und internationale KO-PRODUKTIONEN“ hier:

https://filminstitut.at/foerderung/green-filming

 

Muss ich die Regelungen, wenn ich einen Green Bonus beantrage auch beim Drehen im Ausland einhalten?

Ja. Die Kriterien und Regelungen sind auch im Ausland einzuhalten und nachzuweisen.

Hinsichtlich offener Fragen zu länderübergreifenden Abstimmungen und der Vorgehensweise bei Drehs im Ausland wenden sie sich bitte zeitgerecht an das Green Filming Department unter: greenfilming@filminstitut.at

 

Welche länderübergreifenden Abstimmungen gibt es bereits?

Derzeit gibt es länderübergreifende Abstimmungen mit Deutschland und Südtirol.

https://filminstitut.at/green-filming/oefi-green-filming-department-evergreen-prisma-ffa-filmfoerderungsanstalt-deutschland

Sollten sie ein Projekt planen oder einreichen und Fragen zu länderübergreifenden Abstimmungen konkret für ihr Projekt haben bitte wenden sie sich an das Green Filming Department unter:

greenfilming@filminstitut.at

 

Wo finde ich Informationen zu anderen europäischen Staaten?

Das EVERGREEN PRISMA – Kompetenzzentrum für Green Filming Europa bietet umfangreiche Informationen zum Nachlesen.

Das EVERGREEN PRISMA beinhaltet auch eine MAP OF GREEN INCENTIVES seit 2020.

Evergreen Prisma– Kompetenzzentrum für Green Filming Europe, eingerichtet von der Lower Austrian Film Commission (LAFC)

EVERGREEN PRISMA – MAPS OF GREEN INCENTIVES

Das EVERGREEN PRISMA ist seit 2019 enge*r Kooperationspartner*in des Österreichischen Filminstituts.

https://filminstitut.at/green-filming/evergreen-prisma

https://www.evergreenprisma.eu

 

GREEN FILM CONSULTANT* (GFC)

Muss ein Green Film Consultant* zugezogen werden?

Projektentwicklung: In der Projektentwicklung wird lt. RL der Österreichischen Filminstituts empfohlen einen Green Film Consultant* zuzuziehen, dieser muss in der Projektkalkulation berücksichtigt werden.

Herstellung: In der Herstellung ist ein Green Film Consultant* verpflichtend.

 

Können in Österreich ausgebildete Green Film Consultants* auch in anderen Ländern in Projekten arbeiten?

Ja. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese*r mit den Gegebenheiten des jeweiligen Landes vertraut sein muss.

 

Wie ist die Einbindung von Green Film Consultants* zu berücksichtigen bei int. Ko-Produktionen?

Bei Ko-produktionen ist zumindest ein Green Film Consultant* mit entsprechender nachgewiesener und anerkannter Ausbildung zuzuziehen. (Siehe auch: „Welche Ausbildungen der Green Film Consultants* sind anerkannt?“)

Nach derzeitigem Stand wird oft in jedem der Ko-Produktionsländer ein*e GFC für das jeweilige Land eingesetzt. Besonders bei Ko-produktion Ö-D oder Ö-Südtirol. Dies ist nicht zwingend nötig sofern der*die Green Film Consultant mit den Gegebenheiten und Regelungen in Österreich vertraut ist und dem nachkommen kann.

 

Welche Ausbildungen der Green Film Consultants* sind anerkannt?

In der Kinofilmförderung und in Abstimmung mit dem Österreichischen Filminstitut, dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport und mit der Film und Fernsehanstalt FFA in Deutschland sind folgende Ausbildungen zum Green Film Consultant* anerkannt:

 

Österreich:

Evergreen Prisma Academy: Green Film Consultant*:

https://www.evergreenprisma.eu

Deutschland:

IHK München und Oberbyern: Green Consultant* Film & TV IHK

https://www.ihk-akademie-muenchen.de/csr-nachhaltigkeit/green-consultant-film-tv/

Hochschule der Medien Stuttgart: Green Consultant*

https://www.zertifikat-green-consulting.de/

Schweiz:

HSLU-Hochschule Luzern: Green Consultant*

https://www.hslu.ch/de-ch/design-film-kunst/weiterbildung/kurse-seminare/green-consultant/

 

Welche maximalen Kosten hinsichtlich der Gage eines Green Film Consultants* sind anerkannt?

Nach Antrag und Übereinkunft mit dem Verband der Green Film Consultants* Austria ist derzeit eine max. Tagesgage von € 600.- anerkannt und förderungsfähig.

 

Darf ein Green Film Consultant* auch in einer Doppelfunktion im Projekt tätig sein?

Grundsätzlich ja, sofern die bezahlte Tätigkeit als Green Film Consultant* inklusive dem verpflichtenden Reporting im Focus steht und die Qualität dieser Arbeit nicht gefährdet.

Das Österreichische Filminstitut ersucht allerdings darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Tätigkeiten übernommen werden, die dem Berufsbild und der Ausbildung des*der Green Film Consultant nicht entsprechen, wie zum Beispiel die Rolle der „Set-Vertrauensperson“ außer es liegt eine konkrete Ausbildung dafür vor. Dies ist transparent bei Förderungseinreichung an die Förderung zu kommunizieren.

CO2eq-BILANZIERUNG

Wo finde ich den vorgegebenen filmspezifischen CO2eq-Rechner?

 Evergreen Prisma, AUT: https://lafc.greenshooting.at/de_DE/start/

Green Shooting, GER: https://go.greenshooting.de/de_DE/

Green Shooting, CH: https://www.green-shooting.ch/de_DE/

Green Shooting, IT: https://idm.greenshooting.eu/de_DE/

Hierbei ist zu beachten, dass in den verschiedenen Rechnern länderspezifische Faktoren hinterlegt sind und dahingehend je nach Drehplanung in den oben genannten Ländern diese Faktoren zu berücksichtigen sind. 

Drehteile können entweder in verschiedenen Rechnern abgebildet werden oder als extern ermittele Emissionen in den hauspsächlich benutzen Rechner eingepflegt werden. Die Quelle ist anzugeben.

Ist die CO2eq-Bilanzierung verpflichtend?

Ja. Nach Abschluss der Produktion in der Herstellung muss eine GESAMT CO2eq-SOLL und CO2eq-IST-Bilanz UND die Detailauszüge aus dem CO2eq-Rechner vorgelegt werden. Die Erfassung der Daten muss mit Hilfe des filmspezifischen CO2eq-Rechners durchgeführt werden.

Für Drehtage in Österreich, Deutschland, Südtirol oder der Schweiz ist der filmspezifische CO2eq-Rechner von KlimAktiv zu verwenden um einheitliche und vergleichbare Daten zu erzielen. 

Was ist eine GESAMT CO2eq-SOLL und CO2eq-IST-Bilanz?

Die CO2eq-IST-Bilanz ist die tatsächliche Bilanz nach Abschluss der Produktion inklusive der Postproduktion. Hierbei ist zu beachten, dass das gesamte Projekt abgebildet werden muss.

Die CO2eq-SOLL-Bilanz soll auf Grundlage der CO2eq-IST-Bilanz erstellt werden indem die nachhaltigen Effekte „realistisch“ herausgerechnet werden.

Eine klare Aussage zu den ökologischen Auswirkungen einer Produktion kann nur dann getroffen werden, wenn die nachhaltigen Effekte aus der IST-Bilanz in Werte ohne nachhaltige Effekte in der CO2eq-SOLL-Bilanz umgewandelt werden. 

 

Was ist in der CO2eq-Bilanzierung abzubilden?

In der Bilanzierung ist das GESAMTE Projekt abzubilden. Wie bei der Berücksichtigung der Kriterien und Umsetzung für das gesamte Projekt – ist auch die Bilanzierung für das gesamte Projekt zu erstellen.

 

Was sind extern ermittele Emissionen und wie sind diese in den Rechner einzuarbeiten?

Extern ermittele Emissionen sind Emissionen die in den jeweilig, verwendeten filmspezifischen Co2eq-Rechner eingearbeitet werden, die auf einer externen Berechnung oder externen Werten basieren.

Dies sollten ermittele Emissionen aus einem der oben genannten CO2eq-Rechner sein, oder länderspezifisch ermittele Emissionen in Ländern die keinen filmspezifischen Rechner anbieten.

Hierbei ist die Quelle im Rechner zu vermerken.

Beispiel: Strom

https://app.electricitymaps.com/map/72h/hourly

Hier kann man in den einzelnen Ländern die Emissionen herauslesen. Diese können anhand des entstandenen Verbrauchs mit Vermerk des Datums in den Rechner als extern ermittele Emissionen eingearbeitet werden.

Dies ist zum Beispiel dann zu beachten, wenn in Ländern gedreht wird die keinen filmspezifischen Rechner anbieten.

Was ist ein RFI Faktor? FAQ & FACTS ZUM RADIATIVE FORCING INDEX

Alle Informationen dazu finden sie hier:

EVERGREEN PRISMA: RFI & DER FILMSPEZIFISCHE RECHNER? | FAQ & FACTS ZUM RADIATIVE FORCING INDEX