Bewerbungsfrist: 28. April 2023

Alliance 4 Development (A4D) ist eine Plattform für Projekte aus Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz, um ihr Marktpotenzial zu testen und um kreative und finanzielle Allianzen in einem frühen Entwicklungsstadium zu bilden.

Das Programm wird vom Locarno Film Festival in Zusammenarbeit mit dem CNC (Centre national du cinéma et de l’image animée, Frankreich), der DGCA-MiC (Direzione Generale Cinema e Audiovisivo del Ministero della Cultura, Italien), der FFA (Filmförderungsanstalt, Deutschland), dem Schweizer Bundesamt für Kultur (BAK) / MEDIA Desk Suisse und dem OFI (Österreichisches Filminstitut, Österreich) durchgeführt und soll die gemeinsame Entwicklung von Projekten und langfristige Kooperationen zwischen den fünf Zielländern fördern.

Das A4D-Programm läuft vom 4. bis 6. August während Locarno Pro im Rahmen des Filmfestivals von Locarno.

Elf Projekte werden im Rahmen der von den Partnern lancierten Projektausschreibungen ausgewählt (zwei aus jedem Land und drei aus der Schweiz). Die Delegationen der ausgewählten Projekte (Regisseur und Produzent) sind eingeladen, an Plenarsitzungen und Panels teilzunehmen und ihre Projekte in einer öffentlichen Pitching-Session und im Rahmen eines maßgeschneiderten Programms von Treffen mit sorgfältig ausgewählten Experten und potenziellen Partnern vorzustellen, um ihre gemeinsamen Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern und kreative und geschäftliche Beziehungen zu fördern.

A4D bietet den ausgewählten Teilnehmern die einmalige Gelegenheit, das Marktpotenzial ihrer Projekte in der entscheidenden Phase der Entwicklung durch Treffen und Diskussionsrunden mit internationalen Vertriebsagenten und Distributoren zu überprüfen.

Kriterien für die Teilnahmeberechtigung

Für die Teilnahme am A4D kommen folgende Länder in Frage:

  • Österreichische, französische, deutsche, italienische und schweizerische fiktionale Langspielfilmprojekte (live action, Laufzeit über 70min) mit internationalem Potenzial, für die ein Kinostart vorgesehen sind;
  • Projekte in einem frühen Entwicklungsstadium; 
  • mit einem Hauptproduzenten;
  • Gesucht werden Co-Entwicklungs- und Co-Produktionspartner aus Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien und der Schweiz.
  • Obwohl nicht obligatorisch, wird eine zum Zeitpunkt der Einreichung bestätigte Finanzierung  bei der Bewertung als zusätzlicher Pluspunkt gewertet.


Folgende Projekte sind nicht förderfähig:

  • Projekte mit offenkundig pornografischem Charakter oder solche, die Gewalt befürworten oder offen zu Menschenrechtsverletzungen auffordern
  • Projekte, die das Urheberrecht verletzen oder gegen internationale Bestimmungen über das Eigentum an geistigem Eigentum verstoßen
  • Projekte, die bereits bei früheren Ausgaben von A4D vorgestellt wurden;

 

Einreichung und angeforderte Materialien

Die Produzenten, die ein Projekt einreichen, müssen dazu berechtigt sein und über alle relevanten und vorbehaltenen Rechte verfügen, um das Projekt zu vertreten. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars garantieren die Einreichenden, dass das Projekt keine Rechte Dritter verletzt und stellen das Locarno Film Festival von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei.

Es können maximal zwei Projekte von der gleichen Produktionsfirma eingereicht werden. Die Einreichungen müssen gemäß dem vorliegenden Reglement und innerhalb der angegebenen Fristen eingereicht werden.   Es werden nur Einreichungen berücksichtigt, die über das offizielle Anmeldeformular eingereicht werden.

Im Falle von Projekten, die von zwei oder mehr Produzenten aus den an A4D beteiligten Ländern (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien und Schweiz) koproduziert werden, sollte der Antrag von dem mehrheitlichen Koproduzenten bei dem Partnerinstitut seines Herkunftslandes eingereicht werden.

Die Bewerbungen und die erforderlichen Unterlagen sind in englischer Sprache zu verfassen und bis zum 28. April 2023 an die folgende Adresse zu senden:

katharina.mosser@filminstitut.at

Die Bewerbungen müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

  • Kurze Synopsis
  • Erklärung des Regisseurs
  • Erklärung des Produzenten/der Produzentin
  • Ziele in Locarno

(Kurze Synopsis, Erklärung und Ziele in Locarno sollten mit insgesamt max. 2.100 Zeichen beschrieben werden, Leerzeichen inbegriffen, die nach Ermessen des Einreichers aufgeteilt werden können).

  • Biografie des Regisseurs (max. 400 Zeichen, inkl. Leerzeichen) und Filmografie (max. 3 Titel)
  • Biografie des Produzenten (max. 400 Zeichen, einschließlich Leerzeichen) und Filmografie (max. 3 Titel)
  • Biografie des Koproduzenten, falls bereits beigefügt (max. 400 Zeichen, einschließlich Leerzeichen) und Filmografie (max. 3 Titel)
  • Profil der Hauptproduktionsfirma
  • Profil der Koproduktionsfirma, falls bereits beigefügt
  • Geschätzte Herstellungskosten und grober Finanzierungsplan
  • Vorläufige Besetzung und Crew (soweit vorhanden)
  • Lange Synopsis oder Treatment (mindestens 3 und höchstens 10 Seiten)
  • Zusammenfassung der Entwicklungsstrategie des Produzenten und Zeitplan
  • ein Link zu einem früheren Werk des Regisseurs des Projekts in Originalsprache mit englischen Untertiteln (über Online-Streaming-Plattformen oder ein Filesharing-System);

 

Nicht obligatorisch:

  • Urheberrechtsübertragungsvertrag oder Optionsvertrag
  • Lebenslauf und Filmografie des Drehbuchautors;
  • Jedes andere Material, das nach Ansicht des Antragstellers zum besseren Verständnis des Projekts beitragen könnte, ist willkommen und wird geschätzt.

Unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt.

Alle eingereichten Materialien werden für das Vorauswahl- und Auswahlverfahren und, im Falle der Auswahl, für Kommunikations- und Werbezwecke (d. h. Branchenführer, Website usw.) verwendet.

Auswahl

Jeder Partner prüft die Förderungswürdigkeit der eingereichten Projekte und trifft eine Vorauswahl der Kandidaten. Der Leiter von Locarno Pro wählt zusammen mit der Projektleiterin und den A4D-Partnern die endgültigen teilnehmenden Projekte aus, wobei er die Qualität und das internationale Potenzial der Projekte sowie den Leistungsausweis der beteiligten Regisseure und Produzenten berücksichtigt.

Mit der Einreichung eines Projekts erklärt sich der Bewerber mit den vorliegenden Richtlinien einverstanden und akzeptiert die von den Partnern und dem Leiter von Locarno Pro getroffene Auswahl, deren Entscheidungen endgültig sind.

Die Liste der ausgewählten Projekte wird bis Anfang Juli bekannt gegeben.

Die Delegierten der ausgewählten Projekte (Regisseur und Produzent, max. zwei Personen pro Projekt) werden nach Locarno eingeladen, um an den A4D-Aktivitäten teilzunehmen.

Mindestens einer der Produzenten und Regisseure eines ausgewählten Projekts verpflichtet sich, von Freitag, dem 4. August, bis Sonntag, dem 6. August, voll und ganz für die geplanten A4D-Aktivitäten zur Verfügung zu stehen, einschließlich Sitzungen, Netzwerkveranstaltungen und Panels. Kann eine solche Teilnahme zum Zeitpunkt der Auswahl nicht garantiert werden, sollte das Projekt als zurückgezogen betrachtet werden.

 

Höhere Gewalt und Notfallmaßnahmen

Bitte beachten Sie, dass eine allfällige Annullierung der 76. Ausgabe des Filmfestivals Locarno aufgrund eines Gesetzes, eines Dekrets oder einer Verordnung lokaler, kantonaler, eidgenössischer oder internationaler Behörden im Zusammenhang mit höherer Gewalt oder einer Notsituation (unter anderem, aber nicht ausschließlich, im Zusammenhang mit einer Epidemie oder Pandemie, insbesondere in Bezug auf COVID-19 und die damit verbundenen Folgen) alle vertraglichen Verpflichtungen des Filmfestivals Locarno hinfällig macht.

Auch wenn kein entsprechendes Gesetz, Dekret oder eine Verordnung von einer zuständigen Behörde erlassen wurde, kann das Filmfestival Locarno jederzeit und wenn es durch Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, aus Gründen der Dringlichkeit, der Notwendigkeit oder der Wahrung überwiegender öffentlicher oder privater Interessen (insbesondere, aber nicht ausschließlich in Bezug auf COVID-19 und die damit verbundenen Folgen) erforderlich ist, die 76.

Das Locarno Film Festival kann jederzeit und wenn die Umstände es erfordern, aus Gründen der Dringlichkeit, der Notwendigkeit oder der Wahrung der vorherrschenden öffentlichen oder privaten Interessen die Formel der 76. Ausgabe des Locarno Film Festivals ändern (unter anderem, aber nicht ausschließlich, digitale Alternativen oder ein eingeschränktes Programm). In diesem Fall verpflichtet sich das Filmfestival Locarno, den oder die Teilnehmer umgehend über die Auswahl oder das Fachprogramm zu informieren.

https://www.locarnofestival.ch/LFF/press/press-releases/2023/Applications-from-Five-Countries-Open-for-the-Eighth-Alliance-4-Development