Locarno Pro A4D CALL GEÖFFNET
Alliance 4 Development (A4D)
Einreichfrist: 17. April 2025
Leitlinien und Verordnung
Alle Informationen sind auf Englisch auf der Locarno Webseite zu finden.
Einleitung & Allgemeine Informationen
Alliance 4 Development (A4D) ist eine Plattform für Projekte aus Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz, um ihr Marktpotenzial zu testen und um kreative und finanzielle Allianzen in einem frühen Entwicklungsstadium zu bilden.
Das Programm wird vom Locarno Film Festival in Zusammenarbeit mit dem CNC (Centre national du cinéma et de l’image animée, Frankreich), der DGCA-MiC (Direzione Generale Cinema e Audiovisivo del Ministero della Cultura, Italien), der FFA (Filmförderungsanstalt, Deutschland), dem Schweizer Bundesamt für Kultur (BAK) / MEDIA Desk Suisse und dem OFI (Österreichisches Filminstitut, Österreich) durchgeführt und soll die gemeinsame Entwicklung von Projekten und langfristige Kooperationen zwischen den fünf Zielländern fördern.
Das A4D-Programm läuft vom 8. bis 10. August während Locarno Pro im Rahmen des Filmfestivals von Locarno.
Elf Projekte werden im Rahmen der von den Partnern lancierten Projektausschreibungen ausgewählt (zwei aus jedem Land und drei aus der Schweiz).
Die Delegationen der ausgewählten Projekte (Regisseur und Produzent) sind eingeladen, an Plenarsitzungen und Panels teilzunehmen und ihre Projekte in einer öffentlichen Pitching-Session und im Rahmen eines maßgeschneiderten Programms von Treffen mit sorgfältig ausgewählten Experten und potenziellen Partnern vorzustellen, um ihre gemeinsamen Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern und kreative und geschäftliche Beziehungen zu fördern.
A4D bietet den ausgewählten Teilnehmern die einmalige Gelegenheit, das Marktpotenzial ihrer Projekte in der entscheidenden Phase der Entwicklung durch Treffen und Diskussionsrunden mit internationalen Vertriebsagenten und Distributoren zu überprüfen.
Kriterien für die Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahme am A4D kommen folgende Länder in Frage:
– Österreichische, französische, deutsche, italienische und schweizerische fiktionale Langspielfilmprojekte (live action, Laufzeit über 70min) mit internationalem Potenzial, für die ein Kinostart vorgesehen sind;
– Projekte in einem frühen Entwicklungsstadium;
– mit einem Hauptproduzenten und einem Regisseur;
– Gesucht werden Co-Entwicklungs- und Co-Produktionspartner aus Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien und der Schweiz.
Obwohl nicht obligatorisch, wird eine zum Zeitpunkt der Einreichung bestätigte Finanzierung bei der Bewertung als zusätzlicher Pluspunkt gewertet.
Folgende Projekte sind nicht förderfähig:
– Projekte mit offenkundig pornografischem Charakter oder solche, die Gewalt befürworten oder offen zu Menschenrechtsverletzungen auffordern
– Projekte, die das Urheberrecht verletzen oder gegen internationale Bestimmungen über das Eigentum an geistigem Eigentum verstoßen
– Projekte, die in früheren Ausgaben von A4D ausgewählt wurden, sind nicht teilnahmeberechtigt. Projekte, die eingereicht, aber nicht ausgewählt wurden, sind ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt, es sei denn, die Antragsteller können klare und wesentliche Änderungen nachweisen. In solchen Fällen müssen die Antragsteller das Locarno Pro-Team kontaktieren, bevor sie das offizielle Anmeldeformular einreichen. Sie sollten eine Genehmigung für eine zweite Einreichung anfordern und eine Zusammenfassung vorlegen, die die Entwicklung des Projekts beschreibt und die neuen oder überarbeiteten Elemente im Vergleich zur vorherigen Einreichung hervorhebt. Die endgültige Entscheidung liegt beim Locarno Pro-Team und den Partnerinstituten.
Einreichung und angeforderte Materialien
Die Produzenten, die ein Projekt einreichen, müssen dazu berechtigt sein und über alle relevanten und vorbehaltenen Rechte verfügen, um das Projekt zu vertreten. Mit der Unterzeichnung des Online-Anmeldeformular garantieren die Einreichenden, dass das Projekt keine Rechte Dritter verletzt und stellen das Locarno Film Festival von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei.
Es können maximal zwei Projekte von der gleichen Produktionsfirma eingereicht werden. Die Einreichungen müssen gemäß dem vorliegenden Reglement und innerhalb der angegebenen Fristen eingereicht werden. Es werden nur Einreichungen berücksichtigt, die über das offizielle Anmeldeformular eingereicht werden.
Im Falle von Projekten, die von zwei oder mehr Produzenten aus den an A4D beteiligten Ländern (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien und Schweiz) koproduziert werden, sollte die Bewerbung vom Hauptkoproduzenten eingereicht werden. Dabei ist im entsprechenden Feld des Formulars das Partnerinstitut des Herkunftslands anzugeben.
Bewerbungen und Materialien müssen in englischer Sprache über das offizielle Online-Einreichungsformular eingereicht werden, das auf den Websites der A4D-Partner sowie auf der offiziellen A4D-Webseite verfügbar ist.
Die Einreichungen müssen bis spätestens 17. April 2025 (15:00), einzureichen.
Die Bewerbungen müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
– Kurze Synopsis
– Erklärung des Regisseurs
– Erklärung des Produzenten/der Produzentin
– Ziele in Locarno
(Kurze Synopsis, Erklärung und Ziele in Locarno sollten müssen in maximal 500 Zeichen, einschließlich Leerzeichen, beschrieben werden).
– Biografie des Regisseurs (max. 400 Zeichen, inkl. Leerzeichen) und Filmografie (max. 3 Titel)
– Biografie des Produzenten (max. 400 Zeichen, einschließlich Leerzeichen) und Filmografie (max. 3 Titel)
– Biografie des Koproduzenten, falls bereits beigefügt (max. 400 Zeichen, einschließlich Leerzeichen) und Filmografie (max. 3 Titel)
– Profil der Hauptproduktionsfirma
– Profil der Koproduktionsfirma, falls bereits beigefügt
– Geschätzte Herstellungskosten und grober Finanzierungsplan
– Vorläufige Besetzung und Crew (soweit vorhanden)
– Lange Synopsis oder Treatment (mindestens 3 und höchstens 8 Seiten)
– Zusammenfassung der Entwicklungsstrategie des Produzenten und Zeitplan
– ein Link zu einem früheren Werk des Regisseurs des Projekts in Originalsprache mit englischen Untertiteln (über Online-Streaming-Plattformen oder ein Filesharing-System);
Nicht obligatorisch:
– – Urheberrechtsübertragungsvertrag oder Optionsvertrag
– Lebenslauf und Filmografie des Drehbuchautors;
– Jedes andere Material, das nach Ansicht des Antragstellers zum besseren Verständnis des Projekts beitragen könnte, ist willkommen und wird geschätzt.
Unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
Alle eingereichten Materialien werden für das Vorauswahl- und Auswahlverfahren und, im Falle der Auswahl, für Kommunikations- und Werbezwecke (d. h. Branchenführer, Website usw.) verwendet.
Auswahl
Locarno Pro überprüft die Zulässigkeit der eingereichten Bewerbungen.
Im Auswahlverfahren wird Locarno Pro von einem internationalen Auswahlkomitee unterstützt, das aus anerkannten Fachleuten der Filmbranche besteht. Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt unter Berücksichtigung der Qualität und des internationalen Potenzials der Projekte sowie der bisherigen Erfolge der beteiligten Regisseure und Produzenten.
Die Auswahl einer früheren Arbeit des Bewerbungsregisseurs bei vergangenen Ausgaben des Locarno Film Festivals bringt dem aktuell eingereichten Projekt einen zusätzlichen Punkt.
Mit der Einreichung eines Projekts erklärt sich der Bewerber mit den vorliegenden Richtlinien einverstanden und akzeptiert die Entscheidungen des internationalen Auswahlkomitees, der Partner und des Leiters von Locarno Pro. Diese Entscheidungen sind endgültig.
Bitte beachten Sie, dass Locarno Pro keine detaillierten Rückmeldungen zu nicht ausgewählten Projekten geben kann.
Die Liste der ausgewählten Projekte wird Ende Juni oder Anfang Juli veröffentlicht. Vertreter der ausgewählten Projekte (Regisseur und Produzent, maximal zwei Personen pro Projekt) werden nach Locarno eingeladen, um an den A4D-Aktivitäten teilzunehmen. Die Einladung umfasst eine 4-tägige Hotelunterkunft sowie einen Beitrag zu den angefallenen Reisekosten.
Mindestens einer der Vertreter – entweder der Produzent oder der Regisseur – eines ausgewählten Projekts verpflichtet sich, vollständig an den geplanten A4D-Aktivitäten von Freitag, den 8. August, bis Sonntag, den 10. August, teilzunehmen, einschließlich Meetings, Networking-Veranstaltungen und Panels. Falls eine solche Teilnahme zum Zeitpunkt der Auswahl nicht garantiert werden kann, gilt das Projekt als zurückgezogen.
Höhere Gewalt und Notfallmaßnahmen
Bitte beachten Sie, dass eine allfällige Annullierung der 78. Ausgabe des Filmfestivals Locarno aufgrund eines Gesetzes, eines Dekrets oder einer Verordnung lokaler, kantonaler, eidgenössischer oder internationaler Behörden im Zusammenhang mit höherer Gewalt oder einer Notsituation (unter anderem, aber nicht ausschließlich, im Zusammenhang mit einer Epidemie oder Pandemie, insbesondere in Bezug auf COVID-19 und die damit verbundenen Folgen) alle vertraglichen Verpflichtungen des Filmfestivals Locarno hinfällig macht.
Auch wenn kein entsprechendes Gesetz, Dekret oder eine Verordnung von einer zuständigen Behörde erlassen wurde, kann das Filmfestival Locarno jederzeit und wenn es durch Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, aus Gründen der Dringlichkeit, der Notwendigkeit oder der Wahrung überwiegender öffentlicher oder privater Interessen (insbesondere, aber nicht ausschließlich in Bezug auf COVID-19 und die damit verbundenen Folgen) erforderlich ist, die 78.
Das Locarno Film Festival kann jederzeit und wenn die Umstände es erfordern, aus Gründen der Dringlichkeit, der Notwendigkeit oder der Wahrung der vorherrschenden öffentlichen oder privaten Interessen die Formel der 78. Ausgabe des Locarno Film Festivals ändern (unter anderem, aber nicht ausschließlich, digitale Alternativen oder ein eingeschränktes Programm). In diesem Fall verpflichtet sich das Filmfestival Locarno, den oder die Teilnehmer umgehend über die Auswahl oder das Fachprogramm zu informieren.