Open Terms of Trade
Aufsichtsrat stimmt Kooperationen mit Streamern zu
Gemäß den geltenden Bestimmungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) ist das Kino die zentrale Verwertungsschiene für vom ÖFI geförderte Filme. Dennoch liegt in einer FFG-konformen Kooperation mit Streaming-Plattformen / VoD-Anbietern als innovativer Partner für den DACH-Markt (Deutschland, Österreich und der Schweiz) eine Chance, die Finanzierung und Verbreitung von ö Filmen signifikant zu erhöhen. Dazu bedarf es einer dynamischen Zusammenarbeit auf Augenhöhe, die in unterschiedlichen Varianten erfolgen kann. Die vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen „Open Terms of Trade“ sind daher nicht formeller Teil der Richtlinien, dienen jedoch der Projektkommission als verbindliche Beurteilungskriterien für selektive Förderentscheidungen. Den vollen Wortlaut finden Sie hier im untenstehenden Dokument bzw. bei der Projektkommission.