Verbindliche Vorgaben für berufliches Verhalten bei Produktionen ÖFI-geförderter Filme

Die Vertragspartner der Filmförderung (Produzent/innen) haben dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Produktionsprozesse geförderter Filme in einem fairen, konstruktiven und respektvollen Arbeitsumfeld erfolgen.

Die Produzentin / den Produzenten und alle sie/ihn repräsentierenden Führungs­kräfte trifft eine Fürsorgepflicht, die aktiv wahrzunehmen ist. Sie sind verantwortlich dafür, wirksame Maßnahmen gegen jede Form von Diskriminierung, Belästigung, Missbrauch, Einschüchterung, Entwürdigung oder Beleidigung zu setzen, sobald sie davon erfahren.

Die Einhaltung der nachfolgend angeführten Kriterien gilt für alle an Produktionsprozessen beteiligten Personen ist daher einzelvertraglich entsprechend zu verankern.

Anti-Diskriminierung
Niemand darf aufgrund des Geschlechts, sexueller Orientierung, Herkunft, Aussehen, ethnischer, kultureller, religiöser oder sozialer Zugehörigkeit, Bildungsniveau, Hautfarbe, Alter, Größe, Familienstand oder rechtsstaatlicher politischer Überzeugung benachteiligt oder herablassend behandelt werden.

Respektvoller Umgang
Respektloses Verhalten ist nicht zu tolerieren. Die Meinungen anderer sind zu respektieren und dürfen nicht zum Ziel von persönlichen Angriffen werden. Eine Umgebung, in der sich Menschen unwohl oder bedroht fühlen, ist weder produktiv noch kreativ. Die Privatsphäre am Set / Arbeitsplatz von Kolleg/innen ist zu respektieren.

Verbot von Belästigung und ausgrenzendem Verhalten
Jede Form von Belästigung­en und ausgrenzendem Verhalten sind nicht akzeptabel. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf:

  • Mobbing und Androhung von Gewalt
  • Diskriminierende Witze und diskriminierende oder ausgrenzende Sprache
  • Das unaufgeforderte Teilen von unangemessenen, sexuell eindeutigen oder gewalttätigen Inhalten, insbesondere über digitale Medien
  • Persönliche Beleidigungen jeglicher Art
  • Unerwünschte sexuelle Aufmerksamkeit

Die Produzentin / der Produzent hat alle an der Produktion beteiligten Mitarbeiter/innen über die Einhaltung dieser Pflichten (zB in Form von Schulungen) zu informieren und auch (einzel-)vertraglich sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Weiters haben sie die Möglichkeit zu schaffen, dass sich Betroffene an interne oder externe Vertrauenspersonen wenden können.

Kinderschutz

Kinderschutz ist eine zentrale Voraussetzung bei der Umsetzung geförderter Filme. Die Produzentin / der Produzent hat für eine größtmögliche Sicherheit in Form von Maßnahmen wie zB die durchgängige Bereitstellung geeigneter und geschulter Betreuungspersonen dieser besonders schutzbedürftigen und vulnerablen Gruppe am Set zu sorgen, egal ob im In- oder im Ausland gedreht wird. Darüber hinaus sind die Erziehungsberechtigten und die Minderjährigen über ihre Rechte und Pflichten, die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen und den Inhalt des Films aufzuklären.

HinweisAnlauf- und Beratungsstelle gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung, Macht­missbrauch, sexuelle Übergriffe und Verletzungen im Arbeitsrecht, für alle, die in der öster­reichischen Film- und Fernsehbranche tätig sind: https://we-do.filmschaffende.at/ oder https://vera-vertrauensstelle.at/

Das Kinderschutzkonzept des ÖFI finden Sie (unten) im Downloadbereich.

Österreichisches Filminstitut
Juli 2023

 

Das Kindeswohlkonzept für die österreichische Filmbranche finden Sie hier: https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/kindeswohlkonzept-fuer-die-oesterreichische-filmbranche-kiwok