Förderung

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.Die Direktlinks zum Formular und der Kalkulation finden Sie folgend:
Berufliche Weiterbildung
Kalkulation

Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) zur Weiterbildung.

 

Antragsberechtigung:

Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch) zur Weiterbildung.

Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der*des Förderungswerber*in. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen. Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Fortbildungen im Bereich TV/Serie und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind damit ausgeschlossen.

Die*der Förderungswerber*in muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren*seinen Wohnsitz im Inland haben.
Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV (EU) und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.

 

Gefördert werden:

  • 2/3 der Gesamtkosten der Weiterbildung
  • Diese sind Teilnahmekosten, Reisekosten, Unterkunft und eventuelle Kursmaterialien
    – Keine Verpflegung, keine Diäten (Detailinformationen dazu entnehmen sie bitte den Hinweisen im Antragsformular)
  • Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungen im Bereich TV/Serien und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind ausdrücklich
    nicht Gegenstand der Förderung.
  • Der im Rahmen der Berufsförderung gewährte Zuschuss ist gemäß § Abs. 2 FFG von der Einkommenssteuer befreit.

 

Für allgemeine Fragen zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung

wenden Sie sich bitte an Clara Schreiner, BA

Einreichungen für die berufliche Weiterbildung sind nicht an Einreichtermine gebunden.