Förderung

Green Filming ist dem Österreichischen Filminstitut ein wesentliches Anliegen. Grünes Produzieren ist wesentlicher Bestandteil von Förderkonzepten (im In- und Ausland) im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Einsparung von CO2-Emmissionen.

Die spezifischen Förderungsrichtlinien und das Filmförderungsgesetz sind die rechliche Basis für die Umsetzung und Etablierung von ökologisch nachhaltigem Produzieren. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zu den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen als zeitgemäßer Qualitätsstandard für vom Österreichischen Filminstitut in der Herstellung geförderte Filme.

Mit der Einführung des Green-Bonus ÖFI+ von 5% und den bereits etablierten Regelungen zur Umsetzung von Grünem Produzieren hat das Österreichische Filminstitut den Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+ entwickelt. Basis hierfür sind die in der Richtlinie UZ76 Österreichisches UmweltzeichenGreen Producing in Film und Fernsehen“ und die “Ökologischen Standards für deutsche Kino- Tv- und Online-/ Vod-Produktionen” geregelten und mit der Filmwirtschaft abgestimmten Kriterien und Maßnahmen.

Wie die darin formulierten MUSS- und SOLL-Vorgaben zu berücksichtigen sind finden sie hier:

 

PROJEKTENTWICKLUNG

Laut aktueller Richtlinie sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Lt. Punkt 5.1. Das Filminstitut empfiehlt, die Maßnahmen für Green Filming des Filminstituts, die auf der Richtlinie UZ76 Österreichisches Umweltzeichen „Green Producing in Film und Fernsehen“ basieren, bereits in der Phase der Projektentwicklung zu berücksichtigen, ein „Green Concept“ zu erstellen und eine fachkundige Person (z.B. „Green Film Consultant“) einzubeziehen.

Ein Merkblatt zum Abschlussbericht „Green Concept“ befindet sich am Seitenende zum Download.

HERSTELLUNG ÖFI/ÖFI+

Laut aktueller Richtlinie sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Lt. Punkt 6.1.3 Die Förderung setzt voraus, dass für das Filmvorhaben eine Stellungnahme des*der Produzent*in zur geplanten Umsetzung von Green Filming abzugeben ist.

Lt. Punkt 6.1.7 Die Förderung setzt voraus, dass die Kriterien des Filminstituts für Green Filming, basierend auf der Richtlinie UZ76 Österreichisches Umweltzeichen „Green Producing in Film und Fernsehen“, von der*dem Förderungswerber*in eingehalten werden.

Der Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+ befindet sich am Seitenende als Download.

Mit der Einführung eines GREEN FILMING CHECKs können Produktionen vorab testen ob sie die erforderliche Anzahl der MUSS-VORGABEN erfüllen können. Dieser ist bei jeder Beantragung der Einreichung beizulegen. Dieser gilt bei Vertragserstellung als Anlage des Fördervertrags. Zusätzlich zum verpflichtenden Abschlussbericht „Green Report“ wird der IST Stand des GREEN FILMING CHECKs dem Abschlussbericht beigelegt. Damit wird bewertet ob das Kinofilmprojekt nachhaltig umgesetzt wurde.

GREEN BONUS ÖFI+: Da der Green-Bonus ÖFI+ Teil der Finanzierung ist, ist nach dem GREEN FILMING CHECK zu entscheiden ob dieser beantragt werden kann oder nicht.

Dabei sind die MUSS-Vorgaben wie folgt einzuhalten:

  • Berechnungs-Schema der MUSS-Vorgaben ÖFI: 20 von 25 (6 verpflichtende Grundkriterien, andere MUSS-Vorgaben sind wählbar)
  • Berechnungs-Schema der MUSS-Vorgaben ÖFI+: 22 von 25 (6 verpflichtende Grundkriterien, andere MUSS-Vorgaben sind wählbar)

Weitere Informationen zum Green-Bonus ÖFI+ finden sie in den Punkten 6a.8; 6a.9 und 6a.12. der aktuellen Förderungsrichtlinien hier.

Eine Kalkulationsvorlage inkl. der Möglichkeit zur Kalkulation der Green Filming MEHRKOSTEN ist ebenfalls  zu berücksichtigen.

Kalkulation der zu erwartenden Mehrkosten: Etwaige Mehrkosten für die Einhaltung der Maßnahmen im Rahmen der Filmherstellung sind grundsätzlich förderfähig (vorbehaltlich einer Überprüfung) und können in den Herstellungskosten entsprechend kalkuliert werden. Als Mehrkosten gelten unter anderem auch die Kosten für die*den Green Filming Beautragte*n (z.B.: Green Film Consultant) und die Kosten für die Zertifizierung für das Österreichische Umweltzeichen (sofern eine Zertifizierung angestrebt wird, ersuchen wir diese extra in der Kalkulation auszuweisen).

Zur Information: Die Zertifizierung durch das Österreichische Umweltzeichen (UZ76) sowohl der Produktionsfirma als auch der Produktion selbst ist nicht zwingend vorgesehen. Allerdings ersetzt die Zertifizierung und der daraus erarbeitete Abschlussbericht (Kapitel 5) den Abschlussbericht „Green Report“ des Österreichischen Filminstituts – dieser gilt ebenfalls als Nachweis, neben der erfolgreichen Zertifizierung, für den Green Bonus (ÖFI+)

VERWERTUNG ÖFI+ // KINOSTART

9a.3. Der Zuschuss beträgt 30% der förderfähigen Verleih- und/oder Vertriebsvorkosten. Die Definition förderfähiger Verleih- und/oder Vertriebsvorkosten folgt Pkt. 6a.7.1. (personen­gebundene Leistungen) und Pkt. 6a.7.2. (unternehmensgebundene Leistungen). Zusätzlich kann ein 5%iger Green-Bonus für einen ökologisch nachhaltigen Kinostart beantragt werden. Der Green-Bonus ist Teil der Finanzierung und kann nur gewährt werden, sofern das Vorhaben in seiner Umsetzung den vom Filminstitut vorgegebenen ökologischen Nachhaltigkeitsmaßstäben entspricht.

Hierzu wurde vom Österreichischen Filminstitut um den Grünen Bonus ÖFI+ beantragen zu können ein Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+ entwickelt.

Die Mindeststandards für österreichische Verwertungsförderungen (Kinostart) sind erste grundsätzliche Maßnahmen zur Implementierung nachhaltigen Denkens bei der Umsetzung von Kinostarts. Diese sollen künftig evaluiert und mit den Verleih-Unternehmen weiterentwickelt werden.

Den Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+ finden Sie am Seitenende zum Download.

Green Filming Mehrkosten und Green Bonus Berechnung - ÖFI-KALKULATIONSVORLAGE 2024 verfügbar!

NEWS zur ÖFI-Kalkulationsvorlage:

Der Green Bonus ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Green Filming MEHRKOSTEN. Diese Mehrkosten sind aber in einem gesonderten Beiblatt „Green Filming Mehrkosten“ sowohl für ÖFI als auch für ÖFI+(Green Bonus) in Zusammenarbeit mit den Green Film Consultants im Zuge der Projektbeantragung auszuweisen. Wichtig dabei ist, dass diese Mehrkosten jedenfalls Bestandteil der Hauptkalkulation sind! Anders als im Beiblatt „ILV“, die einen Auszug aller in der Kalkulation enthaltenen bewerteten Eigenleistungen umfassen, sind hier nur die MEHRKOSTEN anzusetzen (z.B. Produktionskoordination 13 Wochen Gesamttätigkeit, 1 Woche davon Mehraufwand aufgrund von Green Filming Aktivitäten, d.h. 1 Woche zur geplanten Wochenpauschale im Beiblatt eingeben; aliquote Lohnnebenkosten berechnen sich automatisch).

Neben fixen Positionen wie zum Beispiel eines*r Green Film Consultant und Green Runner* können zusätzliche Stabsmitglieder über Drop-Down-Listen ausgewählt werden. Wochen und Wochengagen müssen gesondert eingegeben werden, die anteiligen Lohnnebenkosten werden alteilsmäßig automatisch berechnet, sofern sie das Kästchen “Anstellung” aktivieren. Green Film Consultant*, Green Runner* und Zertifizierungskosten UZ76 werden aus der Detailkalkulation entnommen (sie stellen zur Gänze Mehrkosten dar.)

Der Green Bonus berechnet sich automatisch, wenn Sie im Finanzierungsplan die entsprechende Checkbox anklicken. Den Kriterienkatalog zum Green Bonus sowie den verpflichtenden Green Filming Check_ÖFI_ÖFI+ finden Sie als Download am Seitenende.

Die meisten Budgetbereiche in diesem Beiblatt sind frei gestaltet und in Zusammenarbeit mit dem Green Consultant zu budgetieren. Zu inhaltlichen Fragen bezüglich Green Filming wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Nina Hauser oder Herrn Christian Ruthner BSc unter: greenfilming@filminstitut.at

Zertifizierung mit dem Österreichisches Umweltzeichen - Label (Richtlinie UZ76) frei wählbar

Umweltzeichen UZ 76

Seit 2017 ist es in Österreich möglich, eine Filmproduktion mittels Zertifizierung für Green Producing und der Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens durch das Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) auszeichnen zu lassen.

Die Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens

Mit dem Österreichischen Umweltzeichen werden spezifische Filmproduktionen, nicht eine einzelne Produktionsfirma, ausgezeichnet. Dabei müssen die ökologischen Anforderungen entlang der gesamten Herstellungskette einer Filmproduktion erfüllt werden.

Eine Filmproduktion ist wie folgt definiert: die Herstellung von Kino-, Werbe-, Dokumentar- oder Fernsehfilmen, Serien, Shows (wenn der Aspekt des Aufzeichnens im Vordergrund steht) oder Reportagen, die sich in die Phasen Projektentwicklung, Vorproduktion, Dreharbeiten, Postproduktion und Filmverwertung gliedert.

Die Richtlinie beinhaltet für die spezifische Filmproduktion Kriterien in den Bereichen Mobilität und Klimaschutz, Set, Materialien für Bauten, Szenenbild und Requisiten, Kostüm und Maske, Technik, Catering und Unterkünfte. Obwohl die spezifische Filmproduktion ausgezeichnet wird, sind darüber hinaus auch Kriterien festgelegt, die von der Produktionsfirma erfüllt werden müssen. Diese müssen bei der Umweltzeichen Erstprüfung nachgewiesen werden. Die Produktionsfirma muss unter anderem eine/einen Green Producing Beauftragte/n ernennen, sich an eine umweltfreundliche Büroführung halten und ihre Mitarbeiter zur umweltfreundlichen Mobilität motivieren.

Die Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens UZ76 und alle dazugehörigen Informationen finden sie hier: https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/filmproduktion