Herstellung

Die Herstellungsförderung des Österreichischen Filminstituts unterstützt die Produktion von  Kinofilmen aller Genres mit Spielfilmlänge.

Gefördert werden Projekte mit künstlerischem Anspruch und wirtschaftlichem Potenzial, über die Selektion entscheidet eine unabhängige Projektkommission.

Ziel ist die Stärkung des österreichischen Filmschaffens im nationalen und internationalen Kontext. Automatische Fördermechanismen sind die Referenzmittelförderung und die ÖFI+ Förderung.

Gefördert werden abendfüllende österreichische Kinofilme unterschiedlicher Genres mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) bzw. 45 Minuten (Nachwuchsfilme).

Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die eine aktuelle Filmographie vorweisen können.

Zur Antragstellung ist ein herstellungsreifes Drehbuch bzw -konzept, die Liste der Stabs- und der Castmitglieder sowie die detaillierte Kalkulation samt Finanzierungsplan und Angaben zu allen beteiligten Produktionsfirmen vorzulegen. Eine Überschreitungsreserve in Höhe von 5-8% ist einzukalkulieren. Es steht Ihnen eine jährlich angepasste Kalkulationshilfe zur Verfügung. Das Anlagenverzeichnis für die Einreichung finden Sie vorab unten in den weiterführenden Links.

Internationale Koproduktionen und Kofinanzierungen, sind österreichischen Filmen gleichgestellt, sofern diese die Bedingungen der jeweiligen Filmabkommen oder des Europäischen Übereinkommens über Koproduktionen von Kinofilmen erfüllen. Förderbar ist nur der österreichische Anteil an der Koproduktion.  Bei Koproduktionen wird erwartet, dass zusätzlich auch Fördermittel des Koproduktionsfonds des Europarates EURIMAGES eingeplant werden.

Als Nachwuchsfilm gilt die erste und, oder zweite alleinverantwortliche Regiearbeit an einem abendfüllenden Kinofilm.

Bei Erstlingsfilmen müssen die in Anhang B der FÖRDERUNGSRICHTLINIEN 01.01.2023 aufgelisteten Richtsätze für Drehbuch- und Regiegagen um 30% unterschritten werden, wenn Buch und Regie in Personalunion geführt werden, ansonsten jeweils 15%.

Erleichterte Förderungsvoraussetzungen im Rahmen der Referenzfilmförderung (siehe Pkt. 7.5.1. der Förderungsrichtlinien) sind nur für Nachwuchsfilme anwendbar, deren Gesamtherstellungskosten im Rahmen der budgetären Grenzen von Werkstattprojekten gem. §19 KV-Filmschaffende in der jeweils geltenden Fassung liegen.

Ersteinreichenden Produktionsfirmen (ohne Filmographie) steht Mag. Werner Zappe als Betreuer des produzentischen Nachwuchses zur Verfügung.

Zur Aus- und Weiterbildung von Filmschaffenden können rein österreichische Nachwuchsprojekte als Werkstattprojekte eingereicht werden.

Für die Anerkennung als Werkstattprojekt sind neben der Nachwuchs-Regie mindestens zwei Nachwuchskräfte bei Spielfilmen, und eine Nachwuchskraft bei Dokumentarfilmen aus den kreativen Bereichen Kamera, Schnitt, Ton, Kostüm und Maske als Arbeitnehmer*innen zu beschäftigen. Bei programmfüllenden Langfilmen können nur Werkstattprojekte eingereicht werden, deren Gesamtherstellungskosten 1,57 Mio. Euro nicht überschreiten (nähere Details dazu siehe weiter unten zum Download Kollektivertrag Filmberufe 2022 §19 Werkstattprojekte). (Es wird einen KV 2023 geben)

Anträge können ausschließlich über unsere Online-Formulare eingebracht werden. Notwendige Unterlagen finden Sie im Anlageverzeichnis und im Downloadbereich.

Nachreichungen sollen vermieden werden. Sollten dennoch Unterlagen nachgereicht werden, ersuchen wir Sie diese an einreichung@filminstitut.at zu senden.
Geben Sie bitte in der Betreffzeile folgende Information an: Nachreichung: Titel des Projektes oder Förderungsschiene für die eingereicht wurde.

Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauf folgenden Sitzung behandelt. Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung.

Kinderschutz

Kinderschutz ist ein besonderes Anliegen des Österreichischen Filminstituts.
Um die größtmögliche Sicherheit für diese besonders schutzbedürftige und vulnerable Gruppe am Set zu gewährleisten – unabhängig davon, ob die Dreharbeiten im In- oder Ausland stattfinden oder ob es sich um eine Koproduktion handelt – sind einem Förderantrag Unterlagen zum Kinderschutz beizulegen, sofern das Projekt die Beteiligung von Kindern vorsieht.
Eine Beteiligung von Kindern liegt bereits dann vor, wenn ein entsprechendes Casting durchgeführt wird.
Als Kinder gelten gemäß den gesetzlichen Schutzbestimmungen Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Hier geht's zum

Online Antrag Herstellung

Downloads

Kontakt

Für Fragen zur Projektentwicklung, Herstellung und Kalkulation

Projektabteilung

projects@filminstitut.at

Für allgemeine Fragen zur Einreichung

Einreichungen

einreichung@filminstitut.at

Abteilung für Green Filming

Green Filming Abteilung

greenfilming@filminstitut.at

Gender*Diversity*Inclusion: Gender Report, Gender Incentive, Projektabteilung: Projektentwicklung

Birgit Moldaschl, BA

birgit.moldaschl@filminstitut.at
+43 / 1 / 52 69 730 - 411

ÖFI+ Leitung, Projektbetreuung Herstellungen, Kalkulationshilfe

Mag. Werner Zappe

werner.zappe@filminstitut.at
+43 1 526 97 30 - 300

Talents & Training Leitung

Mag. Dominik Tschütscher, MA

dominik.tschuetscher@filminstitut.at
+43 / 1 / 52 69 730 - 414