Gefördert werden abendfüllende österreichische Kinofilme unterschiedlicher Genres mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) bzw. 45 Minuten (Nachwuchsfilme).
Herstellung
Die Herstellungsförderung des Österreichischen Filminstituts unterstützt die Produktion von Kinofilmen aller Genres mit Spielfilmlänge.
Gefördert werden Projekte mit künstlerischem Anspruch und wirtschaftlichem Potenzial, über die Selektion entscheidet eine unabhängige Projektkommission.
Ziel ist die Stärkung des österreichischen Filmschaffens im nationalen und internationalen Kontext. Automatische Fördermechanismen sind die Referenzmittelförderung und die ÖFI+ Förderung.
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Anerkennung von Gemeinschaftsproduktionen (Koproduktionen) vor Drehbeginn gestellt werden müssen.
Hier finden Sie Informationen zu Antragsvoraussetzungen und -frist bei Anerkennung von Koproduktionen beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
Ansprechpartner: Herr Dr. Georg Knoflach, Georg.Knoflach (at) bmwet.gv.at
Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die eine aktuelle Filmographie vorweisen können.
Zur Antragstellung ist ein herstellungsreifes Drehbuch bzw -konzept, die Liste der Stabs- und der Castmitglieder sowie die detaillierte Kalkulation samt Finanzierungsplan und Angaben zu allen beteiligten Produktionsfirmen vorzulegen. Eine Überschreitungsreserve in Höhe von 5-8% ist einzukalkulieren. Es steht Ihnen eine jährlich angepasste Kalkulationshilfe zur Verfügung. Das Anlagenverzeichnis für die Einreichung finden Sie vorab unten in den weiterführenden Links.
Internationale Koproduktionen und Kofinanzierungen, sind österreichischen Filmen gleichgestellt, sofern diese die Bedingungen der jeweiligen Filmabkommen oder des Europäischen Übereinkommens über Koproduktionen von Kinofilmen erfüllen. Förderbar ist nur der österreichische Anteil an der Koproduktion. Bei Koproduktionen wird erwartet, dass zusätzlich auch Fördermittel des Koproduktionsfonds des Europarates EURIMAGES eingeplant werden.
Als Nachwuchsfilm gilt die erste und, oder zweite alleinverantwortliche Regiearbeit an einem abendfüllenden Kinofilm.
Bei Debutfilmen ist von den geltenden Richtsätze für Drehbuch- und Regiegagen (s. Anlage B der FÖRDERUNGSRICHTLINIEN) ein Abschlag von 15% in Abzug zu bringen.
Erleichterte Förderungsvoraussetzungen im Rahmen der Referenzfilmförderung (siehe Pkt. 7.5.1. der Förderungsrichtlinien) sind nur für Nachwuchsfilme anwendbar, deren Gesamtherstellungskosten im Rahmen der budgetären Grenzen von Werkstattprojekten gem. §19 KV-Filmschaffende in der jeweils geltenden Fassung liegen.
Ersteinreichenden Produktionsfirmen (ohne Filmographie) steht Mag. Werner Zappe als Betreuer des produzentischen Nachwuchses zur Verfügung.
Zur Aus- und Weiterbildung von Filmschaffenden können rein österreichische Nachwuchsprojekte als Werkstattprojekte eingereicht werden.
Für die Anerkennung als Werkstattprojekt sind neben der Nachwuchs-Regie mindestens zwei Nachwuchskräfte bei Spielfilmen, und eine Nachwuchskraft bei Dokumentarfilmen aus den kreativen Bereichen Kamera, Schnitt, Ton, Kostüm und Maske als Arbeitnehmer*innen zu beschäftigen. Bei programmfüllenden Langfilmen können nur Werkstattprojekte eingereicht werden, deren Gesamtherstellungskosten 1,57 Mio. Euro nicht überschreiten (nähere Details dazu siehe geltender Kollektivvertrag Filmberufe).
Bei Werkstattprojekten sind für Buch und Regie angemessene Ansätze unter Berücksichtigung des speziellen Gagenniveaus dieser Projekte zu kalkulieren (siehe Richtlinien 6.2.3.)
Nachreichungen sollen vermieden werden. Sollten dennoch Unterlagen nachgereicht werden, ersuchen wir Sie diese an einreichung@filminstitut.at zu senden.
Geben Sie bitte in der Betreffzeile folgende Information an: Nachreichung: Titel des Projektes oder Förderungsschiene für die eingereicht wurde.
Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauf folgenden Sitzung behandelt. Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung.
Alle Informationen zum Thema Green Filming finden sie hier:
FOKUS Green Filming: Green Filming – Österreichisches Filminstitut
Förderinformationen zu Green Filming im ÖFI: Green Filming Förderung – Österreichisches Filminstitut
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Green Filming: Häufig gestellte Fragen -FAQ – Österreichisches Filminstitut
Bei Fragen oder erstmaliger Einreichung ersuchen wir zeitgerecht um Kontaktaufnahme unter folgender Mailadresse: greenfilming@filminstitut.at
Kinderschutz
Das aktuell geltende „KIWOK – Kindeswohlkonzept für die österreichische Filmbranche“ steht auf der Homepage der WKO zur Verfügung.
Hier geht's zum
Online Antrag Herstellung
Weiterführende Links
Downloads
-
Freigabeblatt Herstellung
(pdf, 137 KB)
-
Kalkulationsvorlage Herstellung 2026
(xlsx, 1 MB)
-
Gender-Incentive Stabliste für Spiel- und Dokumentarfilme
(xlsx, 58 KB)
-
Gender-Incentive Stabliste für Animationsfilme
(xlsx, 59 KB)
-
Checkliste zur Abschlussprüfung
(pdf, 61 KB)
-
Antragsformular Film-/Fernseh-Abkommen
(pdf, 532 KB)
-
Antragsvoraussetzungen und -frist bei Anerkennung von Koproduktionen
(pdf, 544 KB)
-
Film/Fernseh-Abkommen
(pdf, 113 KB)
DOWNLOAD: Unterlagen zu Green Filming
Kindeswohlkonzept der WKO
Kontakt
Für Fragen zur Projektentwicklung, Herstellung und Kalkulation
Projektabteilung
projects@filminstitut.at
Für allgemeine Fragen zur Einreichung
Einreichungen
einreichung@filminstitut.at
Abteilung für Green Filming
Green Filming Abteilung
greenfilming@filminstitut.at
ÖFI+ Leitung, Projektabteilung Herstellungen, Kalkulationshilfe
Mag. Werner Zappe
werner.zappe@filminstitut.at+43 1 526 97 30 - 300