Verwertung Festivalteilnahme

Ist ein geförderter Film zu einem Festival eingeladen, kann das Filminstitut die Teilnahme fördern. Prioritär wird die Teilnahme an Festivals der Festivalliste gefördert. Wenn es der Vermarktung des Films dienlich ist, kann auch für die Teilnahme weiterer Festivals eingereicht werden.

Antragsberechtigt ist die*der Hersteller*in.

Die Förderung beträgt bis zu 20.000 EUR und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.

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Online Antrag Verwertung Festivalteilnahme

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Kontakt

Projektabteilung Herstellungen und Verwertungsförderung

Mag.a Claudia Fischer

claudia.fischer@filminstitut.at
+43 / 1 / 52 69 730 - 402