Verwertung Kinostart

Antragsberechtigt ist die*der Verleiher*in oder die*der Hersteller*in.

Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Zusatzbetrag zusammen. Der Grundbetrag liegt bei maximal 40.000 EUR und ist nicht rückzahlbar. Der Zusatzbetrag ist mit 50.000 EUR begrenzt, erfolgsbedingt rückzahlbar und setzt voraus, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe eingebracht wird. Es wird empfohlen, ein detailliertes Marketingkonzept vorzulegen.

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Online Antrag Verwertung Kinostart

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Kontakt

Projektabteilung Herstellungen und Verwertungsförderung

Mag.a Claudia Fischer

claudia.fischer@filminstitut.at
+43 / 1 / 52 69 730 - 402