Das Talent LAB ist in zwei Stufen aufgebaut: Entwicklung und (darauf aufbauend) Herstellung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein knapp einjähriges Curriculum, in dem die teilnehmenden Nachwuchsteams in engem Austausch untereinander ihre Projekte über Workshops, Informationsveranstaltungen und individuellen Mentorings unabhängig entwickeln und für eine professionelle Filmherstellung vorbereiten. Im Talent LAB sollen fünf Projekte in der Entwicklung und voraussichtlich drei davon in der Herstellung gefördert werden. Die Filme, die im Rahmen des Talent LAB entstehen, sollen innerhalb von zwei Jahren fertiggestellt werden können.
Talent LAB
Das Österreichische Filminstitut startete 2024 gemeinsam mit dem Filmfonds Wien ein neues Förderprogramm für den Filmnachwuchs: Talent LAB. Das Talent LAB bietet aufstrebenden Filmteams die Chance, mit klarer Budgetvorgabe (Gesamtherstellungskosten: max. 1,2 Mio EUR für Spielfilme, max. 280.000 EUR für Dokumentarfilme) in einem betreuten Rahmen schneller ihre ersten Kinofilme (erster und zweiter Langfilm für zumindest Buch, Regie, Produktion) zu realisieren. Das Talent LAB soll jährlich ausgeschrieben werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Nachwuchsfilmschaffende mit Erfahrung im Filmbereich. Antragsteller*innen müssen in den jeweiligen Gewerken, in denen sie sich für eine Teilnahme am Talent LAB bewerben, einschlägige Erfahrung mitbringen (nachzuweisen mittels Bio-/Filmografie inkl. Referenzfilm).
Häufig gestellte Fragen
Einreichungen sind voraussichtlich wieder im 2. Quartal 2026 möglich. Die erste Stufe (Entwicklung) mit dem verpflichtenden Curriculum ist zwischen Oktober 2026 und Mai 2027 geplant (Änderungen vorbehalten).
In der ersten Stufe (Entwicklung) beträgt die Förderhöhe pro Projekt 40.000 EUR.
Die Gesamtherstellungskosten dürfen max. 1,2 Mio. EUR für Spielfilme und max. 280.000 EUR für Dokumentarfilme betragen.
Die Finanzierung der Projekte erfolgt ausschließlich durch das Talent LAB. Die Förderung ist nicht kumulierbar mit weiteren Mitteln. Es können keine Referenzmittel eingebracht werden. Talent LAB Projekte dürfen keine internationalen Koproduktionen sein.
Im Rahmen des Programms können auf kleinere Budgets ausgelegte innovative Kinofilme von Nachwuchsfilmschaffenden (erster/zweiter Langfilm) mit einer Mindestlaufzeit von 70 Minuten gefördert werden. Gesamtherstellungskosten: max. 1,2 Mio. EUR für Spielfilme, max. 280.000 EUR für Dokumentarfilme.
Das Förderprogramm richtet sich an Nachwuchsfilmschaffende mit Erfahrung im Filmbereich. Antragsteller*innen müssen in den jeweiligen Gewerken, in denen sie sich für eine Teilnahme am Talent LAB bewerben, einschlägige Erfahrung mitbringen (nachzuweisen mittels Bio-/Filmografie inkl. Referenzfilm).
In der ersten Stufe (Entwicklung) kann der Antrag entweder von einem Team natürlicher Personen (Nachwuchs-Drehbuch, -Regie, -Produktion) oder von einer österreichischen Nachwuchs-Produktionsfirma oder von einer etablierten Produktionsfirma mit Nachwuchs-Producer*in eingebracht werden.
In der zweiten Stufe (Herstellung) kann der Antrag nur von einer österreichischen Nachwuchs-Produktionsfirma oder von einer etablierten Produktionsfirma mit Nachwuchs-Producer*in eingebracht werden. Voraussetzung ist die direkt vorangegangene Absolvierung der ersten Stufe (Entwicklung) im Rahmen des Talent LAB.
Anträge zur ersten Stufe (Entwicklung) können auch ohne Produktionsfirma gestellt werden (siehe „Wer ist antragsberechtigt?“). Nachwuchs-Produzent*innen, die in der ersten Stufe als Teil eines Teams ohne Produktionsfirma einreichen, können zur zweiten Stufe (Herstellung) als für das Projekt verantwortliche*r Producer*in mit einer etablierten Produktionsfirma oder mit eigener Produktionsfirma einreichen.
Nachwuchs-Produzent*innen mit eigener Nachwuchs-Produktionsfirma (erster und zweiter Langfilm) sind für beide Stufen des Talent LAB (Entwicklung und Herstellung) antragsberechtigt.
Etablierte Produzent*innen mit Produktionsfirma (ab dem dritten Langfilm) sind für beide Stufen des Talent LAB (Entwicklung und Herstellung) antragsberechtigt, sofern sie eine*n für das eingereichte Projekt verantwortliche*n Nachwuchs-Producer*in einsetzen.
Immer für Drehbuch und Regie und Produktion (Produzent*in bzw. Producer*in) (ausschließlich mit Nachwuchsfilmschaffenden besetzt) sowie bei
- Spielfilm: für mind. 5 von 12 Positionen in leitender Funktion: Bildgestaltung, Montage, Szenenbild, Kostümbild, Maskenbild, Ton, Sounddesign, Musik, Produktionsleitung, 1. Regieassistenz, Oberbeleuchter*in, Visual Effects Supervisor*in (bei entsprechendem künstlerischen Anteil)
- Dokumentarfilm: für mind. 2 von 4 Positionen in leitender Funktion: Bildgestaltung, Montage, Ton, Sounddesign
Bei Einreichung zur ersten Stufe (Entwicklung) müssen zumindest folgende Positionen feststehen: Drehbuch, Regie, Produktion (Produzent*in bzw. Producer*in). Personalunion ist grundsätzlich möglich, nicht jedoch für alle drei Positionen.
Als Langfilme gezählt werden professionell hergestellte Filme oder serielle Formate* mit einer Laufzeit von mind. 70 Minuten, die nicht im Rahmen einer Ausbildung entstanden. Professionell hergestellte Filme sind jedenfalls Filme, die
- vom Österreichischen Filminstitut in der Herstellung gefördert wurden oder
- von TV-Anstalten, Streaming, usw. beauftragt wurden oder
- von einer Produktionsfirma hergestellt wurden.
*Bei seriellen Formaten wird die Laufzeit der verantworteten Episoden addiert.
Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch verpflichtend, bei dem wir Ihre Einreichung individuell besprechen. Allgemeine Anfragen beantworten wir gerne vorab telefonisch oder auch per E-Mail: talents-training@filminstitut.at
Die Einreichfrist für das zweite Talent LAB endete am Dienstag, 17. Juni 2025 (17 Uhr). Einreichungen sind voraussichtlich wieder im 2. Quartal 2026 möglich.
Für die Einreichung zur ersten Stufe (Entwicklung) ist bei Spielfilmen ein Drehbuch und bei Dokumentarfilmen ein ausführliches Drehkonzept (mind. erste Fassung) erforderlich. Weitere notwendige Unterlagen sind im Merkblatt aufgeführt (siehe Downloads weiter unten).
Die Einreichung zur zweiten Stufe (Herstellung) wird im Zuge des Curriculums erarbeitet.
In der ersten Stufe (Entwicklung) die Projektkommission des Österreichischen Filminstituts. In der zweiten Stufe (Herstellung) die jeweiligen Entscheidungsgremien des Österreichischen Filminstituts sowie des Filmfonds Wien.
In der ersten Stufe (Entwicklung) ist eine Wiedervorlage bei wesentlichen Änderungen einmalig möglich.
Bei Ablehnung in der zweiten Stufe (Herstellung) können Projekte eine herkömmliche Finanzierung anstreben, eine Wiedereinreichung im Rahmen des Talent LAB Programmes ist jedoch ausgeschlossen.
Ja, das ist möglich.
Projekte, die auf Bundesebene oder vom Filmfonds Wien bereits eine Förderung im Bereich der Projektentwicklung oder Herstellung erhalten haben, können jedoch nicht eingereicht werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Nachwuchsfilmschaffende mit Erfahrung im Filmbereich. Filmschaffende dürfen in Ausbildung sein, Talent LAB Projekte dürfen aber nicht gleichzeitig Projekte im Rahmen einer Ausbildung sein (es dürfen keine Ressourcen von Ausbildungsstätten benutzt werden).
- Regisseur*innen können in derselben Funktion nur einmalig am Talent LAB teilnehmen (1. oder 2. Langfilm).
- Drehbuchautor*innen und Produzent*innen/Producer*innen können bis zu zweimal am Talent LAB teilnehmen (1. und 2. Langfilm).
- Die anderen Team-Positionen (siehe oben) können beliebig oft mit derselben Person besetzt, jedoch max. zweimal (1. und 2. Langfilm) als Nachwuchsfilmschaffende angerechnet werden.
Vor der Antragstellung
Anmeldung zum Beratunsgespräch
Weiterführende Links
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Kontakt

Talents & Training, Projektabteilung Stoffentwicklung
Mag. Jakob Widmann
jakob.widmann@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 308

Talents & Training, Projektabteilung Berufliche Weiterbildung
Clara Schreiner, BA
clara.schreiner@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 406

Talents & Training Leitung
Mag. Dominik Tschütscher, MA
dominik.tschuetscher@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 414