Das Talent LAB ist in zwei Stufen aufgebaut: Entwicklung und (darauf aufbauend) Herstellung. Wesentlicher Bestandteil ist dabei ein Curriculum, in dem die teilnehmenden Nachwuchsteams in engem Austausch untereinander ihre Projekte über Workshops, Informationsveranstaltungen und individuellen Mentorings unabhängig entwickeln und für eine professionelle Filmherstellung vorbereiten. Im Talent LAB sollen fünf Projekte in der Entwicklung und mindestens zwei davon in der Herstellung gefördert werden.
Talent LAB
Das Österreichische Filminstitut startete 2024 gemeinsam mit dem Filmfonds Wien ein neues Förderprogramm für den Filmnachwuchs: Talent LAB. Das Talent LAB bietet aufstrebenden Filmteams die Chance, mit klarer Budgetvorgabe (Gesamtherstellungskosten: max. 1,2 Mio EUR für Spielfilme, max. 280.000 EUR für Dokumentarfilme) in einem betreuten Rahmen schneller ihre ersten Kinofilme (erster und zweiter Langfilm für zumindest Buch, Regie, Produktion) zu realisieren. Das Talent LAB wird jährlich ausgeschrieben.
Das Förderprogramm richtet sich an Nachwuchsfilmschaffende mit Erfahrung im Filmbereich. Antragsteller*innen müssen in den jeweiligen Gewerken, in denen sie sich für eine Teilnahme am Talent LAB bewerben, einschlägige Erfahrung mitbringen (nachzuweisen mittels Bio-/Filmografie inkl. Referenzfilm).
Im Talent LAB durchlaufen fünf Projekte in der 1. Stufe (Entwicklung) ein rund 7-monatiges Curriculum. Nach der Einreichfrist für Herstellung entscheiden die Gremien der beiden LAB-Finanzierungspartner*innen, Filminstitut und Filmfonds Wien, welche Projekte in der 2. Stufe (Herstellung) gefördert werden.
Wir freuen uns, dass im Curriculum die Themen Green Filming & Funding in enger Kooperation zwischen dem ÖFI Green Filming Department und Evergreen Prisma – Kompetenzzentrum für nachhaltiges Filmschaffen vermittelt werden. Evergreen Prisma ermöglicht darüber hinaus die Begleitung der fünf Filmprojekte durch professionelle Green Film Consultants Austria.
Die Drehbuchklausur United Writers Workshop findet in Kooperation mit dem Drehbuchforum Wien statt. Wir danken auch der Satel Privatstiftung für die freundliche Zur-Verfügung-Stellung von Räumlichkeiten für die Workshops.
Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch verpflichtend, bei dem wir Ihre Einreichung individuell besprechen. Allgemeine Anfragen beantworten wir gerne vorab telefonisch oder auch per E-Mail: talents-training@filminstitut.at
Beratungsgespräche müssen bis spätestens 20. Mai 2026 angefragt werden. Bitte benutzen Sie dazu das Anfrage-Formular.
Die Einreichfrist (für das Hochladen aller Dokumente) endet am Dienstag, 16. Juni 2026 (17 Uhr).
Häufig gestellte Fragen
Die erste Stufe (Entwicklung) mit dem verpflichtenden Curriculum ist zwischen Oktober 2026 und Mai 2027 geplant (Änderungen vorbehalten). Das Curriculum wird voraussichtlich im Sommer 2026 veröffentlicht.
Als Beispiel siehe „Curriculum 2025“ weiter unten unter „Downloads“.
In der ersten Stufe (Entwicklung) beträgt die Förderhöhe pro Projekt 40.000 EUR.
Die Gesamtherstellungskosten dürfen max. 1,2 Mio. EUR für Spielfilme und max. 280.000 EUR für Dokumentarfilme betragen.
Die Finanzierung der Projekte erfolgt ausschließlich durch das Talent LAB. Die Förderung ist nicht kumulierbar mit weiteren Mitteln. Es können keine Referenzmittel eingebracht werden. Talent LAB Projekte dürfen keine internationalen Koproduktionen sein.
Im Rahmen des Programms können auf kleinere Budgets ausgelegte innovative Kinofilme von Nachwuchsfilmschaffenden (erster/zweiter Langfilm) mit einer Mindestlaufzeit von 70 Minuten gefördert werden. Gesamtherstellungskosten: max. 1,2 Mio. EUR für Spielfilme, max. 280.000 EUR für Dokumentarfilme.
Das Förderprogramm richtet sich an Nachwuchsfilmschaffende mit Erfahrung im Filmbereich. Antragsteller*innen müssen in den jeweiligen Gewerken, in denen sie sich für eine Teilnahme am Talent LAB bewerben, einschlägige Erfahrung mitbringen (nachzuweisen mittels Bio-/Filmografie inkl. Referenzfilm).
In der ersten Stufe (Entwicklung) kann der Antrag entweder von einem Team natürlicher Personen (Nachwuchs-Drehbuch, -Regie, -Produktion) oder von einer österreichischen Nachwuchs-Produktionsfirma oder von einer etablierten Produktionsfirma mit Nachwuchs-Producer*in eingebracht werden.
In der zweiten Stufe (Herstellung) kann der Antrag nur von einer österreichischen Nachwuchs-Produktionsfirma oder von einer etablierten Produktionsfirma mit Nachwuchs-Producer*in eingebracht werden. Voraussetzung ist die direkt vorangegangene Absolvierung der ersten Stufe (Entwicklung) im Rahmen des Talent LAB.
Anträge zur ersten Stufe (Entwicklung) können auch ohne Produktionsfirma gestellt werden (siehe „Wer ist antragsberechtigt?“). Nachwuchs-Produzent*innen, die in der ersten Stufe als Teil eines Teams ohne Produktionsfirma einreichen, können zur zweiten Stufe (Herstellung) als für das Projekt verantwortliche*r Producer*in mit einer etablierten Produktionsfirma oder mit eigener Produktionsfirma einreichen.
Nachwuchs-Produzent*innen mit eigener Nachwuchs-Produktionsfirma (erster und zweiter Langfilm) sind für beide Stufen des Talent LAB (Entwicklung und Herstellung) antragsberechtigt.
Etablierte Produzent*innen mit Produktionsfirma (ab dem dritten Langfilm) sind für beide Stufen des Talent LAB (Entwicklung und Herstellung) antragsberechtigt, sofern sie eine*n für das eingereichte Projekt verantwortliche*n Nachwuchs-Producer*in einsetzen.
Immer für Drehbuch und Regie und Produktion (Produzent*in bzw. Producer*in) (ausschließlich mit Nachwuchsfilmschaffenden besetzt) sowie bei
- Spielfilm: für mind. 5 von 12 Positionen in leitender Funktion: Bildgestaltung, Montage, Szenenbild, Kostümbild, Maskenbild, Ton, Sounddesign, Musik, Produktionsleitung, 1. Regieassistenz, Oberbeleuchter*in, Visual Effects Supervisor*in (bei entsprechendem künstlerischen Anteil)
- Dokumentarfilm: für mind. 2 von 4 Positionen in leitender Funktion: Bildgestaltung, Montage, Ton, Sounddesign
In begründeten Fällen – und ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der Förderstelle – kann in diesen Zusatz-Positionen der erste Dokumentarfilm einer Person, die bisher ausschließlich fiktionale Spielfilme verantwortet hat, ebenso wie der erste fiktionale Spielfilm einer Person, die bisher ausschließlich dokumentarische Langfilme verantwortet hat, als Nachwuchsposition gezählt werden.
Beispiel: Eine Person hat als Kameraperson bereits 2 Dokumentarfilme gemacht und macht danach den 1. Spielfilm im Talent LAB, dann kann die Kameraperson in Absprache als Nachwuchsposition angerechnet werden.
Bei Einreichung zur ersten Stufe (Entwicklung) müssen zumindest folgende Positionen feststehen: Drehbuch, Regie, Produktion (Produzent*in bzw. Producer*in). Personalunion ist grundsätzlich möglich, nicht jedoch für alle drei Positionen. Bei Spielfilmen ist zudem keine Personalunion von Regie und Produktion möglich.
Als Langfilme gezählt werden professionell hergestellte Filme oder serielle Formate* mit einer Laufzeit von mind. 70 Minuten, die nicht im Rahmen einer Ausbildung entstanden. Professionell hergestellte Filme sind jedenfalls Filme, die
- vom Österreichischen Filminstitut in der Herstellung gefördert wurden oder
- von TV-Anstalten, Streaming, usw. beauftragt wurden oder
- von einer Produktionsfirma hergestellt wurden.
*Bei seriellen Formaten wird die Laufzeit der verantworteten Episoden addiert.
Der Zeitpunkt, ab dem Nachwuchspositionen gezählt werden, ist in allen Positionen und in beiden Stufen (1. Stufe Entwicklung, 2. Stufe Herstellung) die Vertragserstellung – mit Ausnahme der Buch-Position: Hier zählt die Vertragserstellung der 1. Stufe, der Nachwuchs-Credit gilt dann auch für die 2. Stufe.
Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch verpflichtend, bei dem wir Ihre Einreichung individuell besprechen. Allgemeine Anfragen beantworten wir gerne vorab telefonisch oder auch per E-Mail: talents-training@filminstitut.at
Beratungsgespräche müssen bis spätestens 20. Mai 2026 angefragt werden.
Die Einreichfrist (für das Hochladen aller Dokumente) endet am Dienstag, 16. Juni 2026 (17 Uhr).
Für die Einreichung zur ersten Stufe (Entwicklung) ist bei Spielfilmen ein Drehbuch und bei Dokumentarfilmen ein ausführliches Drehkonzept (mind. erste Fassung) erforderlich. Weitere notwendige Unterlagen sind im Merkblatt aufgeführt (siehe Downloads weiter unten).
Die Einreichung zur zweiten Stufe (Herstellung) wird im Zuge des Curriculums erarbeitet.
In der ersten Stufe (Entwicklung) die Projektkommission des Österreichischen Filminstituts. In der zweiten Stufe (Herstellung) die jeweiligen Entscheidungsgremien des Österreichischen Filminstituts sowie des Filmfonds Wien.
In der ersten Stufe (Entwicklung) ist eine Wiedervorlage bei wesentlichen Änderungen einmalig möglich.
Bei Ablehnung in der zweiten Stufe (Herstellung) können Projekte eine herkömmliche Finanzierung anstreben, eine Wiedereinreichung im Rahmen des Talent LAB Programmes ist jedoch ausgeschlossen.
Ja, das ist möglich.
Projekte, die auf Bundesebene oder vom Filmfonds Wien bereits eine Förderung im Bereich der Projektentwicklung oder Herstellung erhalten haben (ausgenommen Projektentwicklungsförderung durch das BMWKMS), können jedoch nicht eingereicht werden.
Vorförderungen von Seiten BMWKMS (Stoffentwicklung, Projektentwicklung) müssen im Falle einer Talent-LAB-Herstellungszusage nach BMWKMS-Förderrichtlinie („Mehrfachförderung“) zurückbezahlt werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Nachwuchsfilmschaffende mit Erfahrung im Filmbereich. Filmschaffende dürfen in Ausbildung sein, Talent LAB Projekte dürfen aber nicht gleichzeitig Projekte im Rahmen einer Ausbildung sein (es dürfen keine Ressourcen von Ausbildungsstätten benutzt werden).
- Regisseur*innen können in derselben Funktion nur einmalig am Talent LAB teilnehmen (1. oder 2. Langfilm).
- Drehbuchautor*innen und Produzent*innen/Producer*innen können bis zu zweimal am Talent LAB teilnehmen (1. und 2. Langfilm).
- Die anderen Team-Positionen (siehe oben) können beliebig oft mit derselben Person besetzt, jedoch max. zweimal (1. und 2. Langfilm) als Nachwuchsfilmschaffende angerechnet werden.
Talent LAB Projekte können, aber müssen nicht „Werkstattprojekte“ sein. Eine Anerkennung als „Werkstattprojekt“ muss im Zuge der Herstellungseinreichung bei den Sozialpartner*innen beantragt werden.
Einreichungen für das folgende Talent LAB sind voraussichtlich wieder im 2. Quartal 2027 möglich. Die erste Stufe (Entwicklung) mit dem verpflichtenden Curriculum ist zwischen Oktober 2027 und Mai 2028 geplant (Änderungen vorbehalten).
Vor der Antragstellung
Anmeldung zum Beratunsgespräch
Weiterführende Links
Downloads
Kontakt
Talents & Training, Projektabteilung Stoffentwicklung
Mag. Jakob Widmann
jakob.widmann@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 308
Talents & Training, Projektabteilung Berufliche Weiterbildung
Clara Schreiner, BA
clara.schreiner@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 406
Talents & Training Leitung
Mag. Dominik Tschütscher, MA
dominik.tschuetscher@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 414