Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die steuerlich relevanten Kosten in Österreich (personen- und unternehmensgebundene Ausgaben)
Die Basisförderung beträgt 30%, zusätzlich kann ein Green Filming Bonus von 5% gewährt werden. Im Rahmen von Gender Gap Financing können € 25.000,00 beantragt werden. Voraussetzungen sind in hier nachzulesen.
ÖFI+ Herstellung
ÖFI+ ist die automatische Förderschiene für Herstellung und Verwertung von Kinofilmen in Österreich.
AKTUELLES ZU ÖFI+
Aufgrund der aktuellen budgetären Situation sind bis auf Weiteres keine Einreichungen für die ÖFI+ Standortförderung im Bereich Herstellung möglich.
Hier geht's zum
Online Antrag ÖFI+ Herstellung
Häufig gestellte Fragen
Anträge im Rahmen von ÖFI+ sind an keine Einreichtermine gebunden, können aber frühestens 6 Monate vor Drehbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor Drehbeginn eingebracht werden.
Alle Informationen zum Thema Green Filming und zur Beantragung des Green Bonus finden sie weiter unten bei den weiterführenden Links.
Bei Fragen oder erstmaliger Einreichung ersuchen wir zeitgerecht um Kontaktaufnahme unter folgender Mailadresse: greenfilming@filminstitut.at
Ab dem Budgetjahr 2026 können nur Projekte eingereicht werden, die über eine aufrechte Herstellungszusage des BMWKMS – Abteilung Film oder eine Zusage des Talent LAB (ÖFI und FFW) verfügen.
Die Mindestausgaben in Österreich müssen für Spielfilme 150.000€ und für Dokumentarfilme 80.000€ betragen.
Antragsberechtigt sind qualifizierte, von Mediendienst-Anbieter*innen unabhängige Produktionsfirmen. Die Qualifikation richtet sich nach der Erfahrung der Antragsteller*in in der Kinofilmproduktion (Referenzen) und ist nach Umfang und Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen.
– Der ÖFI+ Basisbetrag beträgt 30% der förderfähigen Herstellungskosten.
– Zusätzlich kann ein 5%iger Green Bonus für ökologisch nachhaltiges Produzieren gemäß den diesbezüglichen Vorgaben des Österreichischen Filminstituts beantragt werden. Alle Informationen zum Thema Green Filming und zur Beantragung des Green Bonus finden sie nachstehend bei den weiterführenden Links.
– Sofern das Filmprojekt einen in Anhang F der Richtlinien definierten Zielwert an weiblichen Beschäftigten erreicht, kann darüber hinaus ein Pauschalbetrag von 25.000 € beantragt werden (Gender Gap Financing)
Die Auszahlung der Fördermittel setzt die Errichtung eines Fördervertrags voraus.
- Die Vertragserrichtung erfordert den Nachweis der geschlossenen Finanzierung.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt unter Berücksichtigung des Projektfortschritts sowie des nachgewiesenen Finanzbedarfs in fünf Teilbeträgen:
- 30% nach Vertragsabschluss,
- 25% nach Drehbeginn,
- 20% nach Drehende,
- 10% nach Rohschnittvorführung und
- 15% nach erfolgter Abschlussprüfung.
Der Nachweis des Projektfortschritts ist anhand geeigneter Unterlagen, insbesondere Kostenstand und Cashflow, Dispositionen und Tagesberichte laufend nachzuweisen.
Weiterführende Links
Downloads
Kontakt
ÖFI+ Leitung, Projektbetreuung Herstellungen, Kalkulationshilfe
Mag. Werner Zappe
werner.zappe@filminstitut.at+43 1 526 97 30 - 300
ÖFI+ Projektbetreuung Herstellungen
Petra Koller
petra.koller@filminstitut.at+43 1 526 97 30 - 309
ÖFI+ Verwertungen, Projektbetreuung Herstellungen
Eric Grünsteidl, BA, BA
eric.gruensteidl@filminstitut.at+43 1 526 97 30 - 312
Derzeit in Karenz bis 30.06.2026 (ÖFI+ Projektbetreuung Herstellungen)
Michael Peterseil, BA
ÖFI und ÖFI+ Abschlussprüfungen
Mag.a Sabine Gruber
sabine.gruber@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 304