Hier finden sie nach Themenbereichen Fakten und oft gestellte Fragen zu den Regelungen des Österreichischen Filminstituts hinsichtlich Green Filming.

Bei ALLEN Unsicherheiten oder Fragen die über die FAQs hinaus gehen ersuchen wir um Kontaktaufnahme!

greenfilming@filminstitut.at

Bitte beachten Sie, dass es zwei Seiten zu Green Filming gibt:

Die FOKUS-Seite bündelt allgemeine Informationen, News, Kooperationen und die Übersicht der Tätigkeiten und umgesetzten Projekte:

FOKUS Green Filming: Green Filming – Österreichisches Filminstitut

Die FÖRDERUNGS-Seite bündelt alle Informationen hinsichtlich Regelungen und Unterlagen zum Download:

Förderinformationen zu Green Filming im ÖFI: Green Filming Förderung – Österreichisches Filminstitut

Herzlichen Dank,
Das Green Filming Department

Green Filming im ÖFI - Allgemeine Themen

Ja. Die Regelungen sind nach genau definierten Vorgaben  verpflichtend für ALLE geförderte Herstellungen sowohl in der selektiven Förderung als auch im Rahmen des automatischen Förderprogramms ÖFI+ einzuhalten. Unabhängig davon ob ein Green Bonus beantragt wird oder nicht.

Mit der Richtlinienergänzung 6.1.7 des Österreichischen Filminstituts sind klare und verpflichtende Regelungen seit 2021 fest verankert. Diese haben sich über die letzten Jahre stätig weiterentwickelt.

Die Weiterentwicklung der letzten 6 Jahre hat die Transformation in der Umsetzung gemeinsam mit der Filmbranche stattgefunden und wurde fest in die Praxis verankert.

Weitere Informationen finden sie hier:

Förderinformationen zu Green Filming im ÖFI: Green Filming Förderung – Österreichisches Filminstitut

  • Selektiv geförderte Projektentwicklungen
  • Selektiv geförderte Herstellungen (Spielfilme, Dokumentationen und Animationsfilme) inkl.  Referenzmittelförderungen.
  • Geförderte Herstellungen die über das automatische Förderprogramm ÖFI+ finanziert oder mitfinaziert werden.
  • Für Kinostarts (Verwertungsförderung) ÖFI+.

Hier finden sie alle relevanten Informationen zu Green Filming:

FOKUS Green Filming: Green Filming – Österreichisches Filminstitut

Förderinformationen zu Green Filming im ÖFI: Green Filming Förderung – Österreichisches Filminstitut

Alle allgemeinen Informationen, Kooperationen und News finden auf unserer FOKUS Seite zu Green Filming:

FOKUS Green Filming: Green Filming – Österreichisches Filminstitut

Auf der FOKUS Seite zu Green Filming finden sie alle Informationen zu unseren Tätigkeiten, News, Kooperationen und weiterführenden Links:

FOKUS Green Filming: Green Filming – Österreichisches Filminstitut

Unterlagen zu Green Filming für die Einreichung eines Projekts

Automatisches Förderprogramm ÖFI+: Informationen zum Green Bonus

Der Green Bonus kann im Rahmen der Beantragung der automatischen Förderung für Herstellungen ÖFI+ als Finanzierungsbaustein von 5% mitbeantragt werden.

Es ist kein zusätzlicher BONUS oder als Incentive für das nächste Projekt zu verstehen.

Die 5% der Finanzierung (Green Bonus) werden bis zum Abschluss des Projektes und spätestens bis zur Prüfung des verpflichtenden Abschlussberichtes „Final Green Report“ einbehalten.

Vorbehaltlich einer positiven Prüfung des Abschlussberichts „Final Green Report“ mit mindestens 22 von 26 erfüllten und geprüften MUSS-Kriterien wird der Green Bonus freigegeben.

Kann die festgelegte Mindestanzahl von MUSS-Kriterien nicht erfüllt werden, wird der Green Bonus von 5% nicht ausbezahlt.

Nein. Die Beantragung des Green Bonus ist nicht verpflichtend.

Nein. Den Green Bonus gibt es nur bei Beantragung der automatischen Förderung ÖFI+.

Alle Informationen dazu finden sie hier:

Förderinformationen zu Green Filming im ÖFI: Green Filming Förderung – Österreichisches Filminstitut

Wir ersuchen um zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Green Filming Department: greenfilming@filminstitut.at

Sofern nach der Förderung des BMWKMS eine selektive und/oder die automatische Förderung ÖFI+ inkl. Green Bonus beantragt wird, sind die Regelungen des Österreichischen Filminstituts hinsichtlich Green Filming anzuwenden.

Alle Informationen dazu finden sie hier:

Förderinformationen zu Green Filming im ÖFI: Green Filming Förderung – Österreichisches Filminstitut

Wir ersuchen um zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Green Filming Department: greenfilming@filminstitut.at

Kriterien und Green Filming Check

Derzeit:

  • Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+ (Spielfilm und Dokumentation)
  • Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+ für ANIMATION
  • Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+

FOKUS Green Filming: Green Filming – Österreichisches Filminstitut

Förderinformationen zu Green Filming im ÖFI: Green Filming Förderung – Österreichisches Filminstitut

 

Der Green Filming Check ist eine Übersicht zum jeweiligen Kriterienkatalog für Herstellungsprojekte.

Dieser muss bei Einreichung abgegeben und bis zum Vertrag finalisiert werden. Der Green Filming Check bildet die Ausgangsbasis der praktischen Umsetzung und ist Anlage des Förderungsvertrags.

Dieser muss bei allen Herstellungsprojekten die nach dem Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmprojekte ÖFI und ÖFI+ umsetzen abgegeben werden.

Nicht zutreffend bezeichnet Kriterien die für das vorliegende Projekt nicht zutreffen.

Beispielsweise sind bei Dokumentarfilmen viele der Kriterien oft nicht zutreffend wie zum Beispiel die Nutzung von Generatoren oder einem beauftragtes externes Catering.

Diese Kriterien werden in der Planung als Nicht zutreffend angekreuzt, aber dennoch in der Gesamtbewertung der Punkte mitgezählt um auch diesen Projekten die Möglichkeit zu geben, die volle Punktezahl zu erreichen.

Um ein Projekt zertifizieren zu lassen und Lizenznehmerin des Österreichischen Umweltzeichens zu werden, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen unter www.umweltzeichen.at

Eine Zertifizierung ist bei geförderten Projekten nicht verpflichtend und für den*die Förderungsnehmer*in frei wählbar. Bis zum Vertrag ist die Entscheidung zu treffen ob nach den Kriterien des Österreichischen Filminstituts umgesetzt werden soll oder ob eine Zertifizierung auf Grundlage der Richtlinie UZ76 angestrebt wird.

Alle damit verbundenen Regelungen und Nachweisverpflichtungen sind im Fördervertrag geregelt.

Abschlussbericht "Final Green Report" & Zwischenbericht

Die Nachweise pro Kriterium sind im jeweiligen Kriterienkatalog zu finden.

Die Kriterienkataloge finden sie in der ZIP-Datei als Download hier:

Förderinformationen zu Green Filming im ÖFI: Green Filming Förderung – Österreichisches Filminstitut

Der Zwischenbericht für Herstellungsprojekte kann bereits ab Drehende abgegeben werden. Dieser bietet die Möglichkeit zur Freigabe für den Passus in den Credits des vorliegenden Projektes.

Ohne Prüfung des Zwischenberichts ist eine Nennung in den Credits nicht möglich und kann nicht freigegeben werden.

Fällt der Zwischenbericht in der Prüfung negativ aus, können alle fehlenden Unterlagen bis zum Abschlussbericht nachgereicht werden. In diesem Fall kann der Passus in den Credits nicht freigegeben werden.

Hier ersucht das Green Filming Department um ZEITGERECHTE Kontaktaufnahme und Abgabe.

Bei zu kurzfristigen Abgaben oder Deadlines bemühen wir uns um Priorisierung des Projektes. Bei hohem Arbeitsaufkommen oder Abwesenheiten kann nicht garantiert werden, dass die Prüfung zeitgerecht durchgeführt werden kann. 

Für den Zwischenbericht kann bereits die Vorlage für den Abschlussbericht berücksichtigt werden.

Dieser stellt die Basis für den Abschlussbericht dar und erarbeitet die Unterlagen bereits so, dass diese prüfbar sind.

Der Zwischenbericht ist ausschließlich dann abzugeben, wenn eine Berücksichtigung in den Credits erfolgen soll. Ohne Prüfung ist die Freigabe für die Credits nicht möglich.

Wir ersuchen hier zu berücksichtigen, dass der Zwischenbericht NICHT als „Vorabbericht“ oder „Informationsbericht“ gilt. Wir ersuchen auch davon Abstand zu nehmen einen „Zwischenbericht“ abzugeben der nicht alle Unterlagen enthält, nur um zu sehen wie weit man selbst damit ist. Dafür hat das Green Filming Department keine Kapazitäten.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an das Green Filming Department unter: greenfilming@filminstitut.at

Green Filming Mehrkosten

Prüfung der Projekte

In Zusammenarbeit mit dem*der jeweiligen Projektbetreuer*in aus der Projektabteilung wird das Projekt von der Einreichung bis zur Abrechnung betreut.

Hinsichtlich Green Filming wird das Projekt ab der Einreichung bis zum Vertrag vom Green Filming Department geprüft. Dabei werden die Einreichungsunterlagen und der Green Filming Check geprüft. Eventuelle Rückfragen oder fehlende Unterlagen werden vom jeweiligen Projektbetreuer nachgefordert.

Der Zwischenbericht und der Abschlussbericht wird vom Green Filming Department in einem detaillierten Auditing geprüft.

Das Prüfungsergebnis wird der Produktion mit einem offiziellen Mail mitgeteilt.

Der Abschlussbericht des Green Filming Departments fließt als Anlage in den offiziellen Gesamtabschlussbericht des Projektes nach Abrechnung und Abschluss des Projektes ein.

Drehen im Ausland und Regelungen für Ko-Produktionen

Bei Fragen wenden sie sich bitte an das Green Filming Department unter: greenfilming@filminstitut.at

Alle dafür benötigten Informationen finden sie unter REGELUNGEN für nationale und internationale KO-PRODUKTIONEN hier:

Förderinformationen zu Green Filming im ÖFI: Green Filming Förderung – Österreichisches Filminstitut

Ja. Die Kriterien und Regelungen sind auch im Ausland einzuhalten und nachzuweisen.

Hinsichtlich offener Fragen zu länderübergreifenden Abstimmungen und der Vorgehensweise bei Drehs im Ausland wenden sie sich bitte zeitgerecht an das Green Filming Department unter: greenfilming@filminstitut.at

Das EVERGREEN PRISMA – Kompetenzzentrum für Green Filming Europa bietet umfangreiche Informationen zum Nachlesen.

Das EVERGREEN PRISMA beinhaltet auch eine MAP OF GREEN INCENTIVES seit 2020.

Evergreen Prisma – Kompetenzzentrum für Green Filming Europe, eingerichtet von der Lower Austrian Film Commission (LAFC)

EVERGREEN PRISMA – MAPS OF GREEN INCENTIVES

Das EVERGREEN PRISMA ist seit 2019 enge*r Kooperationspartner*in des Österreichischen Filminstituts.

https://filminstitut.at/green-filming/evergreen-prisma

https://www.evergreenprisma.eu

Green Film Consultant* (GFC)

Projektentwicklung: In der Projektentwicklung wird lt. RL der Österreichischen Filminstituts empfohlen einen Green Film Consultant* zuzuziehen, dieser muss in der Projektkalkulation berücksichtigt werden.

Herstellung: In der Herstellung ist ein Green Film Consultant* verpflichtend.

Die Aufgabe des Green Film Consultants ist die Vorbereitung, Durchführung und das Reporting des vorliegenden Projektes nach den Regelungen des Österreichischen Filminstituts. Ab Vertrag ist hinsichtlich einer personellen Änderung folgender Punkt zu beachten:

Siehe hier die Antwort auf die Frage (weiter unten):  „Ist ein Green Film Consultant in die Stabliste aufzunehmen?“

Ja. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese*r mit den Gegebenheiten des jeweiligen Landes vertraut sein muss.

Bei Ko-produktionen ist zumindest ein Green Film Consultant* mit entsprechender nachgewiesener und anerkannter Ausbildung zuzuziehen. (Siehe auch: „Welche Ausbildungen der Green Film Consultants* sind anerkannt?“)

Nach derzeitigem Stand wird oft in jedem der Ko-Produktionsländer ein*e GFC für das jeweilige Land eingesetzt. Besonders bei Ko-produktion Ö-D oder Ö-Südtirol. Dies ist nicht zwingend nötig sofern der*die Green Film Consultant mit den Gegebenheiten und Regelungen in Österreich vertraut ist und dem nachkommen kann.

In der Kinofilmförderung und in Abstimmung mit dem Österreichischen Filminstitut, dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport und mit der Film und Fernsehanstalt FFA in Deutschland sind folgende Ausbildungen zum Green Film Consultant* anerkannt:

Österreich:
Evergreen Prisma Academy: Green Film Consultant*:
https://www.evergreenprisma.eu

Deutschland:
IHK München und Oberbayern: Green Consultant* Film & TV IHK
https://www.ihk-akademie-muenchen.de/csr-nachhaltigkeit/green-consultant-film-tv/

Hochschule der Medien Stuttgart: Green Consultant*
https://www.zertifikat-green-consulting.de/Schweiz:

HSLU-Hochschule Luzern: Green Consultant*
https://www.hslu.ch/de-ch/design-film-kunst/weiterbildung/kurse-seminare/green-consultant/

Nach Antrag und Übereinkunft mit dem Verband der Green Film Consultants* Austria ist derzeit eine max. Tagesgage von € € 600.- anerkannt und förderungsfähig.

Ja. Der Green Film Consultant ist als Stabstelle in die Stabliste aufzunehmen.

Ab Vertrag ist dieser verpflichtend im Projekt zu berücksichtigen und einzubinden. Dies ist durch eine schriftliche Vereinbarung nachzuweisen.

Änderungen dahingehend sind nur in Ausnahmefällen nach Vertrag möglich und sind demnach schriftlich an die Projektbetreuer zu kommunizieren. Hier gelten die Regelungen die im Förderungsvertag unter Punkt 11.2. festgehalten werden, gleich wie für alle anderen Stabstellen:

11.2 Ergeben sich während der Herstellung des vertragsgegenständlichen Films wesentliche Veränderungen an dem Vertragsabschluss zugrunde gelegten Voraussetzungen, insbesondere an inhaltbeschriebenen Unterlagen (Drehbuch/Drehkonzept), Stab (sowohl in personeller als auch arbeitsrechtlicher Hinsicht), Besetzung, bewerteten Eigenleistungen (ILVs) und Finanzierung, sowie Ereignisse, welche die Durchführung des geförderten Films verzögern oder unmöglich machen oder eine Abänderung gegenüber dem vereinbarten Förderzweck oder über vereinbare Auflagen oder Bedingungen bedeuten beziehungsweise erfordern, hat der*die Förderempfänger*in diese dem Filminstitut unverzüglich schriftlich anzuzeigen (siehe auch Punkt. „Nebenabreden“).

Grundsätzlich ja, sofern die bezahlte Tätigkeit als Green Film Consultant* inklusive dem verpflichtenden Reporting im Focus steht und die Qualität dieser Arbeit nicht gefährdet.Das Österreichische Filminstitut ersucht allerdings darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Tätigkeiten übernommen werden, die dem Berufsbild und der Ausbildung des*der Green Film Consultant nicht entsprechen, wie zum Beispiel die Rolle der „Set-Vertrauensperson“ außer es liegt eine konkrete Ausbildung dafür vor. Dies ist transparent bei Förderungseinreichung an die Förderung zu kommunizieren.

CO2eq-Bilanzierung

 Evergreen Prisma, AUT: https://evergreenprisma.greenshooting.at/

Green Shooting, GER: https://go.greenshooting.de/de_DE/

Green Shooting, CH: https://www.green-shooting.ch/de_DE/

Green Shooting, IT: https://idm.greenshooting.eu/de_DE/

Hierbei ist zu beachten, dass in den verschiedenen Rechnern länderspezifische Faktoren hinterlegt sind und dahingehend je nach Drehplanung in den oben genannten Ländern diese Faktoren zu berücksichtigen sind. Drehteile können entweder in verschiedenen Rechnern abgebildet werden oder als extern ermittele Emissionen in den hauspsächlich benutzen Rechner eingepflegt werden. Die Quelle ist anzugeben.

Ja. Nach Abschluss der Produktion in der Herstellung muss eine GESAMT CO2eq-IST-Bilanz UND die Detailauszüge aus dem CO2eq-Rechner vorgelegt werden.

Die Erfassung der Daten muss mit Hilfe des filmspezifischen CO2eq-Rechners durchgeführt werden.

Für Drehtage in Österreich, Deutschland, Südtirol oder der Schweiz ist der filmspezifische CO2eq-Rechner von KlimAktiv zu verwenden um einheitliche und vergleichbare Daten zu erzielen. 

Die CO2eq-IST-Bilanz ist die tatsächliche Bilanz nach Abschluss der Produktion inklusive der Postproduktion. Hierbei ist zu beachten, dass das gesamte Projekt abgebildet werden muss.

 

In der Bilanzierung ist das GESAMTE Projekt abzubilden. Wie bei der Berücksichtigung der Kriterien und Umsetzung für das gesamte Projekt ist auch die Bilanzierung für das gesamte Projekt zu erstellen.

Extern ermittele Emissionen sind Emissionen die in den jeweilig, verwendeten filmspezifischen Co2eq-Rechner eingearbeitet werden, die auf einer externen Berechnung oder externen Werten basieren. Dies sollten ermittele Emissionen aus einem der oben genannten CO2eq-Rechner sein, oder länderspezifisch ermittele Emissionen in Ländern die keinen filmspezifischen Rechner anbieten. Hierbei ist die Quelle im Rechner zu vermerken.

Beispiel: Strom

https://app.electricitymaps.com/map/72h/hourly

Hier kann man in den einzelnen Ländern die Emissionen herauslesen. Diese können anhand des entstandenen Verbrauchs mit Vermerk des Datums in den Rechner als extern ermittele Emissionen eingearbeitet werden. Dies ist zum Beispiel dann zu beachten, wenn in Ländern gedreht wird die keinen filmspezifischen Rechner anbieten.