Die Förderung richtet sich an ausgebildete Mitarbeiter*innen im Filmwesen (künstlerisch, technisch und kaufmännisch). Gefördert wird die filmberufliche Fortbildung durch nicht rückzahlbare (von der Einkommensteuer befreite) Zuschüsse.
Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der*des Förderungswerber*in. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen. Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Fortbildungen im Bereich TV/Serie und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind damit ausgeschlossen.
Die*der Förderungswerber*in muss ihren*seinen ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Inland haben.
Antragsberechtigt sind nur jene Förderansuchen, die vor Beginn der Maßnahme/Teilnahme eingebracht wurden.