Der Antrag wird von einer österreichischen Produktionsfirma gestellt. Es kann Förderung bis zu einer Höhe von 15.000 EUR gewährt werden.Für die Kalkulation steht Ihnen eine Excelvorlage zum Download zur Verfügung.
Stoffentwicklung für Filmhersteller*innen
Das Filminstitut fördert die Verfassung von Drehbüchern (Spielfilm) und Drehkonzepten (Dokumentarfilm) für Kinofilme mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Dieser Betrag kann zur Weiterentwicklung des Drehbuches in einer 2. Stufe nochmals beantragt werden.
Häufig gestellte Fragen
Zur Entscheidungsfindung sind an inhaltsbeschreibenden Unterlagen für Spielfilme eine ca. einseitige Synopsis sowie ein (in der Regel +/- 20-seitiges) Treatment mit ein bis zwei ausgearbeiteten Dialogszenen oder ein Drehbuch vorzulegen. Bei Dokumentarfilmen sollte neben der inhaltlichen Beschreibung in Form eines ausführlichen Konzepts (ein 1-2 seitiges Exposé genügt nicht) insbesondere der Zugang der Autorin*des Autors/der Regisseurin*des Regisseurs zum Thema sowie die geplante dramaturgische Umsetzung klar hervorgehen.Alle für den Förderantrag notwendigen Unterlagen sind im Anlagenverzeichnis aufgeführt (siehe Downloads).
Diese Förderstufe setzt eine im Vorfeld zugesagte und bereits abgerechnete Förderung der Drehbuch- bzw. Konzeptentwicklung (Stoffentwicklung 1. Stufe) durch das Filminstitut voraus. Eingereicht wird das in der 1. Stufe erstellte Drehbuch bzw. Drehkonzept. Einreichkonstellationen und Förderungshöhen gelten analog den Stoffentwicklungen der 1. Stufe; ein ausführliches Produzent*innen-Statement ist beizulegen.
Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauffolgenden Sitzung behandelt. Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung.
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Kontakt

Talents & Training, Projektabteilung Stoffentwicklung
Mag. Jakob Widmann
jakob.widmann@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 308