Sonstige Verbreitung
Das Filminstitut fördert Maßnahmen, die der Verbreitung und dem Image des österreichischen Films im In- und Ausland dienlich sind. Darunter fallen gezielte Marketingmaßnahmen wie auch Fremdsprachenversionen für einzelne Filmprojekte.
Für Filmschaffende können Maßnahmen der Professionalisierung und internationalen Orientierung gefördert werden.
Antragsberechtigt ist die*der Rechteinhaber*in.
Aktueller Hinweis:
NEUE EINREICHFRISTEN 2025/2026
SVM 1: Verbreitungs- und Marketingmaßnahmen für einzelne Filmprojekte
Das Filminstitut fördert Maßnahmen, die der Verbreitung und dem Image des österreichischen Films im In- und Ausland dienlich sind. Darunter fallen gezielte Marketingmaßnahmen wie auch Fremdsprachenversionen für einzelne Filmprojekte. Es ist darzulegen, warum diese Maßnahme nicht im Rahmen der Herstellung bzw. des Kinostarts oder ggf. einer Festivalteilnahme durchgeführt werden kann oder konnte.
Vorrangig gefördert werden vom Filminstitut in der Herstellung geförderte Filme.
Antragsberechtigt ist die*der Rechteinhaber*in, insbesondere Produktions- oder Verleihfirmen.
Eine kumulierende Förderung mit dem BMWKMS ist nicht möglich.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die vor Beginn der Maßnahme vollständig eingebracht werden.
Diese Anträge sind an keinen Einreichtermin gebunden.
SVM 2: Maßnahmen der Professionalisierung und internationalen Orientierung
ACHTUNG: Anträge für Maßnahmen, die 2025 stattfinden, können noch ohne Einreichtermin eingereicht werden. Für Maßnahmen ab 2026 gelten untenstehende Antragstermine!
Maßnahmen, insbesondere von Vereinen und Verbänden, die der internationalen Orientierung der Filmemacher*innen und ihrer Filme dienen, darunter fallen auch Professionalisierungsmaßnahmen mit Projektbezug, können ausschließlich zweimal im Jahr zu folgenden Antragsterminen eingebracht werden:
21. Oktober 2025 Für Programme sowie einmalig stattfindende Maßnahmen des Folgejahres 2026.
26. Mai 2026 Für Programme sowie einmalig stattfindende Maßnahmen des laufenden Jahres 2026.
Nicht Gegenstand dieser Förderung sind:
- Strukturmaßnahmen
- Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des BMWKMS liegen (darunter auch die Förderung von Filmfestivals, inkl. deren Industry-/Rahmenprogramme, sowie Maßnahmen, die auf Kurzfilme abzielen)
- Jahresförderungen von Verbänden und Vereinen – davon ausgenommen sind konkrete Maßnahmen
- Filmvermittlungsprojekte, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung (BMB) liegen
- Projektteilnahmen an Filmmärkten (Pitchings,…)
- Besuche von Filmfestivals und Märkten
Eine kumulierende Förderung mit dem BMWKMS ist nicht möglich.
Eine Förderung von natürlichen Personen / Einzelpersonen für konkrete Professionalisierungsmaßnahmen ist über die Förderschiene Berufliche Weiterbildung möglich. (Teilnehmer*innen von Maßnahmen, die vom Filminstitut gefördert sind, können jedoch nicht zusätzlich über die Förderschiene Berufliche Weiterbildung gefördert werden.)
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die vor Beginn der Maßnahme vollständig eingebracht werden.
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Projektabteilung Herstellungen und Verwertungsförderung
Mag.a Claudia Fischer
claudia.fischer@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 402