Green Filming ist dem Österreichischen Filminstitut seit 2019 ein wesentliches Anliegen. Nachhaltiges Produzieren hat sich etabliert und ist Bestandteil von Förderkonzepten (im In- und Ausland), im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Einsparung von CO2eq-Emmissionen. Durch die Richtlinienergänzung und Verankerung im Filmfördergesetz (lt. §2 Abs. 1 lit. h) kommt das Österreichische Filminstitut dem dort formulierten Ziel nach, Anreize zu schaffen und diese strategisch und praxisorientiert weiterzuentwickeln. Ökologisch nachhaltiges Produzieren als zeitgemäßer Qualitätsstandard für jene durch das Filminstitut in der Herstellung geförderten Kinofilme, unterstützt den Plan die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen.

Nachhaltiges Produzieren ist in der österreichischen Kinofilmförderung verpflichtend umzusetzen. Seit 2021 ist ein verpflichtender Abschlussbericht abzugeben. Es sind MUSS-Kriterien und SOLL-Vorgaben bei der Umsetzung nach konkreten Vorgaben und Regelungen zu erfüllen.

Derzeit stellt das Österreichische Filminstitut folgende Kriterienkataloge zur Verfügung:

  • Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+ (Spielfilm und Dokumentation)
  • Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+ für ANIMATION
  • Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+

Neben den untenstehenden Informationen, nutzen sie bitte auch unsere Rubrik FAQs- häufig gestellte Fragen hier:

Häufig gestellte Fragen -FAQ – Österreichisches Filminstitut

Informationen und Regelungen zu Green Filming im Österreichischen Filminstitut

Laut aktueller Richtlinie sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Lt. Punkt 5.1. Das Filminstitut empfiehlt, die Maßnahmen für Green Filming des Filminstituts, die auf der Richtlinie UZ76 Österreichisches Umweltzeichen „Green Producing in Film und Fernsehen“ basieren, bereits in der Phase der Projektentwicklung zu berücksichtigen, ein „Green Concept“ zu erstellen und eine fachkundige Person (z.B. „Green Film Consultant“) einzubeziehen.

Ein Merkblatt zum „Green Concept“ befindet sich am Seitenende zum Download.

Der Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+, in Zusammenarbeit mit dem EVERGREEN PRISMA, dem Kompetenzzentrum für Green Filming und dem Verband der Green Film Consultants Austria (VGFCA), basierend auf dem Österreichischen Umweltzeichen UZ76, wurde im Interesse einer transnationalen Harmonisierung, in Anlehnung an die „Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online / VoD Produktionen“ entwickelt. Dieser ist seit 01.01.2023 zu berücksichtigen und liegt nun, unter Einbeziehung einer branchenbezogenen, themenorientierten Umfrage, in seiner überarbeiteten Version (V2_2026) vor. Die Version V2_2026 ist ab 01.01.2026 für alle geförderten Herstellungen einzuhalten.

Alle Unterlagen, sowohl für die Einreichung als auch für den Abschlussbericht FINAL GREEN REPORT finden sie als Zip-Datei am Seitenende zum Download. Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2026 die neue Version V2_2026 gültig ist.

Laut aktueller Richtlinie sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Lt. Punkt 6.1.3 Die Förderung setzt voraus, dass für das Filmvorhaben eine Stellungnahme des*der Produzent*in zur geplanten Umsetzung von Green Filming abzugeben ist.

Lt. Punkt 6.1.7 Die Förderung setzt voraus, dass die Regelungen des Filminstituts für Green Filming von der*dem Förderungswerber*in eingehalten werden und ein verpflichtender Abschlussbericht vorzulegen ist.

Entweder muss auf das Projekt bezogen nachweislich eine Mindestanzahl an Kriterien gem. geltendem Kriterien-Katalog eingehalten werden oder das zu fördernde Projekt mit dem Österreichischen Umweltzeichen gemäß RL-UZ76 nachweislich zertifiziert sein. Das Filminstitut kann auf begründeten Antrag in produktionstechnisch nachweislich nicht lösbaren Fällen Ausnahmen von der Anzahl der erforderlichen Kriterien genehmigen. Der Antrag ist vor Abschluss des Förderungsvertrags einzubringen.

Der GREEN FILMING CHECK ist integraler Bestandteil der Förderungseinreichung und des Förderungsvertrags. Damit können Produktionen vorab testen, ob sie die erforderliche Anzahl der MUSS-VORGABEN erfüllen können. Diese werden vertraglich verankert.

Zusätzlich zum verpflichtenden Abschlussbericht „Final Green Report“ wird der IST Stand des GREEN FILMING CHECKs dem Abschlussbericht beigelegt. Die Vorlage finden sie in der Zip-Datei am Seitenende.

GREEN BONUS ÖFI+: Da der Green-Bonus ÖFI+ Teil der Finanzierung ist, ist nach dem GREEN FILMING CHECK zu entscheiden ob dieser beantragt werden kann oder nicht.

Weitere Informationen zum Green-Bonus ÖFI+ finden sie in den Punkten 6a.8 und 6a.12. der aktuellen Förderungsrichtlinien.

Grundsätzliche Regelung bei Selektiver Förderung ÖFI und automatischem Förderprogramm ÖFI + im Überblick:

  MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien SOLL-Kriterien
GESAMT 26 15
ÖFI selektive Herstellung Min. 20 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar
ÖFI + ohne Green Bonus Min. 20 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar
ÖFI+ mit Green Bonus Min. 22 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar

 

Lt. Fördervertrag Punkt 15.12. wird festgehalten, dass bei Nichteinhaltung im Fall einer rein selektiven Förderung ein Teil der Förderung des Österreichischen Filminstituts (bis max. 5%) erlischt. Dies wird im Einzelfall entschieden.

Wird eine Förderung mit ÖFI+ Green Bonus beantragt, erlöschen 5% der beantragten Mittel lt. geltender Richtlinie des Österreichischen Filminstituts Punkt 6a.12 bei Nichteinhaltung der Mindestanforderungen.

Eine Kalkulationsvorlage inkl. der Möglichkeit zur Kalkulation der Green Filming MEHRKOSTEN ist ebenfalls  zu berücksichtigen. Bitte beachten sie dazu die Informationen auf dieser Seite zu „Green Filming Mehrkosten“.

Zur Information:
Die Zertifizierung durch das Österreichische Umweltzeichen (UZ76) sowohl der Produktionsfirma als auch der Produktion selbst ist nicht zwingend vorgesehen. Allerdings ersetzt die Zertifizierung und der daraus erarbeitete Abschlussbericht (TEIL B) den Abschlussbericht „Final Green Report“ des Österreichischen Filminstituts – dieser gilt ebenfalls als Nachweis, neben der erfolgreichen Zertifizierung

Zusätzlich dazu ist eine Gesamt IST CO2eq-Bilanz mit einem filmspezifischen Rechner abzugeben und ein Green Film Consultant verpflichtend einzusetzen. Weitere Informationen dazu entnehmen sie dem Fördervertrag.

Der Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+ für ANIMATION, wurde in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Green Film Consultants aus dem Animationsbereich, Barbara Galante (GFC&VFX, AT) und Elena Pfändler (GFC, D) entwickelt. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass derzeit gültige Green Filming Kriterienkataloge keine Rücksicht auf die Besonderheiten des Animationsfilms nehmen. Auch die RL des Österreichischen Umweltzeichens UZ76 schließt den Animationsfilm derzeit aus der Zertifizierung aus, da es sich nicht um eine „REALFILM-Produktion“ handelt.

Die MUSS- und SOLL- Kriterien des vorliegenden Kriterienkatalogs für Animationsfilm bilden die nötigen Bedürfnisse ab und ermöglichen auch hier das Augenmerk einer nachhaltigen, und lt. Österreichischem Filmförderungsgesetz gewünschten, Produktionsweise.

Alle Unterlagen, sowohl für die Einreichung als auch für den Abschlussbericht FINAL GREEN REPORT finden sie als Zip-Datei am Seitenende zum Download. Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2026 die neue Version V2_2026 gültig ist.

Der GREEN FILMING CHECK ist integraler Bestandteil der Förderungseinreichung und des Förderungsvertrags. Damit können Produktionen vorab testen, ob sie die erforderliche Anzahl der MUSS-VORGABEN erfüllen können. Diese werden dann vertraglich verankert.

Zusätzlich zum verpflichtenden Abschlussbericht „Final Green Report“ wird der IST Stand des GREEN FILMING CHECKs dem Abschlussbericht beigelegt. Die Vorlage finden sie in der Zip-Datei am Seitenende.

GREEN BONUS ÖFI+: Da der Green-Bonus ÖFI+ Teil der Finanzierung ist, ist nach dem GREEN FILMING CHECK zu entscheiden ob dieser beantragt werden kann oder nicht.

Weitere Informationen zum Green-Bonus ÖFI+ finden sie in den Punkten 6a.8 und 6a.12. der aktuellen Förderungsrichtlinien.

Grundsätzliche Regelung bei Selektiver Förderung und und automatischer Förderung ÖFI + im Überblick:

  MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien SOLL-Kriterien
GESAMT 20 14
ÖFI selektive Herstellung Min. 15 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar
ÖFI + ohne Green Bonus Min. 15 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar
ÖFI + mit Green Bonus Min. 17 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar

 

Eine Kalkulationsvorlage inkl. der Möglichkeit zur Kalkulation der Green Filming MEHRKOSTEN ist ebenfalls  zu berücksichtigen. Bitte beachten sie dazu die Informationen auf dieser Seite zu „Green Filming Mehrkosten“.

Zur Information:
Die Zertifizierung durch das Österreichische Umweltzeichen (UZ76) ist nach der neuen Fassung Jänner 2025 für Animationsfilm nicht möglich.

Kalkulation von Green Filming Mehrkosten:

  • Diese Mehrkosten sind in einem gesonderten Beiblatt „Green Filming Mehrkosten“ sowohl für ÖFI als auch für ÖFI+ (inkl. Green Bonus) in Zusammenarbeit mit den Green Film Consultants im Zuge der Projektbeantragung auszuweisen. Wichtig dabei ist, dass diese Mehrkosten ebenfalls Bestandteil der Hauptkalkulation sind! Anders als im Beiblatt „ILV“, die einen Auszug aller in der Kalkulation enthaltenen bewerteten Eigenleistungen umfassen, sind hier nur die MEHRKOSTEN anzusetzen.
  • Die meisten Budgetbereiche in diesem Beiblatt sind frei gestaltet und in Zusammenarbeit mit dem Green Consultant zu budgetieren.
  • Etwaige Mehrkosten für die Einhaltung der Maßnahmen im Rahmen der Filmherstellung sind grundsätzlich förderfähig (vorbehaltlich einer Überprüfung) und können in den Herstellungskosten entsprechend kalkuliert werden. Als Mehrkosten gelten unter anderem auch die Kosten für die*den verpflichtenden Green Film Consultant.
  • Neben fixen Positionen wie zum Beispiel eines*r Green Film Consultant und Green Runner* können zusätzliche Stabsmitglieder über Drop-Down-Listen ausgewählt werden. Wochen und Wochengagen müssen gesondert eingegeben werden, die anteiligen Lohnnebenkosten werden anteilsmäßig automatisch berechnet, sofern sie das Kästchen „Anstellung“ aktivieren.

Informationen zum Green Bonus im automatischen Förderprogramm ÖFI+:

  • Der Green Bonus berechnet sich automatisch, wenn Sie im Finanzierungsplan die entsprechende Checkbox anklicken.
  • Der Green Bonus ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Green Filming MEHRKOSTEN.

Wenn eine Zertifizierung mit dem Österreichischen Umweltzeichen für das Projekt geplant wird, können auch die Zertifizierungskosten für das UZ76 und dessen Beraterkosten anerkannt werden. (Sofern eine Zertifizierung angestrebt wird, ersuchen wir diese extra in der Kalkulation auszuweisen).

Zu inhaltlichen Fragen bezüglich Green Filming wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Nina Hauser oder Herrn Christian Ruthner BSc unter: greenfilming@filminstitut.at

Für das Österreichische Filminstitut ist die nachhaltige Umsetzung eines Kinofilmprojektes nicht nur im Inland wichtig, sondern auch im Ausland.

Die Auslandsregelungen gelten hauptsächlich für Länder die derzeit noch keine eigenen, rechtlich und gesetzlich verankerten Regelungen haben. Diese fallen auf die Regelungen des Österreichischen Filminstitut zurück. (Alle Unterlagen inklusive der Kriterienkataloge und Vorlagen der Abschlussberichte sind daher auch auf englisch erhältlich)

Für Länder wie Deutschland (FFA) und Südtirol (IDM) gibt es  konkrete, enge Abstimmungen für länderübergreifende Projekte.

Nach Abstimmung und Beschluss im Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts im Dezember 2023 wurden folgende Regelungen für Ko-Produktionen festgelegt:

Grundsätzliche Regelung für Koproduktionen mit Drehtagen im Ausland, die noch keine eigenen anerkannten Regelungen verankert haben:

  MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien SOLL-Kriterien
GESAMT 26 15
ÖFI selektive Herstellung & ÖFI+ ohne Green Bonus (minoritär & majoritär) Min. 20 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar
ÖFI + mit Green Bonus (majoritär und national) Min. 22 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar
ÖFI + mit Green Bonus (minoritär und Drehtage in Ö) Min. 22 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar
ÖFI + mit Green Bonus (minoritär und Drehtage im Ausland) Min. 20 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien Frei wählbar

 

Sollten sie Fragen dazu haben melden sie sich bitte unter greenfilmg@filminstitut.at

Weitere Informationen zu länderübergreifenden Abstimmungen

Alle Informationen zum Abschlussbericht und Zwischenbericht bzw. zur Prüfungsmodalitäten entnehmen sie bitte dem jeweiligen Kriterienkatalog.

Alle Unterlagen, sowohl für die Einreichung als auch für den Abschlussbericht FINAL GREEN REPORT finden sie als Zip-Datei am Seitenende zum Download. Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2026 die neue Version V2_2026 gültig ist.

Zu inhaltlichen Fragen bezüglich Green Filming wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Nina Hauser oder Herrn Christian Ruthner BSc unter: greenfilming@filminstitut.at

Umweltzeichen UZ 76

Seit 2017 ist es in Österreich möglich, eine Filmproduktion mittels Zertifizierung für Green Producing und der Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens  auszeichnen zu lassen.

Die Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens UZ76

Mit dem Österreichischen Umweltzeichen werden spezifische Filmproduktionen, mit einer Produktzertifizierung, ausgezeichnet.

Die Produktionsfirma wird damit zur Lizenznehmerin und das Filmprojekt (Produkt) kann zertifiziert werden.

Dabei müssen die ökologischen Anforderungen entlang der gesamten Herstellungskette einer Filmproduktion erfüllt werden.

Die Richtlinie beinhaltet für die spezifische Filmproduktion Kriterien in den Bereichen Mobilität und Klimaschutz, Set, Materialien für Bauten, Szenenbild und Requisiten, Kostüm und Maske, Technik, Catering und Unterkünfte. Obwohl die spezifische Filmproduktion ausgezeichnet wird, sind darüber hinaus auch Kriterien festgelegt, die von der Produktionsfirma erfüllt werden müssen. Diese müssen bei der Umweltzeichen Erstprüfung nachgewiesen werden.

Zu den aktuellen Richtlinien des Österreichischen Umweltzeichens UZ76 und allen dazugehörigen Informationen

Den Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+ finden Sie am Seitenende zum Download.

9a.3. Der Zuschuss beträgt 30% der förderfähigen Verleih- und/oder Vertriebsvorkosten. Die Definition förderfähiger Verleih- und/oder Vertriebsvorkosten folgt Pkt. 6a.7.1. (personen­gebundene Leistungen) und Pkt. 6a.7.2. (unternehmensgebundene Leistungen). Zusätzlich kann ein 5%iger Green-Bonus für einen ökologisch nachhaltigen Kinostart beantragt werden. Der Green-Bonus ist Teil der Finanzierung und kann nur gewährt werden, sofern das Vorhaben in seiner Umsetzung den vom Filminstitut vorgegebenen ökologischen Nachhaltigkeitsmaßstäben entspricht.

Hierzu wurde vom Österreichischen Filminstitut um den Grünen Bonus ÖFI+ beantragen zu können ein Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+ entwickelt.

Die Mindeststandards für österreichische Verwertungsförderungen (Kinostart) sind erste grundsätzliche Maßnahmen zur Implementierung nachhaltigen Denkens bei der Umsetzung von Kinostarts. Diese sollen weiter evaluiert und gemeinsam mit den Verleih-Unternehmen weiterentwickelt werden.

Alle Unterlagen hinsichtlich Green Filming die hier zur Verfügung gestellt werden und dessen Verwendung dürfen ausschließlich zu förderungsrelevanten Zwecken genutzt werden. Das Copyright liegt beim Österreichischen Filminstitut. Für alle anderen Nutzungen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter greenfilming@filminstitut.at

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