Der Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+, in Zusammenarbeit mit dem EVERGREEN PRISMA, dem Kompetenzzentrum für Green Filming und dem Verband der Green Film Consultants Austria (VGFCA), basierend auf dem Österreichischen Umweltzeichen UZ76, wurde im Interesse einer transnationalen Harmonisierung, in Anlehnung an die „Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online / VoD Produktionen“ entwickelt. Dieser ist seit 01.01.2023 zu berücksichtigen und liegt nun, unter Einbeziehung einer branchenbezogenen, themenorientierten Umfrage, in seiner überarbeiteten Version (V2_2026) vor. Die Version V2_2026 ist ab 01.01.2026 für alle geförderten Herstellungen einzuhalten.
Alle Unterlagen, sowohl für die Einreichung als auch für den Abschlussbericht FINAL GREEN REPORT finden sie als Zip-Datei am Seitenende zum Download. Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2026 die neue Version V2_2026 gültig ist.
Laut aktueller Richtlinie sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Lt. Punkt 6.1.3 Die Förderung setzt voraus, dass für das Filmvorhaben eine Stellungnahme des*der Produzent*in zur geplanten Umsetzung von Green Filming abzugeben ist.
Lt. Punkt 6.1.7 Die Förderung setzt voraus, dass die Regelungen des Filminstituts für Green Filming von der*dem Förderungswerber*in eingehalten werden und ein verpflichtender Abschlussbericht vorzulegen ist.
Entweder muss auf das Projekt bezogen nachweislich eine Mindestanzahl an Kriterien gem. geltendem Kriterien-Katalog eingehalten werden oder das zu fördernde Projekt mit dem Österreichischen Umweltzeichen gemäß RL-UZ76 nachweislich zertifiziert sein. Das Filminstitut kann auf begründeten Antrag in produktionstechnisch nachweislich nicht lösbaren Fällen Ausnahmen von der Anzahl der erforderlichen Kriterien genehmigen. Der Antrag ist vor Abschluss des Förderungsvertrags einzubringen.
Der GREEN FILMING CHECK ist integraler Bestandteil der Förderungseinreichung und des Förderungsvertrags. Damit können Produktionen vorab testen, ob sie die erforderliche Anzahl der MUSS-VORGABEN erfüllen können. Diese werden vertraglich verankert.
Zusätzlich zum verpflichtenden Abschlussbericht „Final Green Report“ wird der IST Stand des GREEN FILMING CHECKs dem Abschlussbericht beigelegt. Die Vorlage finden sie in der Zip-Datei am Seitenende.
GREEN BONUS ÖFI+: Da der Green-Bonus ÖFI+ Teil der Finanzierung ist, ist nach dem GREEN FILMING CHECK zu entscheiden ob dieser beantragt werden kann oder nicht.
Weitere Informationen zum Green-Bonus ÖFI+ finden sie in den Punkten 6a.8 und 6a.12. der aktuellen Förderungsrichtlinien.
Grundsätzliche Regelung bei Selektiver Förderung ÖFI und automatischem Förderprogramm ÖFI + im Überblick:
| |
MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien |
SOLL-Kriterien |
| GESAMT |
26 |
15 |
| ÖFI selektive Herstellung |
Min. 20 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien |
Frei wählbar |
| ÖFI + ohne Green Bonus |
Min. 20 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien |
Frei wählbar |
| ÖFI+ mit Green Bonus |
Min. 22 MUSS-Kriterien inkl. Grundkriterien |
Frei wählbar |
Lt. Fördervertrag Punkt 15.12. wird festgehalten, dass bei Nichteinhaltung im Fall einer rein selektiven Förderung ein Teil der Förderung des Österreichischen Filminstituts (bis max. 5%) erlischt. Dies wird im Einzelfall entschieden.
Wird eine Förderung mit ÖFI+ Green Bonus beantragt, erlöschen 5% der beantragten Mittel lt. geltender Richtlinie des Österreichischen Filminstituts Punkt 6a.12 bei Nichteinhaltung der Mindestanforderungen.
Eine Kalkulationsvorlage inkl. der Möglichkeit zur Kalkulation der Green Filming MEHRKOSTEN ist ebenfalls zu berücksichtigen. Bitte beachten sie dazu die Informationen auf dieser Seite zu „Green Filming Mehrkosten“.
Zur Information:
Die Zertifizierung durch das Österreichische Umweltzeichen (UZ76) sowohl der Produktionsfirma als auch der Produktion selbst ist nicht zwingend vorgesehen. Allerdings ersetzt die Zertifizierung und der daraus erarbeitete Abschlussbericht (TEIL B) den Abschlussbericht „Final Green Report“ des Österreichischen Filminstituts – dieser gilt ebenfalls als Nachweis, neben der erfolgreichen Zertifizierung
Zusätzlich dazu ist eine Gesamt IST CO2eq-Bilanz mit einem filmspezifischen Rechner abzugeben und ein Green Film Consultant verpflichtend einzusetzen. Weitere Informationen dazu entnehmen sie dem Fördervertrag.