ÖFI+

ÖFI+ ist die neue automatische Förderschiene für Herstellung und Verwertung von Kinofilmen in Österreich.

Anträge im Rahmen von ÖFI+ sind an keine Einreichtermine gebunden, können aber frühestens 6 Monate vor Drehbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor Drehbeginn eingebracht werden.

Alle Informationen zum Thema Green Filming und zur Beantragung des Green Bonus, als auch Gender Gap Financing finden Sie nachstehend in den Quicklinks.

AKTUELLES ZU ÖFI+

Aufgrund der aktuellen budgetären Situation sind bis auf Weiteres keine Einreichungen für die ÖFI+ Standortförderung im Bereich Herstellung möglich.

Ausgenommen davon sind Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die eine Förderzusage der Abteilung Film des Bundesministeriums für Wohnen, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) und Talent LAB (des ÖFI und FFW) erhalten haben.
Sie sind ab dem Budgetjahr 2026 weiterhin antragsberechtigt.
Einreichungen für Kinostarts im Rahmen der ÖFI+ Verbreitungsförderung können jederzeit gestellt werden. Vor Einreichung ersuchen wir Sie, direkten Kontakt zum Projektbetreuer Eric Grünsteidl (eric.gruensteidl@filminstitut.at) aufzunehmen.
Stand 06.11.2025

FAQs ÖFI+ Herstellung

Antragsberechtigt sind qualifizierte, von Mediendienst-Anbieter*innen unabhängige Produktionsfirmen. Die Qualifikation richtet sich nach der Erfahrung der/des Antragsteller*in in der Kinofilmproduktion (Referenzen) und ist nach Umfang und Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen.

Im Rahmen von ÖFI+ können ab dem Budgetjahr 2026 Kinofilme aller Vorführdauern (Spiel-, Dokumentar-, Animationsfilm) mit kulturellem Inhalt gefördert werden.
Voraussetzung ist eine Förderzusage der Abteilung Film des Bundesministeriums für Wohnen, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) und Talent LAB (des ÖFI und FFW)

Ab dem Budgetjahr 2026 können nur Projekte eingereicht werden, die über eine aufrechte Herstellungszusage des BMWKMS – Abteilung Film oder eine Zusage des Talent LAB (ÖFI und FFW) – Abteilung Film verfügen.

Die Mindestausgaben in Österreich müssen für Spielfilme 150.000 € und für Dokumentarfilme 80.000 € betragen.

Anträge im Rahmen von ÖFI+ sind an keine Einreichtermine gebunden, können aber frühestens 6 Monate vor Drehbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor Drehbeginn eingebracht werden.

Förderfähig sind projektbezogene Kosten, sofern sie in Österreich steuerlich relevant sind (siehe FRL 6a.7.1 personengebundene Leistungen und 6a.7.2. unternehmensgebundene Leistungen)

– Der ÖFI+ Basisbetrag beträgt 30% der förderfähigen Herstellungskosten.

– Zusätzlich kann ein 5%iger Green Bonus für ökologisch nachhaltiges Produzieren gemäß den diesbezüglichen Vorgaben des Österreichischen Filminstituts beantragt werden. Alle Informationen zum Thema Green Filming und zur Beantragung des Green Bonus finden sie nachstehend  bei den weiterführenden Links.

– Sofern das Filmprojekt einen in Anhang F der Richtlinien definierten Zielwert an weiblichen Beschäftigten erreicht, kann darüber hinaus ein Pauschalbetrag von 25.000 € beantragt werden (Gender Gap Financing)

  • Die Auszahlung der Fördermittel setzt die Errichtung eines Fördervertrags voraus.
  • Die Vertragserrichtung erfordert den Nachweis der geschlossenen Finanzierung.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt unter Berücksichtigung des Projektfortschritts sowie des nachgewiesenen Finanzbedarfs in fünf Teilbeträgen:
    • 30% nach Vertragsabschluss,
    • 25% nach Drehbeginn,
    • 20% nach Drehende,
    • 10% nach Rohschnittvorführung und
    • 15% nach erfolgter Abschlussprüfung.

Der Nachweis des Projektfortschritts ist anhand geeigneter Unterlagen, insbesondere Kostenstand und Cashflow, Dispositionen und Tagesberichte laufend nachzuweisen.

FAQs ÖFI+ Verwertung

Antragsberechtigt ist das Verleihunternehmen oder das Produktionsunternehmen des zu fördernden Films (Rechteinhaber*in).

Gefördert wird der Kinostart österreichischer Filme in Österreich.

– Filme, die in ihrer Herstellung von keiner selektiven Bundesförderung nach dem FFG oder Kunstförderungsgesetz gefördert wurden, haben den kulturellen Eigenschaftstest zu erfüllen. Informationen zum kulturellen Eigenschaftstest finden Sie im Downloadcenter.
– Die Mindestausgaben in Österreich müssen 25.000€ betragen.

– Für die Herausbringung relevante Kosten, sofern diese in Österreich steuerlich relevant sind. (siehe FRL 6a.7.1/6a.7.2.)
– Verleihunternehmen, die über eine entsprechende Struktur in Österreich verfügen und das Booking und Billing inhouse abwickeln, können eine Distributors-Fee bis zu max. 15% der in Österreich entstehenden Ausgaben für die Herausbringung geltend machen.

– Der ÖFI+ Basisbetrag beträgt 30% der förderfähigen Verleihvorkosten.
– Zusätzlich kann ein 5%iger Green Bonus für einen ökologisch nachhaltigen Kinostart beantragt werden. Alle Informationen zum Thema Green Filming und zur Beantragung des Green Bonus finden sie weiter unten bei den weiterführenden Links.

Unverbindlicher kultureller Eigenschaftstest

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Downloads

Kontakt

ÖFI+ Verwertungen, Projektbetreuung Herstellungen

Eric Grünsteidl, BA, BA

eric.gruensteidl@filminstitut.at
+43 1 526 97 30 - 312

ÖFI+ Leitung, Projektbetreuung Herstellungen, Kalkulationshilfe

Mag. Werner Zappe

werner.zappe@filminstitut.at
+43 1 526 97 30 - 300

Abteilung für Green Filming

Green Filming Abteilung

greenfilming@filminstitut.at