Der Antrag kann von einer oder mehreren an dem Buch beteiligten, qualifizierten Autor*innen (mit nachzuweisender Berufserfahrung) eingebracht werden. Der Antrag wird von einer oder mehreren natürlichen Personen gestellt. Die Förderung ist für den*die Antragsteller*in von der Einkommensteuer befreit.
Stoffentwicklung für Autor*innen
Das Filminstitut fördert die Verfassung von Drehbüchern (Spielfilm) und Drehkonzepten (Dokumentarfilm) für Kinofilme mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Dieser Betrag kann zur Weiterentwicklung des Drehbuches in einer 2. Stufe nochmals beantragt werden.
Häufig gestellte Fragen
Die*der Autor*in muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren*seinen Wohnsitz im Inland haben. Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV (EU) und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.
Zur Entscheidungsfindung sind an inhaltsbeschreibenden Unterlagen für Spielfilme eine ca. einseitige Synopsis, sowie ein (in der Regel +/- 20-seitiges) Treatment mit ein bis zwei ausgearbeiteten Dialogszenen oder ein Drehbuch vorzulegen. Bei Dokumentarfilmen sollte neben der inhaltlichen Beschreibung in Form eines ausführlichen Konzepts (ein 1-2 seitiges Exposé genügt nicht) insbesondere der Zugang der Autorin*des Autors/der Regisseurin*des Regisseurs zum Thema sowie die geplante dramaturgische Umsetzung klar hervorgehen. Alle für den Förderantrag notwendigen Unterlagen sind im Anlagenverzeichnis angeführt (siehe Quicklinks).
Diese Förderstufe setzt eine im Vorfeld zugesagte und bereits abgerechnete Förderung der Drehbuch- bzw. Konzeptentwicklung (Stoffentwicklung 1. Stufe) durch das Filminstitut voraus. Eingereicht wird das in der 1. Stufe erstellte Drehbuch bzw. Drehkonzept. Einreichkonstellationen und Förderungshöhen gelten analog den Stoffentwicklungen der 1. Stufe; zusätzliches ist ein ausführliches Interessensschreiben (LOI) einer Produktionsfirma ist beizulegen.
Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauffolgenden Sitzung behandelt.
Später eintreffende Anträge werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung.
Ist an der Drehbuch- oder Konzeptentwicklung nur ein*e Autor*in beteiligt, beträgt die maximale Förderhöhe 12.000 EUR. Sind an der Drehbuch- oder Konzeptentwicklung mehrere Personen beteiligt (z.B. weitere Ko-Autor*innen oder dramaturgische*r Berater*innen), beträgt die maximale Förderhöhe 15.000 EUR.
Anträge können ausschließlich über unsere Online-Formulare im Förderportal eingebracht werden.
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Talents & Training, Projektabteilung Stoffentwicklung
Mag. Jakob Widmann
jakob.widmann@filminstitut.at+43 / 1 / 52 69 730 - 308