Großes Kino für die große Leinwand!

Mit einem erweiterten Budget rückt der Kinofilm ins Zentrum einer strategisch gestärkten selektiven Filmförderung. Durch die teilweise Umschichtung der Mittel von ÖFI+ in die selektive Projektförderung verfügt das ÖFI mit einem Gesamtbudget von 39 Millionen Euro erstmals seit 2013 wieder über deutlich erhöhte Mittel für die projektbezogene Filmförderung.
Damit kann die Projektkommission künftig noch gezielter auf die künstlerische, inhaltliche und wirtschaftliche Qualität der eingereichten Projekte eingehen und die (selektiven) Zusage-Summen pro Projekt entsprechend anheben.

Budgetaufteilung 2026

21 Mio €: Basisbudget des ÖFI
15,5 Mio €: Umschichtung aus dem ÖFI+-Topf in die selektive Förderlinie (Herstellungs- und Entwicklungsförderung)
zusätzliche 2,5 Mio €: Weiterführung von ÖFI+ für bereits zugesagte Projekte (BMWKMS) und Kinostarts
Gesamt 39 Mio €

Wir fördern Kino-Filme, Spiel- und Dokumentarfilme, die für die große Leinwand gedacht und gemacht sind.

Bei der Auswahl der Projekte sind wir um eine Balance zwischen künstler­ischer Exzellenz und populärkultureller Qualität bemüht. Unter diesem Gesichts­punkt entwickeln wir ein Jahresportfolio an Projekten aus allen Genres und orien­tieren uns dabei an einem Kriterienkatalog, der als Beurteilungsmaßstab für die Förderentscheidungen herangezogen wird (Details siehe unten).

Vorrangiges Ziel ist immer das Erreichen eines größtmöglichen Publikums und die Stärkung der „Marke“ des heimischen Films, national wie international, worin letztlich auch die Legitimation der Filmförderung liegt.

Inhaltlich sind wir um die Förderung einer Diversität von Themen und Geschichten bemüht, die vielfältige Lebenswirklichkeiten widerspiegelt und unsere Gesellschaft zeit­gemäß kritisch wie unter­haltend reflektiert. Strukturelles Ziel dabei ist die  Repräsentation und Inklusion aller in Österreich lebenden Menschen vor und hinter der Kamera.

Die Gleichstellung aller Geschlechter ist aufgrund ihrer gesellschaftlichen Relevanz für uns selbstverständlich, um das gesamte Potential des heimischen Filmschaffens und des Publikums ausschöpfen zu können.

Unser Ziel ist es, ein jährliches Förderportfolio in allen Förderbereichen aufzubauen, das sowohl die inter­nationale „Marke“ des ö Films auf den Key-Festivals, als auch den Markt­anteil im nationalen Kino gleichermaßen bedient.

Im Bereich der Herstellung liegt der Zielwert in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Spiel- und Dokumentarfilmen entsprechend den aktuellen budgetären Möglichkeiten bei rund 25 Filmen.

  • Großes Kino für die große Leinwand!Wir fördern Kino-Filme, Spiel- und Dokumentarfilme, die für die große Leinwand gedacht und gemacht sind.

    Bei der Auswahl der Projekte sind wir um eine Balance zwischen künstler­ischer Exzellenz und populärkultureller Qualität bemüht. Unter diesem Gesichts­punkt entwickeln wir ein Jahresportfolio an Projekten aus allen Genres und orien­tieren uns dabei an einem Kriterienkatalog, der als Beurteilungsmaßstab für die Förderentscheidungen herangezogen wird (Details siehe unten).

    Vorrangiges Ziel ist immer das Erreichen eines größtmöglichen Publikums und die Stärkung der „Marke“ des heimischen Films, national wie international, worin letztlich auch die Legitimation der Filmförderung liegt.

    Inhaltlich sind wir um die Förderung einer Diversität von Themen und Geschichten bemüht, die vielfältige Lebenswirklichkeiten widerspiegelt und unsere Gesellschaft zeit­gemäß kritisch wie unter­haltend reflektiert. Strukturelles Ziel dabei ist die  Repräsentation und Inklusion aller in Österreich lebenden Menschen vor und hinter der Kamera.

    Die Gleichstellung aller Geschlechter ist aufgrund ihrer gesellschaftlichen Relevanz für uns selbstverständlich, um das gesamte Potential des heimischen Filmschaffens und des Publikums ausschöpfen zu können.

    Unser Ziel ist es, ein jährliches Förderportfolio in allen Förderbereichen aufzubauen, das sowohl die inter­nationale „Marke“ des ö Films auf den Key-Festivals, als auch den Markt­anteil im nationalen Kino gleichermaßen bedient.

    Im Bereich der Herstellung liegt der Zielwert in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Spiel- und Dokumentarfilmen entsprechend den aktuellen budgetären Möglichkeiten bei rund 25 Filmen.

Bei der Beurteilung der eingereichten Projekte orientieren wir uns im Wesentlichen an den nach­folgenden Kriterien.

Die Veröffentlichung dieser Kriterien soll zur Orientierung der Einreich­er*innen dienen und zur Transparenz der Grundlagen der Förder­entscheidung­en beitragen.

Beurteilungskriterien

Reihung alphabetisch und nicht nach Gewichtung (kein Punkte-System)  

  •  Kontinuität
  • Originalität
  • Professionalität
  • Relevanz
  • Verwertungspotential
  • Visualität

 

Kontinuität: 

Darunter verstehen wir das strategische Ziel, objektiv erfolgreichen Film­schaffenden und Produzent/innen eine größtmögliche Kontinuität und Etablierung in ihrem Filmschaffen zu ermöglich­en und dadurch zur Stärkung des ö Films insgesamt beizu­tra­gen.

Originalität

Darunter verstehen wir Projekte, die eine starke eigene Handschrift haben, die nicht kopieren, sondern neu interpretieren, Riskantes wagen und klare Alleinstellungsmerkmale erkennen lassen.

Professionalität

Darunter verstehen wir das Beherrschen des produzentischen wie kreativen Hand­werks, dass sich – abgesehen von der vorab objektiv zu prüfenden Qualifikation nach Art und Umfang des Projekts – auch durch Art und Inhalt der Einreichung manifestiert.

Relevanz

Darunter verstehen wir den „Need“ des Themas, der nicht unbedingt in einer Aktualität liegen muss, aber nach einer Notwendigkeit des Erzählens in filmischer Form fürs Kino („die große Leinwand“) verlangt.

Verwertungspotential

Darunter verstehen wir die Analyse der Zielgruppe(n) und der Marktchancen im Kino (national), auf relevanten (A-) Festivals (international) bzw. einer für das individuelle Projekt schlüssigen internationalen Festival-Strategie, sowie allgemein das Potential, ein möglichst großes Publikum zu erreichen.

Der Kino-Markt ist dabei, sich zu erholen und wächst kontinuierlich. Dennoch wird die Verwertung von Filmen im Kino zunehmend selektiver und kompetitiver. Das Marketing für eine Kinoverwertung muss daher noch überzeugend­er und innovativer sein als bisher, um ein Publikum dazu zu bewegen, ins Kino zu gehen.

Auch der Festival-Markt hat sich verändert. Erfolge auf relevanten Festivals lassen sich noch schwerer als bisher in Kinoerfolge umlegen, ungeachtet der filmkulturellen Wirkung einer Festival-Präsenz. Auch hier wird es daher nötig sein, mit innovativen Marketing-Strategien und individuellen Verwertungsmaßnahmen wie zB zielgruppen­spezifisch­en Sondervorführungen zu einer bestmöglichen Ver­breitung der Filme im Kino beizutragen.

Visualität

Darunter verstehen wir die Kraft / Vision der visuellen filmischen, bildgestaltenden Umsetzung des geschriebenen Drehbuchs.

 

März 2024, Die Projektkommission des Österreichischen Filminstituts

Das Österreichische Filminstitut sieht in der Kooperation mit Streaming-Plattformen / VoD-Anbietern eine Chance, als innovativer Partner für den DACH-Markt die Finanzierung und Verbreitung ö Filme signifikant zu erhöhen. Dazu bedarf es einer dynami­schen Zusammen­arbeit auf Augenhöhe, die in unterschiedlichen Varianten erfolgen kann.

Diese Open Terms of Trade sind nicht formeller Teil der RL, dienen jedoch als verbindliche Be­urteilungskriterien für selektive Förderentscheidungen der Projektkommission und wurden vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Streamer / Plattformen als Ko-Produzenten

Wesentliches Element im Rahmen einer Koproduktion mit Streamern ist die Stärkung der/des unab­hängigen österreichischen Produzenten/in und die Berücksichtigung der Interessen unseres Vertrags­partners ORF im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens, insbesondere auch unter Berücksichtigung zu­künftiger Änderungen hinsichtlich erweiterter Online-Verwertungsrechte des ORF („ORF-Player“).

Die Unabhängigkeit einer Produktion ist gegeben, wenn sichergestellt ist, dass die/der ö Pro­du­zent/in angemessen an den Erlösen beteiligt wird und nach marktüblicher Frist ein vollständiger Rechterückfall erfolgt. Verstöße dagegen führen zu einer voll­ständigen Rückzahlung sämtlicher Förderungsmittel (gem. Punkt 15.1.1. der RL).

Auch inhaltlich muss die ö Produktion in der Lage sein, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen bzw. gleichberechtigt in inhaltliche Entscheidungen eingebunden werden.

Um die Zugänglichkeit zu geförderten Filmen im Kino für das heimische Publikum zu gewährleisten, hat eine angemessene Kinoauswertung in Ö (auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Er­langung von Referenz­mitteln) im Einklang mit dem geltenden Filmförderungsgesetz (FFG) und den Förderungs­richtlinien (RL) zu erfolgen.

Die derzeit in Geltung befindliche Regelung gem. Punkt 11.3.2. RL sieht vor, dass eine Auswertung über Plattformen frühestens 3 Monate ab Kinostart erfolgen kann. In ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann diese Frist vom Aufsichtsrat weiter verkürzt werden, wenn dies für die best­mögliche Verwertung des Films erforderlich ist und die Kinoauswertung (als „Grundform“) in Ö dadurch nicht gefährdet wird.

Eine zumindest einmalige Festival-Auswertung gem. aktueller Festival-Liste (Anhang D der RL) hat darüber hinaus ebenfalls möglich sein, um insbesondere die künstlerische Stellung und kulturelle Ausstrahlung des ö Films im Aus­land zu gewährleisten.

Streamer / Plattformen als Lizenznehmer

Vorrangiges Ziel im Rahmen der Beteiligung von Streaming-Plattformen / VoD-Anbietern als Lizenz­nehmer ist die Erweiterung der Vertriebsmöglichkeiten und damit die Steigerung der weltweiten Sichtbarkeit des ö Films.

Die Lizenzdauer für die VoD-Auswertung bei Lizenz-Verkäufen nach Drehende (bei Rohschnitt) hat (unter Berück­sichtigung ob exklusiv oder nicht exklusiv) mit der Höhe der Lizenzzahlung angemessen und marktüblich zu korrespondieren, wobei eine exklusive VoD Verwertung nur zulässig ist, wenn die Lizenzzahlung mind. in der doppelten Höhe des im Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenanteils (inkl. Lizenz, MG, etc.) der Produzentin / des Produzenten liegt.

Auch im Falle eines Lizenzerwerbs ist eine angemessene reguläre Kinoauswertung in Ö zu gewähr­leisten. Es gelten dieselben Bedingungen wie für Koproduktionen.  Demgemäß ist auch grundsätzlich eine zumindest einmalige Festival-Auswertung gem. aktueller Festival-Liste (Anhang D) zu ermöglich­en.

Dezember 2021

Hauptmitglied Bereich Produktion
France Orsenne

Hauptmitglied Bereich Regie
Andrea Štaka

Hauptmitglied Bereich Drehbuch
Valentin Hitz

Hauptmitglied Bereich Verwertung
Valeska Neu

Ersatzmitglied Bereich Produktion
Erich Lackner

Ersatzmitglied Bereich Produktion
Britta Strampe

Ersatzmitglied Bereich Regie
Wolfgang Fischer

Ersatzmitglied Bereich Regie
Nina Kusturica

Ersatzmitglied Bereich Drehbuch
Annika Pinske

Ersatzmitglied Bereich Drehbuch
Andeas Schreitmüller

Ersatzmitglied Bereich Verwertung
Sebastian Höglinger

Ersatzmitglied Bereich Verwertung
Sebastian Markt