Einführung des Green Filming Departments und Methodik
Die ökologische Transformation der österreichischen Filmbranche ist aus Förderkonzepten nicht mehr wegzudenken. Als Ziel ist sie im Filmförderungsgesetz fest verankert. Green Filming ist zu einem integralen Bestandteil einer nachhaltigen Produktionsweise geworden.
Mit der Einführung von Green Filming im Österreichischen Filminstitut im Jahr 2019 bestand seitens der Branche ein klarer Bedarf an belastbaren Daten zur quantitativen Bewertung nachhaltiger Produktionsweisen. Der vorliegende Green Filming Report der österreichischen Kinofilmförderung zeigt die Entwicklung von Green Filming der letzten Jahre auf und belegt durch eine breitgefächerte Analyse von Projektdaten, die Erfolgsgeschichte von nachhaltigem Filmschaffen. In nur wenigen Jahren hat die Filmindustrie in Österreich bewiesen, dass nachhaltiges Umsetzen von Kinofilmprojekten in die laufende Praxis integriert wurde und mit Zusammenarbeit und Engagement funktioniert.
Vor diesem Hintergrund wurde in Kooperation zwischen dem europäischen Kompetenzzentrum EVERGREEN PRISMA, dem Österreichischen Filminstitut sowie dem Bundesministerium für Kunst und Kultur (damals BMKOES, heute BMWKMS) frühzeitig entschieden, systematisch Daten zu erheben, um durch gezielte Maßnahmen eine nachhaltige Transformation der österreichischen Kinofilmproduktion zu unterstützen.
Das Österreichische Filminstitut nimmt hier europaweit eine Vorreiterrolle ein, da es als erste bundesweite Filmförderinstitution ein ganzheitliches System für Green Funding implementiert hat, dass zusätzlich auch die Datensammlung sowohl zu detaillierten Emissionen als auch zu entstehenden Mehrkosten berücksichtigt. Dies ist institutionelle Green Film Consultancy.
Ermöglicht wird dies insbesondere durch den Kriterienkatalog der ökologischen Standrads für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+, dem verpflichtenden Abschlussbericht „Final Green Report“, die Kalkulation und Darstellung von Mehrkosten, sowie durch die umfassende Erfassung produktionsrelevanter Emissionen mittels des österreichischen, filmspezifischen CO₂-Rechners von KlimAktiv.
Der Rechner wird professionellen Green Film Consultants durch EVERGREEN PRISMA/LAFC/Land Niederösterreich unter Beachtung der Nutzungsbedingungen der öffentlichen Institution als essentielles Instrument für ihre Tätigkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Derzeit gibt es den mehrsprachigen, hochwertigen KlimAktiv-Rechner in Österreich, Deutschland, Südtirol und der Schweiz. Die aktuell vier film- und länderspezifischen CO₂-Rechner von KlimAKtiv sind vergleichbare Brückeninstrumente für länderübergreifende Film- und TV-Projekte.
Im Rahmen seines Masterlehrgangs SUSTAINABILTY AND RESPONSIBLE MANAGEMENT an der Fachhochschule des BFI hat Christian Ruthner, MSc in seiner Masterarbeit „Analyse der CO2eq-Bilanzen und der Abschlussberichte von Kinofilmproduktionen im Kontext österreichischer und europäischer Klimaneutralitätsziele“ eine fundierte Analyse von Treibhausgasbilanzen heimischer Kinofilme durchgeführt und den Einsatz von Co2eq-Kennzahlen untersucht. Erkenntnisse aus der Arbeit fließen in den vorliegenden Green Filming Report der österreichischen Kinofilmförderung ein.
Seit 2023 ist Green Filming ein definiertes Ziel und Förderungsgegenstand der österreichischen Kinofilmförderung:
Filmförderungsgesetz, Fassung vom 20.03.2023:
§2. (1) h): Ziel der Filmförderung ist es, Anreize zu ökologisch nachhaltiger Filmproduktion zu schaffen.
Besondere Bestimmungen für die Förderung nach dem Standortprinzip
§12a. (5): […] Ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5 vH kann gewährt werden, sofern das Vorhaben in seiner Umsetzung vom Filminstitut vorgegebenen ökologischen Nachhaltigkeitsmaßstäben folgt. […]
Förderungsrichtlinien gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 03.+15. Dezember 2025 (gültig ab 01.01.2026)
5. Förderung der Projektentwicklung:
5.1. […] Das Filminstitut empfiehlt, die Maßnahmen für Green Filming des Filminstituts, die auf der Richtlinie UZ 76 Österreichisches Umweltzeichen „Green Producing in Film und Fernsehen“ basieren, bereits in der Phase der Projektentwicklung zu berücksichtigen, ein „Green Concept“ zu erstellen und eine fachkundige Person (z.B. „Green Film Consultant“) einzubeziehen.
6. Herstellungsförderung:
6.1.3. …für das Filmvorhaben vorgelegt werden:
- eine Stellungnahme der Produzentin*des Produzenten zur geplanten Umsetzung von Green Filming.
6.1.7. …die Regelungen des Filminstituts für Green Filming von der*dem Förderungswerber*in eingehalten werden und ein verpflichtender Abschlussbericht vorzulegen ist.
Entweder muss auf das Projekt bezogen nachweislich die Mindestanzahl an Kriterien gemäß geltendem Kriterien-Katalog eingehalten werden oder das zu fördernde Projekt mit dem Österreichischen Umweltzeichen gemäß RL-UZ76 nachweislich zertifiziert sein. Das Filminstitut kann auf begründeten Antrag in produktionstechnisch nachweislich nicht lösbaren Fällen Ausnahmen von der Anzahl der erforderlichen Kriterien genehmigen. Der Antrag ist vor Abschluss des Förderungsvertrags einzubringen.
6.a Herstellungsförderung ÖFI+:
6a.8. […] Zusätzlich kann ein 5%iger Green Bonus für ökologisch nachhaltiges Produzieren gemäß den diesbezüglichen Vorgaben (siehe Pkt. 6.1.7.) des Österreichischen Filminstituts beantragt werden. Der Green Bonus ist Teil der Finanzierung, unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben, die mit den Green Filming Maßnahmen verbunden sind.
6a.11. […] Sofern kein Green Bonus beantragt wurde oder der Nachweis vorliegt, dass die Kriterien zur Erfüllung eines solchen nach Drehende bzw. vor Projektabschluss erbracht werden, kann ein Vorgriff auf bis zu zwei Drittel der letzten Rate erfolgen.
6a.12. Im Zuge der Abschlussprüfung wird die tatsächliche und rechtmäßige Förderhöhe für ein Projekt abschließend errechnet. Sollten Parameter, die die Höhe der Förderung bestimmen (insbesondere förderbare österreichische Herstellungskosten, Green Filming Kriterien und Kriterien zur Erlangung des Gender-Gap-Financing) nicht vertragsgemäß eingetreten sein, ist die vereinbarte Förderhöhe auf den rechtmäßigen Betrag nach den tatsächlichen Verhältnissen zu korrigieren.
9a Verwertungsförderung ÖFI+ (Kinostart)
9a.3. […] Zusätzlich kann ein 5%iger Green Bonus für einen ökologisch nachhaltigen Kinostart beantragt werden. Der Green Bonus ist Teil der Finanzierung und kann nur gewährt werden, sofern das Vorhaben in seiner Umsetzung den vom Filminstitut vorgegebenen ökologischen Nachhaltigkeitsmaßstäben entspricht.
13 Verwendung von Förderungsmitteln
13.3. Zum Zweck der Überwachung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung hat die*der Förderungsempfänger*in Organen des Filminstituts die Überprüfung der Durchführung des Vorhabens durch Einsicht in die diesbezüglichen Schriften, Verträge, Geschäftsbücher und Belege sowie durch Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dem Filminstitut ist regelmäßig über den Stand des Vorhabens und über alle abgeschlossenen Verwertungsverträge des geförderten Vorhabens schriftlich zu berichten.
Die stufenweise Weiterentwicklung und Implementierung verpflichtender Maßnahmen und dazugehöriger Kriterienkataloge seit 2021, die auf Grundlage der gewonnenen und erarbeiteten Erfahrungswerte erfolgt sind, werden nach Entwicklungslevels definiert.
Diese LEVELS der Weiterentwicklung von Green Filming bauen aufeinander auf. Die jeweils dazugehörigen Regelungen mit entsprechender sukzessiver Steigerung der verpflichtenden Maßnahmen wurden über die Jahre auf Grundlage von steigenden Erfahrungswerten der praktischen Umsetzung bzw. politischen Veränderungen definiert.
- LEVEL 1 – 2021-2022:
Erste Regelungen und Einführung des verpflichtenden Abschlussberichts
- LEVEL 2 – 2023-2025:
Einführung von ÖFI+ Green Bonus 5%, Einführung des Kriterienkatalogs der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+ und Festlegung von verpflichtenden Schwellen der mind. 22von 25 MUSS-Kriterien bei Umsetzung mit Green Bonus. Empfehlung von mind. 20 von 25 MUSS-Kriterien für alle anderen Projekte die in der Herstellung gefördert wurden.
- LEVEL 3 – ab 2026:
Einführung des neu überarbeiteten Kriterienkatalogs der ökologischen Standrads für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+ und Festlegung von verpflichtenden Schwellen der MUSS-Kriterien für selektiv geförderte Herstellungen (mind. 20von 26-MUSS-Kriterien) als auch Herstellungen die mit Green Bonus (mind. 22von 26 MUSS-Kriterien) gefördert werden.
Derzeit gültige Kriterienkataloge ÖFI und ÖFI+:
- Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI und ÖFI+ (V2)
- Kriterienkatalog der ökologischen Standards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI / ÖFI+ für ANIMATION (V2)
- Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für die Österreichische Verwertungsförderung für Kinostarts ÖFI+ (V2)
Nach der Förderungsrichtlinie des Österreichischen Filminstituts 6.1.7 (Herstellungsförderung), können Förderungsempfänger*innen bis zum Vertrag frei wählen ob sie nach den gültigen Kriterienkatalogen des ÖFI umsetzen oder ob sie das Kinofilmprojekt über die Produktzertifizierung des Österreichischen Umweltzeichens RL-UZ76 Green Producing in Film und Fernsehen zertifizieren lassen wollen. Die Kosten sind als förderfähige Kosten anerkannt.
Die, seit 2021, verpflichtenden Abschlussberichte „Final Green Report“, der Kriterienkatalog der ökologischen Standrads für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+ und die ganzheitlichen Informationen aus den geförderten Projekten, bilden die Basis der Erhebung und dessen Kennzahlen. Dabei wurden Daten für die Auswertung wie folgt berücksichtigt:
- Ausgehend von den Tätigkeitsberichten des Österreichischen Filminstituts wurden Projetzahlen aus den Jahren 2021-2025 herangezogen.
- Erloschene Projekte bis zum Stichtag 31.12.2025, wurden nicht berücksichtigt.
- In die Datenanalysen fließen ausschließlich Projekte die bis zum Stichtag 31.12.2025 einen bewerteten Abschlussbericht „Final Green Report“ abgegeben haben und geprüft wurden.
- Übergangsprojekte 2021 und 2022 wurden nicht berücksichtigt. Dies sind Projekte, die bis inkl. Kommissionssitzung 21_04 zugesagt wurden. Diese Projekte unterliegen auf freiwilliger Basis den Regelungen für Green Filming. (Ausnahmen sind spezielle „Pilotprojekte“ die alle Regelungen umgesetzt haben.)
- Spezial- und Sonderprojekte werden nicht mitgezählt. Dies sind Projekte die in Kriegsgebieten und/oder unter Geheimhaltung gedreht wurden und daher keine Vergleichbarkeit in der Bewertung aufweisen können.
- Die erhobenen Projektzahlen orientieren sich nach der Zusage der selektiven Basisförderung ÖFI. Jedes Projekt wird nur einmal gezählt. Es wurden alle zugesagten Projekte bis inkl. 31.12.2025 einbezogen.
Im vorliegenden Green Filming Report der österreichischen Kinofilmförderung werden anhand von speziell definierten Kennzahlen und Bandbreiten folgende Themen behandelt:
- Analyse der zugesagten Gesamtzahlen, der Projektentwicklungsförderung, Herstellungsförderung und Verwertungsförderung ÖFI+ (Kinostart)
- Analyse von Treibhausgasemissionen
- Analyse der möglichen CO2eq-Kompensation
- Analyse der Green Filming Mehrkosten