Information zur Handhabung der Digitalen Signatur
für Förderungsanträge
Förderungsanträge sind ausschließlich digital per E-Mail an einreichung@filminstitut.at zu schicken.
Die zur Rechtsgültigkeit des Antrags erforderliche Unterzeichnung kann hierbei auf zwei Arten erfolgen:
- Digitale Signatur
Anträge werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art 3 Z 12 iVm Art 28 iVm Art 29 eIDAS-VO versehen.
Die technisch einfachste Möglichkeit der digitalen Unterzeichnung ist die Handy-Signatur:
https://www.bmdw.gv.at/Themen/Digitalisierung/Digitales-Oesterreich/Die-Buergerkarte.html#HSIG
Beispiel Handysignatur:
- Gescannte händische Unterschrift
Wenn keine Möglichkeit der digitalen Signierung besteht, kann als rechtlich gleichwertige Unterzeichnungsform der Scan eines händisch unterschriebenen Antragsformulars gemailt werden:
- Das Antragsformular wird – wie bei der analogen Einreichung – auf dem Unterschriftenblatt händisch unterfertigt.
- Das gesamte Antragsformular wird eingescannt.
- Das gescannte Dokument wird als E-Mail-Anhang an einreichung@filminstitut.at geschickt.
Beispiel Scan:
Falls der Antrag nicht wie oben beschrieben übermittelt werden kann, ist es auch möglich, nur das Antragsformular im Original unterschrieben postalisch zu übermitteln. In diesem Fall gilt der Poststempel als Eingangsdatum, der gesamte Antrag muss jedoch bis spätestens 17.00 Uhr des Antragstermins in digitaler Form per Mail übermittelt werden.