Die Projektkommission betont in ihrem Mission-Statement ihr Bemühen um „Diversität (…), die unsere Lebenswirklichkeit widerspiegelt und unsere Gesellschaft zeitgemäß kritisch wie unterhaltend reflektiert. Ziel ist die Repräsentation aller in Österreich lebender Menschen.“ Gezieltes Augenmerk wird ebenso auf die Gleichstellung der Geschlechter gelegt, „um sämtliche Potentiale des heimischen Films ausschöpfen zu können.“

Daher werden den Mitgliedern der Projektkommission zu den eingereichten Projektentwicklungen und Herstellungen regelmäßig standardisierte Inklusions-Checks (ohne Ranking und/oder Förderempfehlung) zur Verfügung gestellt. Jeder vorgelegte Inklusions-Check besteht aus zwei einander ergänzenden Teilen:

1. Selbstreflexion: Dieser erste Teil des Inklusions-Checks besteht aus Fragen zu Diversitäts- und Inklusionsaspekten der Projekte und wird von den Einreichenden im Zuge der Online-Antragstellung ausgefüllt. Mit diesem verpflichtenden Teil der Einreichunterlagen möchte das ÖFI Filmschaffenden ein Werkzeug zur Verfügung stellen, um ihre filmische Praxis gezielt in Bezug auf diese Themen zu reflektieren.

Häufig gestellte Fragen

Die Selbstreflexion ist Teil des Inklusions-Checks des Österreichischen Filminstituts. Sie bietet Filmschaffenden ein Formular, das ihnen hilft, ihre filmische Praxis gezielt in Bezug auf Diversität und Inklusion zu reflektieren. Dieses Formular wird von den Antragsteller*innen selbst bei der Einreichung ausgefüllt und der Projektkommission im Rahmen des Inklusions-Checks zur Verfügung gestellt.

Neben der Selbstreflexion umfasst der Inklusions-Check auch die Expert*innen-Einordnung, bei der das Projekt von Expert*innen anhand standardisierter Gender- und Diversitätskriterien untersucht wird. Diese Kriterien sind auf der ÖFI-Website einsehbar. Auf Anfrage können die Antragsteller*innen nach der Sitzung der Projektkommission Einsicht in diese Einordnung erhalten.

Die Selbstreflexion soll dazu anregen, sich bewusst mit den Themen Diversität und Inklusion im eigenen Filmprojekt auseinanderzusetzen. Sie dient als Werkzeug, um Entscheidungsprozesse klarer zu erkennen und dadurch gezieltere kreative Entscheidungen treffen zu können.

Es ist eine Maßnahme des ÖFI, die langfristig dazu beitragen soll, unser strukturelles Ziel der Chancengleichheit in der Filmbranche zu erreichen, sowie die Repräsentation und Inklusion aller in Österreich lebenden Menschen vor und hinter der Kamera.

Die Selbstreflexion wurde im ÖFI entwickelt und basiert auf Best-Practice-Beispielen anderer Förderinstitutionen: Sie orientiert sich wesentlich an der Diversity-Checklist der MOIN Filmförderung; einzelne Aspekte wurden vom Canada Media Fund übernommen.

Das entscheidende Kriterium bei der Förderung ist stets die künstlerische Qualität des Projekts. Die Selbstreflexion wird der Projektkommission als Teil des Inklusions-Checks vorgelegt. Sie ist somit nur ein Aspekt von vielen, die berücksichtigt werden können. Kein Projekt wird auf Basis der Selbstreflexion abgelehnt oder gefördert.

Es gibt keine „richtigen“ oder „falschen“ Antworten. Ziel der Selbstreflexion ist nicht abzuprüfen, ob möglichst viele Themen im Projekt untergebracht wurden. Ebenso geht es nicht um eine Rechtfertigung der Einreichenden für das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandsein bestimmter Inhalte.

Die Fragen sollen dazu anregen, die eigene filmische Praxis in Bezug auf Diversität und Inklusion zu reflektieren. Das ÖFI möchte nicht prüfen, welche diversitätsrelevanten Entscheidungen getroffen werden, sondern ein Werkzeug zur Reflexion von Entscheidungen zur Verfügung stellen.

Nein, die Selbstreflexion gibt keine Inhalte vor. Sie schränkt die künstlerische Freiheit nicht ein. Die Selbstreflexion fördert eine reflektierte Auseinandersetzung und kann zu tiefergehenden kreativen Entscheidungen führen. Durch ein Bewusstmachen diversitätsrelevanter Aspekte kann die Selbstreflexion dazu ermächtigen, bewusst Entscheidungen zu treffen. Dadurch wird der künstlerische Ausdruck nicht eingeschränkt, sondern kann sogar geschärft werden.

Die Selbstreflexion ist für alle Anträge in der Projektentwicklung und Herstellung beim Österreichischen Filminstitut verpflichtend auszufüllen.

Wenn Sie Fragen oder Klärungsbedarf zu Aspekten der Selbstreflexion haben, die nicht vom FAQ abgedeckt werden, stehen Ihnen Ansprechpersonen zur Verfügung unter equality@filminstitut.at

Fehlt Ihnen eine Diversitätskategorie? Finden Sie die Fragen unverständlich? Stört Sie eine Formulierung oder etwas Grundlegendes? Wir freuen uns über jedes Feedback zur Selbstreflexion – positiv wie negativ, inhaltlich wie formal. Nur durch Feedback können wir die Selbstreflexion verbessern und an die Bedürfnisse der Branche anpassen, um uns gemeinsam für Vielfalt und Inklusion einzusetzen. Schreiben Sie uns gerne an: equality@filminstitut.at

2. Expert*innen-Einordnung: Der zweite Teil des Inklusions-Checks ist bereits seit einigen Jahren im ÖFI im Einsatz. Die eingereichten Drehbücher und -konzepte der Projektentwicklung und Herstellung werden von externen Expert*innen nach Gender- und Diversitäts-Kriterien beleuchtet, die vom Filminstitut unter Einbeziehung internationaler Fachexpertise erarbeitet wurden und laufend weiterentwickelt werden.

Die beiden Teile des Inklusions-Checks fließen als ein zusätzliches Element in die Diskussion der Projektkommission ein.

Mit dieser Maßnahme verfolgt das ÖFI sein Ziel, Chancengleichheit in der Filmbranche zu fördern sowie die Repräsentation und Inklusion aller in Österreich lebenden Menschen vor und hinter der Kamera zu stärken.

Häufig gestellte Fragen

Die Expert*innen-Einordnung ist Teil des Inklusions-Checks des ÖFI. Die eingereichten Drehbücher und -konzepte der Projektentwicklung und Herstellung werden von externen Expert*innen nach standardisierten Gender- und Diversitäts-Kriterien analysiert. Diese Kriterien wurden vom ÖFI in Zusammenarbeit mit internationaler Fachexpertise entwickelt und werden kontinuierlich aktualisiert.

Neben der Expert*innen-Einordnung umfasst der Inklusions-Check auch die Selbstreflexion: Hier beantworten Einreichende im Rahmen der Online-Antragstellung Fragen zu Diversität und Inklusion in ihrem Projekt.

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 Veröffentlicht am: 27. Okt. 2024 um 19:17 Uhr Datum und Uhrzeit ändern
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Die Analyse stützt sich auf anerkannte Tests wie den Bechdel-Wallace-Test und den Mako-Mori-Test sowie auf zusätzliche festgelegte Inklusionskriterien. Diese Kriterien umfassen vier Bereiche: Geschlechtergleichstellung, Diskriminierungsfreiheit, Sexismusfreiheit und Diversität. Für jeden Bereich wurden sechs Hauptkriterien definiert. Projekte, die mindestens die Hälfte der Kriterien eines Bereichs erfüllen, werden in diesem Bereich als inklusiv eingestuft.

Ein Dokument mit allen Kriterien für Spielfilme und Dokumentarfilme steht auf der Website des ÖFI zum Download bereit.

Nein. Sensitivity Readings überprüfen individuelle Texte auf die Sensibilität ihrer Darstellungen und weisen auf verletzende oder missverständliche Darstellungen hin. Bei der Expert*innen-Einordnung handelt es sich dagegen um eine standardisierte Analyse nach festgelegten Kriterien.

Die Expert*innen-Einordnung basiert auf anerkannten Untersuchungsmodellen des Swedish Film Institute, BFI und Eurimages sowie internationalen Studienergebnissen. Die Kriterien wurden 2016 entwickelt und seither regelmäßig überarbeitet, um den neuesten Erkenntnissen zu Gender-Bias, Diversität und Inklusion zu entsprechen.

Die Expert*innen verfügen über eine akademische Ausbildung in Filmwissenschaft mit einem Schwerpunkt auf Gleichstellungs- oder Genderfragen oder über eine vergleichbare Qualifikation. Um Unabhängigkeit zu gewährleisten, darf niemand im Team im ÖFI einreichen oder mit Filmschaffenden arbeiten, die im ÖFI einreichen oder in einer anderen Form von der Tätigkeit profitieren. In der Zusammensetzung des Teams wird Diversität angestrebt, um verschiedene Perspektiven innerhalb des Teams diskutieren zu können.

Die Bestellung ist nicht zeitlich befristet. Bei jeder Expert*innen-Einordnung werden jedoch Supervisionen und Gegenchecks durchgeführt. Solange die Qualität der Arbeit gewährleistet ist, werden die Expert*innen weiter beauftragt.

Nach den Einreichterminen werden die Drehbücher an das Expert*innen-Team weitergeleitet. Nach Abschluss der Arbeit wird die Einordnung etwa eine Woche vor den Sitzungen der Projektkommission an das ÖFI übermittelt, das sie den den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung stellt.

Zusammen mit der Expert*innen-Einordnung erhalten die Mitglieder der Projektkommission auch die Selbstreflexion, die von den Einreichenden im Rahmen der Online-Antragstellung ausgefüllt wird. Diese beiden Elemente – Selbstreflexion und Expert*innen-Einordnung – bilden gemeinsam den sogenannten Inklusions-Check.

Die Expert*innen-Einordnung ist kein Bewertungsmaßstab für filmische Qualität. Sie stellt eine zusätzliche Perspektive auf die eingereichten Projekte dar, um dem Mission Statement der Projektkommission nachzukommen, sich für mehr Diversität und Inklusion auf der Leinwand und hinter der Kamera einzusetzen.

Ziel ist es, alle eingereichten Projekte in Bezug auf Diversität und Inklusion vergleichbar zu machen und die Projektkommission in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. Das Erreichen abgefragter Kriterien in der Expert*innen-Einordnung ist keine Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung. Förderentscheidungen trifft ausschließlich die Projektkommission.

Ja, auf Anfrage können Antragsteller*innen die Einordnung ihres Projekts einsehen. Senden Sie hierzu eine E-Mail an: equality@filminstitut.at

Nein, die Expert*innen-Einordnung enthält keinen schriftlichen Kommentar zum Projekt. Alle Kriterien, die im Rahmen der Expert*innen-Einordnung erhoben werden, sind auf der ÖFI-Website abrufbar.