Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: „Gender Budgeting“ im Österreichischen Filminstitut „zukunftsweisender Schritt“

Geschlechtergerechte Verteilung von Fördermitteln als „wichtiges kulturpolitisches Anliegen“.

Die geschlechtergerechte Vergabe von Fördermitteln ist Teil der Kulturvorhaben im Regierungsprogramm. Der Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts, Österreichs wichtigster Filmförderstelle, hat gestern mit deutlicher Mehrheit eine Richtlinienänderung beschlossen, die im Bereich der Frauenförderung nachhaltige Verbesserungen herbeiführen soll. Implementiert wurde das so genannte „Gender Budgeting“ als mehrstufige Zielvorgabe bis zum Jahr 2024 für alle Förderbereiche von der Entwicklungsphase bis zur Filmherstellung.

Ich freue mich über diese Entscheidung des Filminstituts,

so Staatssekretärin Mayer heute.

Es ist mir ein wichtiges kulturpolitisches Anliegen, den durch mehrere Berichte bestätigten geschlechtsspezifischen Ungleichheiten bei der Verteilung der Fördermittel entgegenzuwirken. Bemerkenswert ist aus meiner Sicht, dass im Zuge der Diskussion der letzten Monate Personen aus ganz unterschiedlichen Bereichen der Filmbranche Überlegungen angestellt haben, wie diese strukturelle Problematik am besten gelöst werden kann. Das zeugt von einem hohen Maß an Problembewusstsein. Ich freue mich, dass mit dieser Richtlinienänderung jetzt deutliche Schritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit folgen werden.

 

Die vom Aufsichtsrat neu eingeführten Bestimmungen legen fest, dass die Basis der Förderentscheidungen nach wie vor die qualitative inhaltliche, künstlerische und wirtschaftliche Beurteilung der Projekte bildet,

ergänzt Filminstitut-Direktor Roland Teichmann.

„Die Zielvorgaben sind aber wichtig, um die Einreichquote von Projekten mit weiblicher Beteiligung in den Positionen Produktion, Drehbuch und Regie von derzeit rund 30 Prozent schrittweise und mit möglichen Schwankungsbreiten anzuheben. Dies trägt zur Steigerung der qualitativen Vielfalt des österreichischen Filmschaffens, vor und hinter der Kamera, bei.“

Das neue Modell zur Fördervergabe, das gemäß Beschluss mit 1. Juli 2021 in Kraft treten wird, sieht ein mehrstufiges System vor. Gemäß Zielvorgabe soll bis zum Jahr 2024 eine Gleichstellung von Männern und Frauen (50:50) bei der Vergabe der Fördermittel erreicht sein. Eine starre Quotenregelung ist allerdings nicht vorgesehen, vielmehr wird mit einer Einschleifregelung und Schwankungstoleranz bei den Zielwerten ein sanfter Übergang zur neuen Förderpraxis gewährleistet. Ebenso ist eine laufende Evaluierung vorgesehen.

Bei den Berechnungen der Mittelverteilung soll zukünftig bei allen eingereichten Projekten auf die Besetzung der Stabstellen Produktion, Regie und Drehbuch Rücksicht genommen werden. Primäres Auswahlkriterium bleibt aber weiterhin die künstlerische und wirtschaftliche Qualität des einzelnen Projekts.

Seitens der Branche wurde in den letzten Monaten der Bedarf an effektiven Frauenfördermaßnahmen und strukturellen Verbesserungen vielfach geäußert, etwa durch eine Unterschriftensammlung im März dieses Jahres. Zuletzt wurden mehrere Konzepte vorgeschlagen, die auf eine gerechtere Förderverteilung im Filminstitut abzielen. Vom Aufsichtsrat als zuständigem Organ des Filminstituts für Richtlinienänderungen wurden alle eingebrachten Vorschläge diskutiert und schließlich eine Entscheidung für das bestgeeignete Modell getroffen. Um den Anteil von Frauen bei den eingereichten Projekten weiter zu steigern, sollen begleitende Maßnahmen erarbeitet werden.

Rückfragen und Kontakte:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. Heike Warmuth
Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
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