Seit 1. Juli 2021 paktiziert das Österreichische Filminstitut das in den Förderungsrichtlinien unter Punkt 8.1.1. geregelte Gender Budgeting bei der Vergabe von Fördermitteln:
8.1.1. Die Basis für die Förderentscheidung bildet die qualitative inhaltliche (künstlerische und wirtschaftliche) Beurteilung des Projekts.
Die weitere Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt auch nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirkungsorientierung unter Berücksichtigung des Ziels der Gleichstellung der Geschlechter („Gender-Budgeting“).
8.1.2. In den Bereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung und Herstellung ist bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben unter Berücksichtigung der vorliegenden Förderungsanträge darauf zu achten, dass bei der Verteilung der Förderungsmittel auf Basis der Besetzung der Stabstellen Drehbuch, Regie und Produktion eine Gleichstellung der Geschlechter erreicht wird.
Die Projektkommission soll im Zuge ihrer Entscheidungsfindung innerhalb des jeweiligen Beobachtungszeitraumes darauf achten, dass die gesamten zur Verfügung stehenden Förderungsmittel im Ergebnis zu annähernd gleichen Teilen jeweils virtuellen Frauenkonten oder Männerkonten zugewiesen werden.
Die Projektkommission wird hierbei durch das Filminstitut unterstützt. Gleichstellung der Geschlechter ist bei einem Geschlechteranteil von je 50% an den gesamt vergebenen Förderungsmitteln erreicht, wobei eine Schwankungsbandbreite von +/- 5% möglich ist.
Hierbei kommt folgendes Verfahren zur Anwendung:
a) Folgenabschätzung in Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter („Gender Impact Assessment“)
Die Förderungsanträge werden nach Einlangen und vor deren Auswahl in Bezug auf die darin vorgesehene Geschlechterverteilung in den Stabstellen Drehbuch, Regie und Produktion – sofern besetzt – vom Filminstitut ausgewertet. Dabei werden die beantragten Förderungsmittel auf diese drei Stabstellen (sofern besetzt) virtuell aufgeteilt.
Aufgrund der Auswertung erfolgt die Zuordnung der Förderungsmittel jeweils auf das virtuelle Frauenkonto oder Männerkonto, getrennt nach den Förderungsstufen Stoffentwicklung, Projektentwicklung und Herstellung. Bei gemischtgeschlechtlicher Besetzung von Stabstellen werden die Förderungsmittel aliquot dem virtuellen Frauenkonto oder Männerkonto zugeordnet.
Das Ergebnis der Auswertung und der geschlechtsspezifischen Zuordnung der Förderungsmittel durch das Filminstitut ist den Mitgliedern der Projektkommission bis spätestens vierzehn Tage vor ihrer Sitzung schriftlich zu übermitteln.
Die Projektkommission ist aufgefordert, diese Auswertung in ihre Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Nach erfolgter Fördervergabe ordnet das Filminstitut die tatsächlich vergebenen Fördermittel wieder einem Frauenkonto oder einem Männerkonto zu und informiert die Projektkommission über den aktuellen Stand der Fördermittelvergabe innerhalb des Beobachtungszeitraumes.
Etwaige Änderungen in der Höhe der zugesagten Förderungsmittel, etwa durch Mittelerhöhungen, sind im Rahmen der jeweiligen Auswertung zu berücksichtigen.
b) Etappenplan
Es gilt folgende Zielvorgabe: In allen Projektstufen soll die Gleichstellung bis Jahresende 2024 erreicht werden, wobei in den ersten beiden Jahren 2021 und 2022 mindestens 35% und im Jahr 2023 mindestens 40% der Fördermittel gemäß Punkt 8.1.2 vergeben werden müssen.
c) Evaluierung, Veröffentlichung und Berichtslegung
Die Ergebnisse der Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter sind vom Filminstitut laufend zu evaluieren und zusammen mit den Förderzusagen zu veröffentlichen.
Falls die Zielvorgabe nicht erreicht wird, hat die Projektkommission unter Berücksichtigung des Punktes 8.1.1 anzustreben, dass die Differenz zur definierten Gleichstellung (50/50) innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen wird.
Wenn das Ziel nicht erreicht wird, hat das Filminstitut eine Analyse der Ursachen dafür vorzunehmen und dem Aufsichtsrat über das Ergebnis der Analyse zu berichten sowie Adaptierungen vorzuschlagen, um das Erreichen der Zielvorgabe zu unterstützen.