„Startstipendien 2023“ für den künstlerischen Nachwuchs im Bereich Filmkunst
Ausschreibung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt für das Jahr 2023 die „Startstipendien 2023“ für den künstlerischen Nachwuchs im Bereich Filmkunst aus: Insgesamt bis zu sechs Stipendien in der Höhe von jeweils monatlich 1.500 Euro werden für die Dauer von je 6 Monaten vergeben.
Alle vollständigen Einreichungen werden von einer unabhängigen Fachjury bewertet.
Einreichfrist ist der 3. April 2023.
Stipendien
Die bis zu sechs zu vergebenden Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 9.000 dotiert. Mit dem Startstipendium für Filmkunst ist die verpflichtende Teilnahme an begleitenden Workshops und Veranstaltungen verbunden. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2023 begonnen werden.
Alleinerzieher:innen, denen ein Stipendium zugesprochen wird, erhalten monatlich einen um den Betrag von EUR 200 erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn der/die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.
Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel nachzuweisen).
- Bewerber:innen müssen nach dem 31.12.1987 geboren worden sein. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs- und/oder Pflegepflichten oder aus gesundheitlichen Gründen verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
- Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
- Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
- Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung retournier
Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen ausschließlich per E-Mail einzureichen:
- Bewerbungsformular „Startstipendien“
Das Formular ist auf der Homepage des BMKÖS zu finden, ggf. ergänzt durch die „Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinerzieher:innenbonus“.
Bitte digital signiert oder unterschrieben als Scan! - Beschreibung des geplanten Filmvorhabens
Zu beschreiben ist ein Filmprojekt, das während der 6-monatigen Laufzeit des Stipendiums weiterentwickelt werden soll (max. 2 Seiten). Zulässig sind abendfüllende Spiel- bzw. Dokumentarfilme in der Stoffentwicklungsphase. Nicht zulässig sind Bakkalaureats- oder Diplomfilme, Auslandspraktika, Equipmentankäufe oder ähnliches. - Dokumentation der filmischen Arbeit
Anzufügen sind ein Referenzfilm (per Link) sowie eine Übersicht eigener Filme und ggf. der Filmfestivals, Ausstellungen, etc., im Rahmen derer ein eigener Film präsentiert wurde. - Tabellarischer Lebenslauf
Anzugeben sind Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit. - Scan der Abschlusszeugnisse
- Scan eines aktuellen Meldezettels
Bewerbungsfrist
Bewerbungsunterlagen sind, bestehend aus sechs Einzeldateien, bis zum 3. April 2023 um 24.00 Uhr unter dem Betreff „Startstipendien Filmjunst 2023“ an film@bmkoes.gv.at zu richten.
Die Stipendiat:innen werden von einer Fachjury im Rahmen einer Auswahlsitzung voraussichtlich im Mai ermittelt. Alle Bewerber:innen werden danach umgehend schriftlich verständigt. Nicht fristgerecht übermittelte und unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Startstipendien-Einreichungen keine Begründung der Jury-Vorschläge erfolgt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mag.a Antonia Rahofer unter
+43 1 71 606-851032 bzw. per E-Mail an antonia.rahofer@bmkoes.gv.at.