Richtlinien 01.01.2021
Mit 1. Januar 2021 treten neue Richtlinien in Kraft. Die vom Aufsichtsrat am 2.12. beschlossenen Änderungen bzw. Erghänzungen Richtlinien betreffen die folgenden Punkte:
6.1.7. Aufnahme des Österreichische Umweltzeichens „Green Producing in Film und Fernsehen“
11.8. Verkürzung der Auswertungsfenster aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen
Die Kalkulationshilfe 2021 für die Herstellungsförtderungen finden Sie hier.