VEREINHEITLICHUNG DER ÖKOLOGISCHEN MINDESTSTANDARDS ab 01.01.2023 verpflichtend

Die deutschen Mindeststandards Green Motion sind nun durch die Kooperation zwischen Bund und Bündnis ab 01. Januar 2023 für alle Filmförderprojekte verpflichtend.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Arbeitskreis ›Green Shooting‹ luden ein zu einer Infoveranstaltung des BKM, des Arbeitskreises ›Green Shooting‹, der Länderförderungen, der Filmförderungsanstalt und allen Partner*innen der ökologischen Mindeststandards, um über die bundesweite Kooperation bei den ökologischen Mindeststandards der Film-, TV- und VoD-Branche zu informieren.

Die Veranstaltung am 11. Februar eröffnete Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, und der Geschäftsführer der MFG Baden-Württemberg und Sprecher des Arbeitskreises ›Green Shooting‹, Carl Bergengruen im Zuge der Berlinale 2022.

Im Anschluss fand eine Podiumsdiskussion mit maßgeblichen Vertreter*innen aus allen Bereichen der Medienbranche statt. Darunter Philip Gassmann, der internationale Green Filming Experte, laut Carl Bergengruen der ›Vater der Mindeststandards‹.

›Mindeststandards bedeutet: Das ist das Mindeste. Wir sind dem Gemeinwohl verpflichtet und damit zum sorgfältigen, nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Nachhaltiges Filmschaffen ist ein Prozess, kein Hafen.‹ Beim nachhaltiges Filmschaffen wolle man nun vom Zustand des Besonderen in den Zustand des Normalen, so Patricia Schlesinger, Vorsitzende der ARD, Intendantin des RBB, Aufsichtsratsvorsitzende Degeto Film