WKÖ-Dumreicher: Filmwirtschaft begrüßt Unterstützung durch Bundesregierung – Antragsfrist bis 31.12.2021 verlängert

Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft begrüßt bekanntgegebene Verlängerung des Comeback-Zuschusses für Film- und TV-Produktionen durch Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

„Dieser Zuschuss sichert die weiter bestehenden Risken durch COVID-19 ab. Mit seiner Einführung im Frühjahr 2020 war Österreich europaweit federführend. Der Erfolg des Zuschusses wird durch die zahlreichen Filmprojekte, die seit seiner Einführung trotz der schwierigen Begleitumstände realisiert werden konnten, eindrucksvoll belegt. Die Verlängerung des Zuschusses ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass in Österreich über den 30. Juni 2021 hinaus Filme und TV-Produktionen gedreht werden können“, betont Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Der Filmbranche ist es gelungen, die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Comeback-Zuschusses klar zu formulieren und dank der konstruktiven Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts konnten rasch die notwendigen Adaptierungen vorgenommen werden.

„Damit schaffen Staatssekretärin Andrea Mayer und Bundesministerin Margarete Schramböck eine entscheidende Basis für die Arbeit der gesamten österreichischen Filmwirtschaft, der 20.000 Filmschaffenden, die in dieser international erfolgreichen Kreativ-Branche tätig sind, und der 4.000 Filmproduzentinnen und -produzenten. Es kann jetzt weiter im Rahmen der geltenden COVID-Öffnungsverordnungen – ergänzt durch die filmspezifischen brancheninternen Richtlinien – auf rechtssicherer Basis weitergedreht werden“, so Dumreicher-Ivanceanu abschließend.

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