bis 31.12.2021

Gemeinsam mit unseren Partnern ORF, Filmfonds Wien und Filmstandort Austria (FISA) bekennt sich das Österreichische Filminstitut zur anteiligen Übernahme jener Mehrkosten, die Corona-bedingt durch die Anforderungen an sicheres Drehen für Kinofilmproduktionen gemäß der aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften entstehen und die nicht vom „Comeback Zuschuss“ des BMDW/BMKÖS abgedeckt werden können. Doppelförderungen sind somit ausgeschlossen.

Den Erfahrungswerten entsprechend wird daher eine zusätzliche Überschreitungsreserve in Form einer „COVID-19 Überschreitungsreserve“ von bis zu max. 5% berücksichtigt. Diese Regelung gilt nun bis 31.12.2021.

Diese zusätzliche Überschreitungsreserve ist im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen. Sie erhöht nicht die Pauschalen (Produzent*innen-Honorar, Handlungsunkosten, etc.) oder interne Leistungsverrechnungen.

Die Höhe der Überschreitungsreserve kann somit in Summe maximal 10% betragen und wird von den oben genannten Institutionen aliquot zu ihrem ursprünglichen Förderanteil mitfinanziert.